1643/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.06.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Herrn
Univ. Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/5006-IK/1a/2004
In Beantwortung
der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1659/J betreffend Business
Academy Donaustadt, welche die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und
Kollegen am 20. April 2004 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 17 der Anfrage:
Mit dem
Bundesimmobiliengesetz 2000, BGBl. I Nr. 141/2000, wurde die
Immobilien-bewirtschaftung des Bundes völlig neu strukturiert. Mit Ausnahme der
Liegenschaften der Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ) obliegt seit 1. Jänner
2001 den jeweiligen Ressorts, im gegenständlichen Fall dem Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die Entscheidung über jene bauliche
Maßnahmen sowie deren finanzielle Bedeutung, die über die Verpflichtungen des
Hauseigentümers hinausgehen. Bei den gegenständlichen Liegenschaften, auf denen
sich die Business Academy Donaustadt befindet bzw. die für eine Erweiterung
vorgesehen sind, sind die Eigentumsverhältnisse komplex. So steht die bebaute
Liegenschaft nur zu 75 % im Mieteigentum der Bundesimmobilienges.m.b.H., 25 %
gehören der Stadt Wien. Die benachbarten unbebauten Liegenschaften EZZ 2311 und
2544, beide KG 01660 Kagran, stehen im Alleineigentum der BIG. Die Liegenschaft
der Expositur 1220 Wien, Stadlauerstraße 51, steht im Alleineigentum der Stadt
Wien.
Da, wie erwähnt, die Entscheidung über einen allfälligen Zubau nicht in meinen Kompetenzbereich fällt, darf ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage 1658/J an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur verweisen.