1643/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.06.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/5006-IK/1a/2004

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1659/J betreffend Business Academy Donaustadt, welche die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen am 20. April 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 17 der Anfrage:

 

Mit dem Bundesimmobiliengesetz 2000, BGBl. I Nr. 141/2000, wurde die Immobilien-bewirtschaftung des Bundes völlig neu strukturiert. Mit Ausnahme der Liegenschaften der Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ) obliegt seit 1. Jänner 2001 den jeweiligen Ressorts, im gegenständlichen Fall dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die Entscheidung über jene bauliche Maßnahmen sowie deren finanzielle Bedeutung, die über die Verpflichtungen des Hauseigentümers hinausgehen. Bei den gegenständlichen Liegenschaften, auf denen sich die Business Academy Donaustadt befindet bzw. die für eine Erweiterung vorgesehen sind, sind die Eigentumsverhältnisse komplex. So steht die bebaute Liegenschaft nur zu 75 % im Mieteigentum der Bundesimmobilienges.m.b.H., 25 % gehören der Stadt Wien. Die benachbarten unbebauten Liegenschaften EZZ 2311 und 2544, beide KG 01660 Kagran, stehen im Alleineigentum der BIG. Die Liegenschaft der Expositur 1220 Wien, Stadlauerstraße 51, steht im Alleineigentum der Stadt Wien.

 

Da, wie erwähnt, die Entscheidung über einen allfälligen Zubau nicht in meinen Kompetenzbereich fällt, darf ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage 1658/J an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur verweisen.