1651/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.06.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsident d. Nationalrates

Prof. Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017  Wien

 

                                                                                                                             Wien, am

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/5008-IK/1a/2004

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1667/J betreffend Importe von Robbenfellen aus Kanada, welche die Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde am 21. April 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Laut Statistik Austria haben österreichische Unternehmen in den letzten fünf Jahren weder Robbenfelle noch andere Robbenprodukte aus Kanada importiert.

 

 

Antwort zu den Punkten 3, 4 und 7 der Anfrage:

 

Drittstaatliche Importverbote sind grundsätzlich im Rahmen der Gemeinsamen Außenwirtschaftspolitik der Europäischen Gemeinschaften auf EU-Ebene zu regeln. Diese Fragen werden derzeit in der Europäischen Union, zuletzt im RAA vom 26. April 2004, diskutiert.

 

Vorstellbar wären zudem internationale Übereinkommen im Bereich des Tierschutzes, die jedoch nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallen.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Laut Statistik Austria haben österreichische Unternehmen aus Norwegen im Jahr 1999 Robbenpelzfelle, nicht jedoch von Jungtieren der Sattelrobbe und Mützenrobbe, im Wert von € 945,-, im Jahr 2002 ausgelassene Robbenpelzfelle, nicht jedoch von Jungtieren der Sattelrobbe und Mützenrobbe, im Wert von € 1247,- importiert. 

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Laut Statistik Austria haben österreichische Unternehmen im Jahr 2003 Robbenprodukte im Gesamtwert von € 20.624,- importiert.

 

Herkunftsländer waren Deutschland, Italien, Indien, Dänemark und Spanien.