1681/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen vom
6.
Mai 2004, Nr. 1713/J, betreffend Stand der Auswertung der Elektronischen
Register gemäß
§ 22 (3) des AWG
2002, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Das elektronische
Datenmanagement in der Abfallwirtschaft (EDM) ist ein derzeit zentrales
e-Government-Projekt
Österreichs. Die e-Government Offensive wurde auf Initiative der
Bundesregierung und der
Landeshauptleutekonferenz auf Basis des Ministerratsbeschlusses
vom 13. Mai 2003 gestartet.
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 bildet die rechtliche
Grundlage für das Gesamtprojekt EDM,
das durch die schrittweise Implementierung
elektronischer Erfassungs- und Meldesysteme
Verwaltungsvereinfachung und
Kostensenkung sowohl für die Behörden als auch die
Wirtschaft bringen soll.
Die Register gemäß § 22 AWG sind
derzeit erst im Aufbau begriffen. Bislang wurden im ersten
Quartal 2004 die
ersten Meldungen gem. Altfahrzeugeverordnung elektronisch abgegeben.
Die Daten werden derzeit von den zuständigen Fachleuten analysiert. Darauf
aufbauend wer-
den erweiterte Auswerteroutinen und -möglichkeiten für diese konkrete Anwendung
konzipiert
und implementiert.
Entsprechend der Roadmap der
Bundesregierung zum e-Government wird mit Oktober 2004
die Anwendung zur
elektronischen Übermittlung der Transportdokumente im Zusammenhang
mit dem Export/Import von Abfällen in
Betrieb genommen, mit Beginn 2005 wird das elek-
tronische Ausstufungsverfahren gefährlicher Abfälle starten und mit Ende
2005 das elek-
tronische Begleitscheinverfahren eingeführt werden.
Die Jahresabfallbilanzen
der Abfallsammler und -behandler werden erstmals 2006 (für das
Jahr 2005)
übermittelt werden können. Erst zu diesem Zeitpunkt stehen die angesprochenen,
umfangreichen Informationen und EDV-Instrumente zur Verfügung, um einerseits
durch Ver-
meidung von Doppel- und Mehrfacherfassungen
und -meidungen derselben Daten den Auf-
wand bei Betrieben und Behörden zu reduzieren und andererseits die gesammelten
Daten
verstärkt auf Konsistenz und Plausibilität zu prüfen.
Die hierfür erforderlichen Prüfmethoden
werden - parallel zum Aufbau des Gesamtsystems
zum
EDM - gemeinsam mit den Ländern entwickelt, wobei insbesondere auch auf die
Erfah-
rung der Länder, die
bereits Abfallbilanzen eingeführt haben, zurückgegriffen werden wird.
Ebenso wird das Umweltbundesamt mit seinen
langjährigen Erfahrungen der Datenprüfung im
Datenverbund gefährlicher Abfälle intensiv
eingebunden. Die Konzeption der Datenprüfung
wird von datentheoretischer Seite her durch die Austrian Research Center
unterstützt. Oberste
Zielsetzung hierbei ist selbstverständlich
das Erkennen von manipulierten, falschen oder
nicht erfolgten Meldungen. Die von meinem Ressort
entwickelten Prüfmethoden werden für
alle zuständigen Kontrollbehörden zur Verfügung stehen.
Bis zum Etablieren des Gesamtsystems
zum EDM kann nur - wie schon bisher zB im Daten-
verbund gefährlicher
Abfälle - eine sektorale Prüfung der Daten erfolgen.
Zu Frage 6:
Grundsätzlich wird
anhand der gemäß Art. 3 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 5 Abfallverbringungs-
verordnung vorzulegenden Unterlagen überprüft,
ob im Ausland die Behandlungsgrundsätze
des Teilbandes des österreichischen Abfallwirtschaftsplanes eingehalten werden.
Über Expor-
te zur obertägigen Deponierung war bis dato von meinem Ressort noch nicht zu
entscheiden.
Bei Untertagedeponien stellt sich die Frage der Gleichwertigkeit nicht, da
Österreich über kei-
ne Untertagedeponie verfügt.
Die Art der Übermittlung von Daten bzw. Anträgen (in
herkömmlicher Papierform oder elektro-
nisch in Zukunft) hat auf die fachliche und juristische Beurteilung durch die
zuständigen Fach-
leute keinerlei Einfluss.