1690/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für
Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Erika SCHARER und GenossInnen haben am
6. Mai 2004 unter der
Nummer 1719/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Schließung des Bezirksgendarmeriekommandos Tamsweg" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den
Fragen 1 bis 10:
Bei der geplanten Optimierung der
Führungsstrukturen in der neuen österreichischen
Sicherheitsexekutive handelt es sich keinesfalls um die Auflösung von
Dienststellen.
In manchen Bereichen wurde allerdings auf spezielle
geographische, demografische,
kriminalpolizeiliche, verkehrspolizeiliche
sowie auf infrastrukturelle Zusammenhänge Be-
dacht genommen.
Durch die geplanten Maßnahmen bleiben
die operativen Führungsstrukturen in den
Bezirken voll
erhalten. Lediglich gewisse Bereiche der Administration werden auf größere
Organisationseinheiten übertragen. Diese
Optimierungsschritte bringen mit sich, dass
österreichweit mehr
als 500 Arbeitsplätze, die bisher in Verwaltungsbereichen gebunden
waren, hinkünftig im
unmittelbaren exekutiven Außendienst verwendet werden können.
Im Umsetzungsvorschlag des TeamO4 „Die
neue Exekutive" bleibt die operative personelle
Ausstattung des Bezirks Tamsweg unverändert.
Deshalb tritt auch keine Veränderung
hinsichtlich der Sicherheit der Einwohner des Lungau ein.
Die operative Führung der Bezirkskräfte
verbleibt im Bezirk.
Nachdem keine Veränderung hinsichtlich der
systemisierten Planstellen im Bezirk Tamsweg
eintreten wird, hat diese geplante Maßnahme
keinerlei Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
im Lungau.
Da Fahndungsmaßnahmen von Organen der
operativen Ebene (jetzt Gendarmerieposten,
hinkünftig Polizeiinspektion) entfaltet werden und diese zum jetzigen Zustand
unverändert
bleiben wird, ist mit keiner Änderung der
Fahndungsqualität im Bezirk Lungau zu rechnen.
Durch übergeordnete Führung bzw. Koordination kann der für Fahndungszwecke
vorge-
sehene Ressourceneinsatz jedoch sicherlich optimiert werden.
Die Personalausstattung des gemeinsamen
Bezirkspolizeikommandos stellt sicher, dass
auch bei parallelem
Bedarf an Führungsfunktionären in beiden Verwaltungsbezirken dieser
abgedeckt werden kann. Die interne sachbezogene Prioritätenreihung wird sich an
den
allgemeinen Führungsgrundsätzen und speziellen Einsatzgrundsätzen der künftigen
Polizei
orientieren. Jeder Sicherheitsbehörde wird
im selben Umfang Personal für den Vollzug ihrer
Aufgaben wie derzeit zur Verfügung
stehen. Letztlich wird nur die Dispositionsmöglichkeit
über die Bezirksgrenzen hinweg bei entsprechendem Bedarf erleichtert.
Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit
zählt auch nicht zu den unmittelbaren Aufgaben
von Beamten eines
Bezirksgendarmeriekommandos sondern ist Vollzugsaufgabe der
operativen Ebene Gendarmerieposten.
Das hinkünftige gemeinsame Bezirkspolizei-
kommando wird die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen dieser Beamten
koordinieren und
steuern wie dies auch bisher Aufgabe dieser
Führungsbeamten war, wobei durch die höhere
Personaldotation die rund-um-die-Uhr
Erreichbarkeit dieser Führungsstelle eher gegeben
sein wird.
Gerade die Stärkung
der sicherheitspolizeilichen „Nahversorgung" ist das Ziel dieser großen
Reformbestrebung. Das Projekt konzentriert sich vor allem auf jene
Dienststellen, die bereits
heute Bürgerdienst leisten. Aus diesem Grund legte ich bereits zu Beginn des
Projektes fest,
dass
weder ein Gendarmerieposten noch ein Polizeiwachzimmer im Zuge dieses
Reorganisationsprozesses
geschlossen wird.
Die Anweisung, jeder
Sicherheitsbehörde I. Instanz einen
kompetenten, für die operative
Führung
des Bezirkes zuständigen Kommandanten, sowie eine eigene Bezirksleitzentrale
zu erhalten, ist im
Umsetzungsvorschlag berücksichtigt. Die Bezirksleitzentrale stellt das
entscheidende Führungsinstrument bei der
Bewältigung größerer polizeilicher Lagen dar
und ist die notwendige Schnittstelle zu den anderen
Einsatzorganisationen des Bezirkes.
Die enge zeitliche und örtliche Kooperation mit der
Sicherheitsbehörde wird durch den
Bezirkskommandanten, dem unmittelbaren
Vorgesetzten der Bezirksleitzentrale, jedenfalls
sichergestellt.
In der Übertragung der
dienstrechtlichen und administrativen Aufgaben sieht das
Ministerium keine
Nachteile für die Dienstleistungsqualität der künftigen Polizeidienststellen
gegenüber dem Bürger bzw. der Sicherheit in Ihrem Bundesland. Nachteilig wäre
jedoch ein
Abgehen von der Devise „Schlankere
Verwaltung zur Stärkung des operativen
Exekutivdienstes".
Durch die vorgeschlagene Trennung von
Administration und Operative wird das
Funktionieren
des Wachkörpers auch bei den überörtlichen polizeilichen Lagen
sichergestellt und
dem Gebot der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwandes für eine
Organisationseinheit entsprochen.
Die in der Anfrage
dargelegten Argumente werden aber in den Entscheidungsprozess
einfließen. Die
endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen worden.