170/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.05.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni
und Genossinnen haben am 19. März 2003
unter der Nummer 196/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
"Exekutiveinsatz anlässlich der Nationalratssitzung am 6. März 2003"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 und 2:
Am 6. März 2003 waren insgesamt 703
Exekutivbeamte während der Parlamentsdebatte
aus den SW-Abteilungen, der Alarmabteilung, der Diensthundeabteilung, der
Verkehrs-
abteilung, aus dem Stabspersonal sowie aus dem Kontingent des Landesamtes für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung der Bundespolizeidirektion Wien und
Beamte aus den Bildungszentren eingesetzt.
Zu Frage 3:
Am 6. März 2003 fanden in der Nähe des
Parlaments 5 angemeldete und 2 unangemeldete
Kundgebungen bzw. Demonstrationen statt.
Zu Frage 4:
Die Kräfte- und Einsatzplanung erfolgte
durch die Bundespolizeidirektion Wien aufgrund der
im Vorfeld bestandenen Informationen.
Insbesondere musste auf die damals
bevorstehende Krisensituation hinsichtlich des IRAK-
Krieges Bedacht genommen werden; auch hatten die anlässlich der
Regierungserklärung
des Februars 2000 stattgefundenen gewalttätigen Auseinadersetzungen
beigetragen, den
polizeilichen Einsatz in dieser Dimension festzulegen.
Zu Frage 5:
Ja, weiters wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen.
Zu Frage 6:
Nein
Zu Frage 7:
Die für den polizeilichen Einsatz vom
06.03.2003 vorgenommenen Planungen haben sich im
Nachhinein für richtig erwiesen.
Zu Frage 8:
€ 70.251,90 am
06.03.2003
€ 382.335,10 am 09.03.2000
€ 3.083,88 am 14.03.1996
Zu Frage 9:
ca. 40% von € 70.251,90
Zu Frage 10:
ca. 25% von € 70.251,90
Zu Frage 11:
Wie aus der Beantwortung zu den Fragen 4
und 7 ersichtlich, konnte kein Missverhältnis
zwischen Exekutivaufgebot und Demonstration erkannt werden.