173/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.05.2003
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Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

 

Anfragebeantwortung

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage

Nr. 235/J der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, wie

folgt:

Frage 1:

Ja.

Schon im Jahr 1998 wurde im Bundeskanzleramt eine Arbeitsgruppe eingerichtet,
die ausgehend von Art. 7 Abs. 1 dritter und vierter Satz B-VG die Aufgabe hatte, die
Bundesrechtsordnung im Hinblick auf Bestimmungen zu durchforsten, die Behinder-
te benachteiligen. Diese Gruppe setzte sich aus Vertretern und Vertreterinnen der
Bundesministerien, von Behindertenorganisationen sowie von Vertreterinnen und
Vertretern der im Nationalrat vertretenen Parteien zusammen. Der Abschlussbericht
der Arbeitsgruppe wurde im Bericht der Bundesregierung über den Gesamtbericht
der Arbeitsgruppe zur Durchforstung der österreichischen Bundesrechtsordnung hin-
sichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen (178 Blg NR XX. GP) dem
Nationalrat zur Kenntnis gebracht. Eine Umsetzung der dort angeführten Maßnah-
men erfolgte durch die Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 164/1999.

Im Regierungsprogramm für die XXII. Gesetzgebungsperiode ist unter anderem die
Vorlage eines Bündelgesetzes auf Grundlage und zur Umsetzung des genannten
Berichts vorgesehen. Des Weiteren soll eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von
Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenorganisationen eingesetzt werden. Auf
Basis des Regierungsprogramms wird auch mein Ressort in der Arbeitsgruppe mit-
arbeiten.


Frage 1a:

Die Arbeitsgruppe.

Frage 1b:

Es ist davon auszugehen, dass die Einsetzung der Arbeitsgruppe noch in diesem
Jahr erfolgt.

Frage 1c:

Der Zeitplan für die Dauer der Arbeiten ist durch die Arbeitsgruppe selbst zu definie-
ren und kann im Moment noch nicht abgeschätzt werden.

Frage 1d:

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden dem Nationalrat übermittelt werden.

Fragen 2 und 3:

Sollte die Arbeitsgruppe zum Ergebnis kommen, dass Benachteiligungen durch Ge-
setzesbestimmungen zweifelsfrei feststehen, so wird man diese ändern und dann bin
auch ich selbstverständlich bereit, in der Bundesregierung dahingehend mitzuwirken,
dass eine Regierungsvorlage dem Parlament zugeleitet wird.

Ein konkreter Zeitpunkt kann noch nicht angegeben werden.