1732/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, am …Juli 2004

DVR: 0000051

 

GZ 4452/75-II/BK/4.5/04

 
 

 

 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni und GenossInnen haben am 27. Mai 2004 unter der Nr. 1833/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kriminalitätsprävention in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Seitens des Bundesministeriums für Inneres wurde kein Beamter entsandt.

Der 9. Deutsche Präventionstag wurde von Univ.-Prof. Dr. Grafl (Universität Wien, Strafrecht) besucht, der mit dem BMI einen engen Austausch pflegt. Diese Vorgangsweise ist zweckmäßig und sparsam. Außerdem besteht im Rahmen des Europäischen Netzwerkes für Kriminalprävention sowie über die Zusammenarbeit mit dem deutschen Bundeskriminalamt in Wiesbaden eine ständige Kooperation und Informationsweitergabe über aktuelle Trends der Kriminalprävention. 

 

Zu Frage 2:

Dass bei der Veranstaltung auch österreichische Projekte vorgestellt wurden, ist bekannt. Es handelte sich um Projekte zur Verhinderung von Kleinkriminalität.

 

Zu Frage 3:

Der Deutsche Präventionstag ist einzigartig in Europa. Eine vergleichbare Veranstaltung wäre in Österreich der begleitende Sicherheitskongress bei der Sicherheitsmesse „Austro -Sicherheit 2004“ in Wien (30. März bis 1. April 2004) oder der Tag der Wiener Wirtschaft, der am 28. Juni 2004 stattgefunden hat.

Zu Frage 4:

Das Engagement des Bundesministeriums für Inneres im Rahmen der Kriminalprävention lässt sich nicht nur in Budgetzahlen ausdrücken. Jeder Exekutivbeamter übt im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit täglich Präventionsarbeit aus.

 

In den Budgetansätzen des Bundesministeriums für Inneres sind folgende Sachmittel für die Kriminalprävention vorgesehen.

 

2000: 1.755 200,0 €, ca. 0, 37 % des Gesamtbudgets;

2001: 2.008 734, €, ca. 0, 42 % des Gesamtbudgets;

2002: 2.081. 000 €, ca. 0,42 % des Gesamtbudgets;

2003: 2.180.000 €, ca. 0,43 % des Gesamtbudgets;

 

Die Budgetmittel wurden für bundesweit einheitliche Präventionskampagnen sowie Informationsaktivitäten der örtlichen Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Polizei und Gendarmerie ausgegeben. Es handelte sich hierbei hauptsächlich um schriftliche Informationsunterlagen sowie um Mittel, mit deren Hilfe die Bevölkerung zum Selbstschutz aktiviert werden sollte.

Weiters erfolgte mit den Budgetmitteln die Förderung von privaten Opferschutzeinrichtungen sowie von Projekten der Kriminalprävention.

 

Zu Frage 5:

Im Jahr 2004 sind nach derzeitigem Stand 2 038.000 € für Kriminalprävention geplant. Im Sinne einer nachhaltigen Präventionsarbeit werden die Budgetmittel in Einklang mit den vergangenen Jahren verwendet. Der prozentuelle Anteil wird nach derzeitiger Abschätzung etwa jenem des Vorjahres entsprechen.

 

Zu Frage 6:

In allen Bundesländern gibt es kriminalpolizeiliche Beratungsstellen sowohl bei der Gendarmerie als auch  bei der Polizei.

Mit der Schaffung des Bundeskriminalamtes wurde außerdem ein eigenes Büro für Kriminalprävention eingerichtet.

 

Zu Frage 7:

Ja, laufend.

Die Kooperationen finden sowohl auf regionaler Ebene als auch auf  Zentralstellenebene statt. Beispielsweise ist etwa eine derzeit laufende österreichweite Kooperation einerseits mit der Wirtschaftskammer sowie mit der Österreichischen Nationalbank angeführt.