1749/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten DI Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom
12.05.2004, Nr. 1751/J, betreffend EU-Kontrollbericht bezüglich der Kontrolle des Inverkehr-
bringes und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, beehre ich mich nach Befassung der
Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) Folgendes
mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 4 und 13:

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) als zuständige Behörde für amtliche Kon-
trollmaßnahmen der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln legt den Pflanzenschutzmit-
telkontrollplan 2004 genau fest. Dieser gliedert sich in zwei Teilbereiche, den Betriebskontroll-
plan und den Stichprobenkontrollplan 2004.

Betriebskontrollplan 2004:

Ziel dieser Kontrollaktivität ist die Überprüfung der Zulässigkeit der Inverkehrbringung
eines   Pflanzenschutzmittels   vor   Ort,   d.h.,   dass   die   in   einem   Betrieb   vorgefunde-


nen Präparate dahingehend zu überprüfen sind, ob es sich um zugelassene Pflanzen-
schutzmittel handelt. Von den Kontrollorganen müssen die Pflanzenschutzmittelregisternum-
mer, Handelsbezeichnung, Wirkungstyp, Art der Zubereitung, chemikalienrechtliche Einstu-
fung, Zustand der Verpackung hinsichtlich Qualität und Eignung, Chargennummer usw. im
Betrieb überprüft und dokumentiert werden. Dieser Kontrollplan umfasst (verteilt über ganz
Österreich) insgesamt 200 Betriebe. Die Kontrollen werden im Fachhandel, bei Lagerhäusern,
Landesproduktenhändlern, bei Pflanzenschutzmittellagern der Zulassungsinhaber und Ver-
triebsunternehmer aber auch in Gartencentern, Baumärkten, Drogerieläden, Supermärkten
und Reformläden durchgeführt. Grundsätzlich wird hierbei beachtet, dass sowohl hinsichtlich
der örtlichen Auswahl als auch bezüglich der Art der kontrollierten Betriebe ein größtmöglichst
repräsentativer Querschnitt erreicht wird.

Stichprobenkontrollplan 2004:

Dieser Kontrollplan umfasst 100 Proben für das Jahr 2004, wobei bei 50 Proben eine Untersu-
chung bestimmter physikalisch-chemischer Parameter durch das Kompetenzzentrum Rück-
standsanalytik Wien erfolgt. Eine Kennzeichnungskontrolle ist für alle Proben vorgesehen. Ein
weiterer Schwerpunkt des Stichprobenkontrollplanes 2004 ist die gezielte Suche nach be-
stimmten, im Kontrollplan gesondert angeführten Pflanzenschutzmitteln.

Zu Frage 5:

Die für den Bereich der amtlichen Kontrollmaßnahmen im Bereich der Anwendung von Pflan-
zenschutzmitteln zuständigen Stellen der Bundesländer werden vom BAES über die Verbin-
dungsstelle der Bundesländer monatlich über die Kontrollergebnisse des BAES informiert.
Weiters haben beispielsweise am 22.4.2004 und am 11.5.2004 Koordinationsgespräche mit
den zuständigen Ländervertretern stattgefunden.

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Kontrollfrequenz ist im internationalen Vergleich im guten Mittelfeld. Es besteht daher kei-
ne grundsätzliche Notwendigkeit eine über die getroffenen Maßnahmen hinausgehende Erhö-


hung der Analysenkapazität vorzunehmen. Durch die Inkorporation dieser Untersuchungstä-
tigkeit in ein größeres Team (Kompetenzzentrum Rückstandsanalytik) wird jedoch eine höhere
Flexibilität erreicht werden.

Zu den Fragen 8 und 9:

Hiezu ist festzuhalten, dass für das Schnellwarnsystem die Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen zuständig ist.

Zu Frage 10:

Das Bundesgremium des Agrarhandels der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) führt ein
diesbezügliches Verzeichnis der Handelsberechtigten. Darüber hinaus erscheint es nicht not-
wendig, alle Verkaufsstellen in einem zentralen Verzeichnis zu erfassen. Diese unterliegen
ohnehin beim Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln der amtlichen Kontrolle.

Zu den Fragen 11 und 12:

Bereits derzeit ist für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln, die giftig oder sehr giftig sind,
eine Gewerbeberechtigung (z. B. als Drogist oder für die Herstellung und den Großhandel mit
Arzneimitteln oder Giften) notwendig.

Zu Frage 14:

Seit Inkrafttreten des § 12 Abs. 10 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 idgF fanden diesbezüglich
mehrere Koordinierungssitzungen mit unterschiedlichem Teilnehmerkreis (je nach Erfordernis)
statt, an denen Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (BMGF), des


BMLFUW und der AGES teilnahmen. Eine Arbeitsgruppe mit feststehendem Teilnehmerkreis
wurde nicht installiert.