1759/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 040502/120-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1757/J vom 14. Mai 2004 der Abgeordneten Mag. Hans Moser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend das Agrarbudget und die Finanzierung der Agrarmarkt Austria (AMA), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass die Finanzierung der Agrarmarkt Austria (AMA) aus dem Kapitel 60 erfolgt. Zuständig für die Verwaltung der Mittel und damit für eine ausreichende Mittelausstattung der Agrarmarkt Austria (AMA) ist der Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Diesem obliegt auch die Aufsicht über die
Agrarmarkt Austria.

 

Ich darf daher um Verständnis ersuchen, dass ich nur zu jenen Aspekten der Anfrage Stellung nehme, die Eckpunkte der Budgeterstellung betreffen oder sich wesentlich auf die Gesamtverantwortung für das Budget richten.

 

Ich komme nun zur konkreten Beantwortung der einzelnen Fragen:


Zu 1. und 2.:

Inhaltlich ist vorweg festzustellen, dass lediglich Mittel der EU von
Anlastungen (das sind Weigerungen der EU, von den Mitgliedstaaten auf Rechnung der EU getätigte Ausgaben zu erstatten) betroffen sein können.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich besonders hervorheben, dass außer Österreich kein anderer EU-Mitgliedstaat darauf verweisen kann, bisher nicht von Anlastungen betroffen gewesen zu sein. Die Verwaltung der Agrargelder in Österreich ist daher als beispielhaft zu bezeichnen, wie dies auch von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rechnungshof wiederholt bestätigt wurde.

 

Zu 3. und 4.:

Die Agrarausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik werden vom Mitgliedstaat getätigt und nachträglich von der EU (EAGFL/Garantie) er-stattet. Die Zahlungen der EU sind daher Rückflüsse im Bundeshaushalt. Anlastungen würden diese Rückflüsse mindern, welche im Kapitel 51
vereinnahmt werden.

 

Zu 5. und 6.:

Angesichts hoher veranschlagter Ermessensausgaben im Budgetkapitel 60 (Land- und Forstwirtschaft) ist ausreichender finanzieller Spielraum für eine angemessene Dotierung der Agrarmarkt Austria gegeben.

 

Zu 7.:

Über die Ressourcenbeschaffung entscheiden grundsätzlich die Organe der Agrarmarkt Austria bzw. das für die Aufsicht zuständige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wobei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten sind. Aus meiner Sicht sind dabei jedenfalls langfristige Belastungen des Bundeshaushaltes auszuschließen.

 

Zu 8. und 9.:

Seit dem EU-Beitritt werden sämtliche für Österreich erreichbaren Agrar-gelder abgeholt. Komplementäre Bundes- und Landesmittel sind nur im
Bereich der kofinanzierten Förderung (ländliche Entwicklung) erforderlich, nicht aber im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik im engeren Sinn.
Konkret werden in der laufenden Periode den EU-Mitteln für die ländliche Entwicklung in der Höhe von 423 Mio. Euro Bundesmittel in der Höhe von
254 Mio. Euro und Ländermittel in der Höhe von 169 Mio. Euro gegenüber gestellt (Jahresdurchschnitt zu Preisen 1999; die tatsächlichen Zahlungen unterliegen jährlichen Schwankungen und einem Inflationsausgleich).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.