1759/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ
040502/120-I/4/04
Herrn Präsidenten
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1757/J vom 14. Mai 2004 der Abgeordneten Mag. Hans
Moser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend das Agrarbudget und die
Finanzierung der Agrarmarkt Austria (AMA), beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend möchte ich
festhalten, dass die Finanzierung der Agrarmarkt Austria (AMA) aus dem Kapitel
60 erfolgt. Zuständig für die Verwaltung der Mittel und damit für eine
ausreichende Mittelausstattung der Agrarmarkt Austria (AMA) ist der Herr
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Diesem obliegt auch die Aufsicht über die
Agrarmarkt Austria.
Ich darf daher um Verständnis
ersuchen, dass ich nur zu jenen Aspekten der Anfrage Stellung nehme, die
Eckpunkte der Budgeterstellung betreffen oder sich wesentlich auf die
Gesamtverantwortung für das Budget richten.
Ich komme nun zur konkreten
Beantwortung der einzelnen Fragen:
Zu 1. und 2.:
Inhaltlich ist vorweg festzustellen,
dass lediglich Mittel der EU von
Anlastungen (das sind Weigerungen der EU, von den Mitgliedstaaten auf Rechnung
der EU getätigte Ausgaben zu erstatten) betroffen sein können.
In diesem Zusammenhang möchte ich
besonders hervorheben, dass außer Österreich kein anderer EU-Mitgliedstaat
darauf verweisen kann, bisher nicht von Anlastungen betroffen gewesen zu sein.
Die Verwaltung der Agrargelder in Österreich ist daher als beispielhaft zu
bezeichnen, wie dies auch von der Europäischen Kommission und dem Europäischen
Rechnungshof wiederholt bestätigt wurde.
Zu 3. und 4.:
Die Agrarausgaben im Rahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik werden vom Mitgliedstaat getätigt und nachträglich von
der EU (EAGFL/Garantie) er-stattet. Die Zahlungen der EU sind daher Rückflüsse
im Bundeshaushalt. Anlastungen würden diese Rückflüsse mindern, welche im
Kapitel 51
vereinnahmt werden.
Zu 5. und 6.:
Angesichts hoher veranschlagter
Ermessensausgaben im Budgetkapitel 60 (Land- und Forstwirtschaft) ist
ausreichender finanzieller Spielraum für eine angemessene Dotierung der
Agrarmarkt Austria gegeben.
Zu 7.:
Über die Ressourcenbeschaffung
entscheiden grundsätzlich die Organe der Agrarmarkt Austria bzw. das für die
Aufsicht zuständige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, wobei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit zu beachten sind. Aus meiner Sicht sind dabei jedenfalls
langfristige Belastungen des Bundeshaushaltes auszuschließen.
Zu 8. und 9.:
Seit dem EU-Beitritt werden sämtliche
für Österreich erreichbaren Agrar-gelder abgeholt. Komplementäre Bundes- und
Landesmittel sind nur im
Bereich der kofinanzierten Förderung (ländliche Entwicklung) erforderlich,
nicht aber im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik im engeren Sinn.
Konkret werden in der laufenden Periode den EU-Mitteln für die ländliche
Entwicklung in der Höhe von 423 Mio. Euro Bundesmittel in der Höhe von
254 Mio. Euro und Ländermittel in der Höhe von 169 Mio. Euro gegenüber gestellt
(Jahresdurchschnitt zu Preisen 1999; die tatsächlichen Zahlungen unterliegen
jährlichen Schwankungen und einem Inflationsausgleich).
Mit freundlichen Grüßen