177/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.05.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 170/J vom 6. März 2003
der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und Kollegen, betreffend die
Auszahlung der Mittel für die Aussiedlung
von Hochwasseropfern, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist ausdrücklich festzuhalten,
dass die Zahlungen vom Land an
die Geschädigten unabhängig von den Zahlungsflüssen vom Bund an das
Land sind und daher seitens des Bundes, insbesondere seitens meines
Ressorts keinerlei Verzögerungen hinsichtlich der Schadensfeststellung oder
der Ausbezahlungen an die Geschädigten eintreten.
Zu 1.:
Der Wert der Liegenschaften und Anwesen, deren
Eigentümer aus
hochwassergefährdeten
Gebieten abgesiedelt werden, und somit die Höhen
der Ablösen werden von Sachverständigen des
Landes beurteilt. Der
Betroffene erhält nach der Begutachtung seines Antrages vom Land die
mittels Bescheid festgesetzte Ablöse; die
Auszahlung erfolgt ebenfalls durch
das Land. Ein Vertrag zwischen dem Bund und dem Betroffenen wird nicht
abgeschlossen, da er auch nicht für die
Zurverfügungstellung der
finanziellen Mittel notwendig ist. Rechtsgrundlagen sind das
Katastrophen-
fondgesetz 1996 in Verbindung mit dem
Wasserbauten-
förderungsgesetz 1985. Nach einer
Vereinbarung zwischen dem Bund
(Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik) und dem Land
Niederösterreich werden die Kosten vom Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technik anteilig getragen,
wobei vom festgestellten
Gesamtschaden wie bekannt der Bund 50 %, das Land 30 % und der
Geschädigte 20 % trägt.
Zu 2.:
Das Bundesministerium für Finanzen ist im
Zusammenwirken mit dem
Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technik bemüht, die
erforderlichen Geldmittel für die
Absiedelungen den Ländern schnellst-
möglich zur Verfügung zu stellen, um
eine Belastung aus einer
Vorfinanzierung für diese
weitgehendst zu vermeiden. Das
Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass die Länder den
betroffenen Familien schnellstmöglich Hilfe
zukommen lassen.
Eine Verzögerung der Auszahlung der Mittel
an die Betroffenen durch den
Bund ist jedoch nicht gegeben, da das Bundesministerium für Finanzen
bisher alle angeforderten Mittel
bereitgestellt hat. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt liegen auch keine offenen Geldmittelanforderungen in meinem
Ressort vor.