177/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.05.2003
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Anfragebeantwortung

BM für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 170/J vom 6. März 2003
der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und Kollegen, betreffend die
Auszahlung der Mittel für die Aussiedlung von Hochwasseropfern, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend ist ausdrücklich festzuhalten, dass die Zahlungen vom Land an
die Geschädigten unabhängig von den Zahlungsflüssen vom Bund an das
Land sind und daher seitens des Bundes, insbesondere seitens meines
Ressorts keinerlei Verzögerungen hinsichtlich der Schadensfeststellung oder
der Ausbezahlungen an die Geschädigten eintreten.

Zu 1.:

Der Wert der Liegenschaften und Anwesen, deren Eigentümer aus
hochwassergefährdeten Gebieten abgesiedelt werden, und somit die Höhen
der Ablösen werden von Sachverständigen des Landes beurteilt. Der
Betroffene erhält nach der Begutachtung seines Antrages vom Land die


mittels Bescheid festgesetzte Ablöse; die Auszahlung erfolgt ebenfalls durch
das Land. Ein Vertrag zwischen dem Bund und dem Betroffenen wird nicht
abgeschlossen, da er auch nicht für die Zurverfügungstellung der
finanziellen Mittel notwendig ist. Rechtsgrundlagen sind das Katastrophen-
fondgesetz 1996 in Verbindung mit dem Wasserbauten-
förderungsgesetz 1985. Nach einer Vereinbarung zwischen dem Bund
(Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik) und dem Land
Niederösterreich werden die Kosten vom Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technik anteilig getragen, wobei vom festgestellten
Gesamtschaden wie bekannt der Bund 50 %, das Land 30 % und der
Geschädigte 20 % trägt.

Zu 2.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist im Zusammenwirken mit dem
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik bemüht, die
erforderlichen Geldmittel für die Absiedelungen den Ländern schnellst-
möglich zur Verfügung zu stellen, um eine Belastung aus einer
Vorfinanzierung für diese weitgehendst zu vermeiden. Das
Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass die Länder den
betroffenen Familien schnellstmöglich Hilfe zukommen lassen.

Eine Verzögerung der Auszahlung der Mittel an die Betroffenen durch den
Bund ist jedoch nicht gegeben, da das Bundesministerium für Finanzen
bisher alle angeforderten Mittel bereitgestellt hat. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt liegen auch keine offenen Geldmittelanforderungen in meinem
Ressort vor.