1772/AB XXII. GP
Eingelangt am
20.07.2004
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möglich.
BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1861/J-NR/2004 betreffend SKH Dr. Otto von
Habsburg-Lothringen,
die die Abgeordneten Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen am
4. Juni 2004 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die Einladung zum Festakt ist dem Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur be-
kannt. Sektionschef Mag. Siegl hat an dem Festakt teilgenommen.
Ad 2.:
Die schriftliche Anrede des Präsidenten
der Paneuropa-Union Dr. Otto Habsburg-Lothringen mit
der Buchstabenfolge „SKH"
könnte nach hiesiger Einschätzung gegen § 3 des Habsburgergesetzes
verstoßen. Es besteht jedoch kein Zweifel, das Dir. Dr. Kranlich mit dieser
Anrede keine Anerken-
nung einer besonderen rechtlichen Stellung
aufgrund einer spezifischen Familienzugehörigkeit ver-
binden wollte.
Ad 3.:
Der eingeladene Personenkreis ist aus der an Sektionschef
Mag. Siegl gerichteten Einladung nicht
ersichtlich. Die HTBLA Mödling ist der Aufforderung des Bundesministeriums für
Bildung, Wis-
senschaft und Kultur eine Liste der eingeladenen Personen zu übermitteln in der
Weise nachge-
kommen, dass eine Liste mit den Namen jener
eingeladenen Personen übermittelt wurde, die weder
der Schule noch dem österreichischen
Bundesheer angehören. Darüber hinaus wurden 395 aktive
Lehrerinnen und Lehrer, 250
Lehrerinnen und Lehrer im Ruhestand, 92 sonstige Bedienstete der
Schule und 24
Angehörige des österreichischen Bundesheeres und Elternvertreterinnen und
-Vertreter
eingeladen (siehe Beilage 1).
Ad 4. und 5.:
Die pädagogischen Fähigkeiten von Dr. Kranlich wurden im
Rahmen des Ernennungsverfahrens
geprüft. Eine laufende Beurteilung erfolgt durch den Landesschulrat für
Niederösterreich im Rah-
men der Schulaufsicht.
Ad 6. und 7.:
Für die dienstrechtliche Beurteilung des Vorfalles ist der
Landesschulrat für Niederösterreich zu-
ständig. Das Vorliegen eines
dienstrechtlich relevanten Tatbestandes wird von den dazu berufenen
Organen geprüft.
Ad 8.:
Aus Zeitgründen war der Neudruck und
der Versand der korrigierten Einladungen nicht mehr für
alle
Eingeladenen möglich. Stattdessen wurde jedem Teilnehmer ein Festprogramm
übergeben, das
einer korrigierten Einladung gleichkam
(siehe Beilage 2).
Ad 9.:
Monarchistische Tendenzen sind weder
an der HTBLA Mödling noch an österreichischen Schulen
im Allgemeinen feststellbar. Im
Rahmen der Unterrichtsfächer Geschichte und Politische Bildung
sowie Wirtschaft und Recht werden den
Schülerinnen und Schülern der Höheren technischen Lehr-
anstalten die Grundsätze der demokratischen Republik Österreich von engagierten
Lehrerinnen und
Lehrern vermittelt. Anschaulichkeit und Aktualität des Unterrichts
werden auch durch Exkursionen
zu den gesetzgebenden Organen und Diskussionen mit den Mandataren
gewährleistet.
Aus gegebenen Anlass wird der Landesschulrat für
Niederösterreich in angemessener Weise darauf
einwirken, dass auch bei Veranstaltungen mit
historischem Bezug die Einhaltung der Bestimmun-
gen des Habsburgergesetzes beachtet werden.
Anmerkung der
Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.