1772/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.07.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1861/J-NR/2004 betreffend SKH Dr. Otto von
Habsburg-Lothringen, die die Abgeordneten Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen am
4. Juni 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Die Einladung zum Festakt ist dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur be-
kannt. Sektionschef Mag. Siegl hat an dem Festakt teilgenommen.

Ad 2.:

Die schriftliche Anrede des Präsidenten der Paneuropa-Union Dr. Otto Habsburg-Lothringen mit
der Buchstabenfolge „SKH" könnte nach hiesiger Einschätzung gegen § 3 des Habsburgergesetzes
verstoßen. Es besteht jedoch kein Zweifel, das Dir. Dr. Kranlich mit dieser Anrede keine Anerken-
nung einer besonderen rechtlichen Stellung aufgrund einer spezifischen Familienzugehörigkeit ver-
binden wollte.

Ad 3.:

Der eingeladene Personenkreis ist aus der an Sektionschef Mag. Siegl gerichteten Einladung nicht
ersichtlich. Die HTBLA Mödling ist der Aufforderung des Bundesministeriums für Bildung, Wis-
senschaft und Kultur eine Liste der eingeladenen Personen zu übermitteln in der Weise nachge-
kommen, dass eine Liste mit den Namen jener eingeladenen Personen übermittelt wurde, die weder
der Schule noch dem österreichischen Bundesheer angehören. Darüber hinaus wurden 395 aktive


Lehrerinnen und Lehrer, 250 Lehrerinnen und Lehrer im Ruhestand, 92 sonstige Bedienstete der
Schule und 24 Angehörige des österreichischen Bundesheeres und Elternvertreterinnen und
-Vertreter eingeladen (siehe Beilage 1).

Ad 4. und 5.:

Die pädagogischen Fähigkeiten von Dr. Kranlich wurden im Rahmen des Ernennungsverfahrens
geprüft. Eine laufende Beurteilung erfolgt durch den Landesschulrat für Niederösterreich im Rah-
men der Schulaufsicht.

Ad 6. und 7.:

Für die dienstrechtliche Beurteilung des Vorfalles ist der Landesschulrat für Niederösterreich zu-
ständig. Das Vorliegen eines dienstrechtlich relevanten Tatbestandes wird von den dazu berufenen
Organen geprüft.

Ad 8.:

Aus Zeitgründen war der Neudruck und der Versand der korrigierten Einladungen nicht mehr für
alle Eingeladenen möglich. Stattdessen wurde jedem Teilnehmer ein Festprogramm übergeben, das
einer korrigierten Einladung gleichkam (siehe Beilage 2).

Ad 9.:

Monarchistische Tendenzen sind weder an der HTBLA Mödling noch an österreichischen Schulen
im Allgemeinen feststellbar. Im Rahmen der Unterrichtsfächer Geschichte und Politische Bildung
sowie Wirtschaft und Recht werden den Schülerinnen und Schülern der Höheren technischen Lehr-
anstalten die Grundsätze der demokratischen Republik Österreich von engagierten Lehrerinnen und
Lehrern vermittelt. Anschaulichkeit und Aktualität des Unterrichts werden auch durch Exkursionen
zu den gesetzgebenden Organen und Diskussionen mit den Mandataren gewährleistet.

Aus gegebenen Anlass wird der Landesschulrat für Niederösterreich in angemessener Weise darauf
einwirken, dass auch bei Veranstaltungen mit historischem Bezug die Einhaltung der Bestimmun-
gen des Habsburgergesetzes beachtet werden.

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.