178/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 172 /J vom 6. März 2003
der Abgeordneten Beate Schasching und Kollegen, betreffend der
Auszahlung der Mittel für Hochwasseropfer, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Vorweg möchte ich in Erinnerung rufen, dass für Schäden im Vermögen
Privater nach der Hochwasserkatastrophe im August 2002 250 Mio. EUR
bereitgestellt wurden. Davon sind bisher an die am meisten betroffenen
Länder Niederösterreich 90,6 Mio. EUR und Oberösterreich 81,5 Mio. EUR
ausbezahlt worden. Insgesamt wurden somit österreichweit 212 Mio. EUR
von den zur Verfügung stehenden Mitteln bereits ausbezahlt.

In diesem Zusammenhang weise ich vollständigkeitshalber auf das
umfassende Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur finanziellen Hilfe
der Hochwasseropfer hin und führe schlagwortartig folgende Maßnahmen
an:


250 Mio.  EUR zur finanziellen Unterstützung von Schäden im Vermögen

physischer und juristischer Personen, 250 Mio. EUR zur Beseitigung von

Schäden an der Infrastruktur, 50 Mio. EUR Sondertranche im Rahmen der

Siedlungswasserwirtschaft, bis zu  10 Mio. EUR für behinderte Menschen,

l Mio.     EUR     für    Trinkwasseruntersuchungen,     2,7     Mio.     EUR     zur

Unterstützung    des    Zukaufs    von    Rauhfutter,     18,2    Mio.     EUR    zur

Verdoppelung      der      Spenden      an      den      ORF      im      Rahmen      der

Benefizveranstaltung für Hochwasseropfer, ein umfangreiches Steuerpaket

im Ausmaß vom 400 Mio.  EUR (Erleichterung bei Steuerzahlungen bzw.

Nachzahlungen,         vorzeitige         Abschreibung,         Sonderprämie         für

katastrophenbedingte   Ersatzbeschaffung   im   geschädigten   Unternehmen,

Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen im Zusammenhang mit

Hochwasserschäden,   Befreiung   von   Gebühren   und   Schenkungssteuer,

Befreiung    vom Altlastensanierungsbeitrag für eine katastrophenbedingte

Deponierung     von     Abfällen     sowie     Modifizierung     der     steuerlichen

Absetzbarkeit von Sach- und Geldspenden in Katastrophenfällen).

Weiters wurden von der Bundesregierung folgende Maßnahmen auf
nationaler und internationaler Ebene gesetzt:

Sonderprogramm betrieblicher Hochwasserhilfe mit einem Gesamtbarwert
von 100 Mio. EUR in Form von 60 Mio. EUR zinsbegünstigter ERP-Kredite,
30 Mio. EUR Direktzuschüsse der Arbeitsmarktförderung und 10 Mio. EUR
von der BÜRGES; Ermöglichung der Kurzarbeit für die im Hochwasser
betroffenen Betriebe, Unterstützung von Familien im Rahmen des
Familienhärteausgleichs,                        vermehrte Kontrollen der
Wasserversorgungsanlagen, Ratenstundungen bei Agrarinvestitionskrediten,
Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation und
Marktpolitik (Stundung von Agrarmarketingbeiträgen, Hilfe bei der
Beseitigung von Errosionsschäden in Weingärten), Unterstützung der
Aufräumarbeiten durch Justizanstalten, Vorbereitung eines Hilfspakets
durch die Europäische Investitionsbank zur Gewährung von besonders


günstigen Krediten, Vorbereitung der verbilligten Abgabe von
Interventionsgetreide zu Futterzwecken durch die EU-Kommission,
Vorziehung der Direktzahlungen im Wege der Agrarmarkt Austria durch die
EU-Kommission im Bereich des ländlichen Entwicklungsplans, Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung durch die EU-Kommission zur Nutzung von
Stilllegungsflächen für die Gewinnung von ausreichenden Futterflächen,
Prüfung hinsichtlich der Heranziehung der Mittel der Transeuropäischen
Netze zur Instandsetzung beschädigter Verkehrsverbindungen,
Ermöglichung der im EU-Vertrag vorgesehenen Ausnahmen bezüglich der
Beihilfen und der öffentlichen Aufträge.

In die Zuständigkeit der Länder fällt die Katastrophenhilfe. Die Geschädigten
erhalten daher von den Ländern nach den Bestimmungen der
landesgesetzlichen Vorschriften finanzielle Unterstützung. Die Festsetzung
der Schadenshöhe und Auszahlung der Mittel erfolgt somit ausschließlich
vom Land.

Der Bund hat sich grundsätzlich bereit erklärt, bis zu 60 Prozent der vom
Land ausbezahlten Mittel dem Land zu refundieren. Um eine zügige
Abwicklung zu ermöglichen, gewährte der Bund den Ländern gemäß deren
Anforderungen unverzüglich Vorschüsse. Die Abrechnung und damit die
Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der vom Bund über-
wiesenen Mittel wird somit im Nachhinein überprüft.

Nach der Hochwasserkatastrophe im August 2002 wurde den Ländern,
insbesondere dem Land Niederösterreich, rasch finanzielle Hilfe angewiesen.


 

Zu 1. bis 5.:

 

Die Festsetzung der finanziellen Mittel und deren Auszahlung erfolgt, wie
eingangs dargelegt, durch das Land. Angaben zu den konkret angefragten
Daten liegen daher dem Bundesministerium für Finanzen nicht vor.