178/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.05.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 172 /J vom 6. März 2003
der Abgeordneten Beate Schasching und
Kollegen, betreffend der
Auszahlung der Mittel für
Hochwasseropfer, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Vorweg möchte ich in Erinnerung rufen,
dass für Schäden im Vermögen
Privater nach der Hochwasserkatastrophe im August 2002 250 Mio. EUR
bereitgestellt wurden. Davon sind bisher an die am meisten betroffenen
Länder Niederösterreich 90,6 Mio. EUR und Oberösterreich 81,5 Mio. EUR
ausbezahlt worden. Insgesamt wurden somit österreichweit 212 Mio. EUR
von den zur Verfügung stehenden Mitteln bereits ausbezahlt.
In diesem
Zusammenhang weise ich vollständigkeitshalber auf das
umfassende
Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur finanziellen Hilfe
der Hochwasseropfer hin und führe schlagwortartig folgende Maßnahmen
an:
250 Mio. EUR zur finanziellen Unterstützung von Schäden im Vermögen
physischer und juristischer Personen, 250 Mio. EUR zur Beseitigung von
Schäden an der Infrastruktur, 50 Mio. EUR Sondertranche im Rahmen der
Siedlungswasserwirtschaft, bis zu 10 Mio. EUR für behinderte Menschen,
l Mio. EUR für Trinkwasseruntersuchungen, 2,7 Mio. EUR zur
Unterstützung des Zukaufs von Rauhfutter, 18,2 Mio. EUR zur
Verdoppelung der Spenden an den ORF im Rahmen der
Benefizveranstaltung für Hochwasseropfer, ein umfangreiches Steuerpaket
im Ausmaß vom 400 Mio. EUR (Erleichterung bei Steuerzahlungen bzw.
Nachzahlungen, vorzeitige Abschreibung, Sonderprämie für
katastrophenbedingte Ersatzbeschaffung im geschädigten Unternehmen,
Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen im Zusammenhang mit
Hochwasserschäden, Befreiung von Gebühren und Schenkungssteuer,
Befreiung vom Altlastensanierungsbeitrag für eine katastrophenbedingte
Deponierung von Abfällen sowie Modifizierung der steuerlichen
Absetzbarkeit von Sach- und Geldspenden in Katastrophenfällen).
Weiters wurden von
der Bundesregierung folgende Maßnahmen auf
nationaler und
internationaler Ebene gesetzt:
Sonderprogramm betrieblicher
Hochwasserhilfe mit einem Gesamtbarwert
von 100 Mio. EUR in Form von 60 Mio. EUR
zinsbegünstigter ERP-Kredite,
30 Mio. EUR Direktzuschüsse der Arbeitsmarktförderung und 10 Mio. EUR
von der BÜRGES; Ermöglichung der Kurzarbeit für die im Hochwasser
betroffenen Betriebe, Unterstützung von
Familien im Rahmen des
Familienhärteausgleichs, vermehrte
Kontrollen der
Wasserversorgungsanlagen, Ratenstundungen bei Agrarinvestitionskrediten,
Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen
Marktorganisation und
Marktpolitik (Stundung von
Agrarmarketingbeiträgen, Hilfe bei der
Beseitigung von Errosionsschäden in Weingärten), Unterstützung der
Aufräumarbeiten durch Justizanstalten, Vorbereitung eines Hilfspakets
durch die Europäische Investitionsbank zur
Gewährung von besonders
günstigen Krediten,
Vorbereitung der verbilligten Abgabe von
Interventionsgetreide zu Futterzwecken durch die EU-Kommission,
Vorziehung der
Direktzahlungen im Wege der Agrarmarkt Austria durch die
EU-Kommission im Bereich des ländlichen
Entwicklungsplans, Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung durch die EU-Kommission zur Nutzung von
Stilllegungsflächen für die Gewinnung von ausreichenden Futterflächen,
Prüfung hinsichtlich der Heranziehung der Mittel der Transeuropäischen
Netze zur Instandsetzung beschädigter
Verkehrsverbindungen,
Ermöglichung der im EU-Vertrag vorgesehenen Ausnahmen bezüglich der
Beihilfen und der öffentlichen Aufträge.
In die Zuständigkeit
der Länder fällt die Katastrophenhilfe. Die Geschädigten
erhalten daher von den Ländern nach den Bestimmungen der
landesgesetzlichen
Vorschriften finanzielle Unterstützung. Die Festsetzung
der Schadenshöhe und Auszahlung der Mittel erfolgt somit ausschließlich
vom Land.
Der Bund hat sich grundsätzlich bereit
erklärt, bis zu 60 Prozent der vom
Land ausbezahlten Mittel dem Land zu
refundieren. Um eine zügige
Abwicklung zu ermöglichen, gewährte der Bund den Ländern gemäß deren
Anforderungen unverzüglich Vorschüsse. Die Abrechnung und damit die
Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung
der vom Bund über-
wiesenen Mittel wird somit im Nachhinein überprüft.
Nach der Hochwasserkatastrophe im August
2002 wurde den Ländern,
insbesondere dem Land Niederösterreich,
rasch finanzielle Hilfe angewiesen.
Zu 1. bis 5.:
Die
Festsetzung der finanziellen Mittel und deren Auszahlung erfolgt, wie
eingangs dargelegt, durch das Land. Angaben zu den konkret angefragten
Daten liegen daher dem Bundesministerium für Finanzen nicht vor.