1782/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM
für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen haben am
16. Juni 2004 unter der Nr.
1879/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
„Bundesbediensteten-Sozialplangesetz" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte
ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Bis 31. Dezember
2002 haben drei Bedienstete des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten einen Antrag auf
vorzeitigen Ruhestand gemäß § 22g Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz (BB-SozPG) gestellt. Eine Auflösung der für diese
Bediensteten zuvor
gebundenen Planstellen ist in § 22g
BB-SozPG nicht vorgesehen.
Zu Frage 2:
Bis 01.01.2004
haben 15 Bedienstete den vorzeitigen Ruhestand nach § 22g BB-SozPG
angetreten. Eine Auflösung der für diese
Bediensteten zuvor gebundenen Planstellen ist in §
22g BB-SozPG nicht vorgesehen. Zwei Bedienstete waren Funktionsträger,
nämlich ein
stellvertretender Sektionsleiter und ein
Leiter einer Vertretungsbehörde im Ausland.
Zu Frage 3:
Da für die
Pensionszahlung an die Ruhestandsbeamtinnen des Bundes das dem
Bundesministerium für Finanzen
nachgeordnete Bundespensionsamt zuständig ist, wird auf
die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1881/J-NR/2004 durch
den Herrn
Bundesminister für Finanzen verwiesen.
Zu den Fragen 4 bis 6:
§ 22g BB-SozPG sieht eine Pensionsregelung und somit keine
Vorruhestandszahlung vor. Im
übrigen wird auf die Beantwortung
der gleichlautenden Anfrage Nr. 1878/J-NR/2004 durch
den Herrn Bundeskanzler verwiesen.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Zwei Bediensteten wurde ein Angebot nach § 22a BB-SozPG auf Karenzurlaub
vor
Ruhestandsversetzung
gestellt, das sie angenommen haben. Diese beiden Referatsleiter waren
in der Sektion für administrative Angelegenheiten und Infrastruktur tätig; bis
zum 01.01.2004
haben diese Bediensteten den Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung nach § 22a
BB-SozPG
angetreten; mit ihrem tatsächlichen
Pensionsantritt (mit Ablauf des 28.02. 2012 bzw. 31.07.
2012) werden die für diese Bediensteten zuvor gebundenen Planstellen
eingespart.
Zu Frage 10:
Das durchschnittliche monatliche Vorruhestandsgeld pro Bediensteten
beträgt brutto
€ 3.502,30.
Zu Frage 11:
Im Jahr 2002 sind keine Kosten angefallen. Die Kosten für 2003 beliefen
sich auf
€ 24.706,30.
Zu Frage 12:
Im Jahre 2004 wird für die beiden vorgenannten Bediensteten die Summe
von € 114.449,80
(Bezüge und Dienstgeberbeiträge)
aufgewandt. Dies bedeutet im Vergleich zu den
theoretischen Aktivbezügen dieser
Bediensteten im Jahr 2003 eine Einsparung von € 2.821,7
und für das Jahr 2004 von € 16.903,50. Die Einsparungen hinsichtlich des
Sachaufwandes
können nicht beziffert werden.
Zu den Fragen 13 bis 15:
Bis zum
01.01.2004 hat kein Bediensteter seinen Austritt aus dem definitiven
Beamtendienstverhältnis nach § 22f des BB-SozPG erklärt, weshalb bislang auch
keine
diesbezüglichen Kosten aufgelaufen sind. Da nach § 24 Abs. 3 BB-SozPG die
Regelung des
§ 22f leg.cit. mit Ablauf des 31.12.2003
außer Kraft getreten ist, fallen auch für das Jahr 2004
und darüber hinaus keine Kosten an.
Zu Frage 16:
Sieben Bedienstete des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
haben eine
befristete Karenzurlaubsregelung
nach § 22e BB-SozPG in Anspruch genommen und
befinden sich zum Stichtag 31.05.2004 noch auf Karenzurlaub.
Zu Frage 17:
Nach den §§ 22a und 22c des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes kommt
bezüglich des
Vorruhestandes keine Antragstellung
seitens der Bediensteten, sondern nur ein Angebot
seitens des Dienstgebers in Betracht.
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Fragen 7
bis 9 verwiesen.
Zu Frage 18:
Zum 01.01.2004 haben zwei Bedienstete den Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung nach
§ 22a in Anspruch genommen. Im übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 7
bis 9
verwiesen.
Zu den Fragen 19 und 20:
Es wurden keine Konsulentenverträge abgeschlossen.
Zu den
Fragen 21 und 22:
Weder aufgrund des Personalabbaus noch im Zusammenhang mit dem BB-SozPG
wurden im
BMaA Konsulentenverträge abgeschlossen.