1782/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
16. Juni 2004 unter der Nr. 1879/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Bundesbediensteten-Sozialplangesetz" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Bis 31. Dezember 2002 haben drei Bedienstete des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten einen Antrag auf vorzeitigen Ruhestand gemäß § 22g Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz (BB-SozPG) gestellt. Eine Auflösung der für diese Bediensteten zuvor
gebundenen Planstellen ist in § 22g BB-SozPG nicht vorgesehen.

Zu Frage 2:

Bis 01.01.2004 haben 15 Bedienstete den vorzeitigen Ruhestand nach § 22g BB-SozPG
angetreten. Eine Auflösung der für diese Bediensteten zuvor gebundenen Planstellen ist in §
22g BB-SozPG nicht vorgesehen. Zwei Bedienstete waren Funktionsträger, nämlich ein
stellvertretender Sektionsleiter und ein Leiter einer Vertretungsbehörde im Ausland.


Zu Frage 3:

Da für die Pensionszahlung an die Ruhestandsbeamtinnen des Bundes das dem
Bundesministerium für Finanzen nachgeordnete Bundespensionsamt zuständig ist, wird auf
die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1881/J-NR/2004 durch den Herrn
Bundesminister für Finanzen verwiesen.

Zu den Fragen 4 bis 6:

§ 22g BB-SozPG sieht eine Pensionsregelung und somit keine Vorruhestandszahlung vor. Im
übrigen wird auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1878/J-NR/2004 durch
den Herrn Bundeskanzler verwiesen.

Zu den Fragen 7 bis 9:

Zwei Bediensteten wurde ein Angebot nach § 22a BB-SozPG auf Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung gestellt, das sie angenommen haben. Diese beiden Referatsleiter waren
in der Sektion für administrative Angelegenheiten und Infrastruktur tätig; bis zum 01.01.2004
haben diese Bediensteten den Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung nach § 22a BB-SozPG
angetreten; mit ihrem tatsächlichen Pensionsantritt (mit Ablauf des 28.02. 2012 bzw. 31.07.
2012) werden die für diese Bediensteten zuvor gebundenen Planstellen eingespart.

Zu Frage 10:

Das durchschnittliche monatliche Vorruhestandsgeld pro Bediensteten beträgt brutto
€ 3.502,30.

Zu Frage 11:

Im Jahr 2002 sind keine Kosten angefallen. Die Kosten für 2003 beliefen sich auf
€ 24.706,30.


Zu Frage 12:

Im Jahre 2004 wird für die beiden vorgenannten Bediensteten die Summe von € 114.449,80
(Bezüge und Dienstgeberbeiträge) aufgewandt. Dies bedeutet im Vergleich zu den
theoretischen Aktivbezügen dieser Bediensteten im Jahr 2003 eine Einsparung von € 2.821,7
und für das Jahr 2004 von € 16.903,50. Die Einsparungen hinsichtlich des Sachaufwandes
können nicht beziffert werden.

Zu den Fragen 13 bis 15:

Bis zum 01.01.2004 hat kein Bediensteter seinen Austritt aus dem definitiven
Beamtendienstverhältnis nach § 22f des BB-SozPG erklärt, weshalb bislang auch keine
diesbezüglichen Kosten aufgelaufen sind. Da nach § 24 Abs. 3 BB-SozPG die Regelung des
§ 22f leg.cit. mit Ablauf des 31.12.2003 außer Kraft getreten ist, fallen auch für das Jahr 2004
und darüber hinaus keine Kosten an.

Zu Frage 16:

Sieben Bedienstete des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten haben eine
befristete Karenzurlaubsregelung nach § 22e BB-SozPG in Anspruch genommen und
befinden sich zum Stichtag 31.05.2004 noch auf Karenzurlaub.

Zu Frage 17:

Nach den §§ 22a und 22c des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes kommt bezüglich des
Vorruhestandes keine Antragstellung seitens der Bediensteten, sondern nur ein Angebot
seitens des Dienstgebers in Betracht. Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Fragen 7
bis 9 verwiesen.


Zu Frage 18:

Zum 01.01.2004 haben zwei Bedienstete den Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung nach
§ 22a in Anspruch genommen. Im übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 7 bis 9
verwiesen.

Zu den Fragen 19 und 20:

Es wurden keine Konsulentenverträge abgeschlossen.
Zu den Fragen 21 und 22:

Weder aufgrund des Personalabbaus noch im Zusammenhang mit dem BB-SozPG wurden im
BMaA Konsulentenverträge abgeschlossen.