1783/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.07.2004
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
GZ: 95.000/4347-III/1/b/04
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas KHOL
Parlament
A-1017 WIEN
Wien, am . Juli 2004
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Kößl, Ellmauer, Miedl und Kollegen haben am 27. Mai 2004 unter der
Nummer 1840/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„positive Entwicklungen in der österreichischen Sicherheitspolitik´“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Entwicklung der Asylanträge seit dem Jahr 1991:
Jahr |
Asylanträge |
Jahr |
Asylanträge |
1991 |
27.306 |
1998 |
13.793 |
1992 |
16.238 |
1999 |
20.096 |
1993 |
4.744 |
2000 |
18.063 |
1994 |
5.082 |
2001 |
30.127 |
1995 |
5.920 |
2002 |
39.354 |
1996 |
6.991 |
2003 |
32.359 |
1997 |
6.719 |
2004
(31.Mai) |
10.397 |
Zu Frage 2:
In der nachfolgenden Tabelle werden die jeweils 3
Antragsstärksten Nationen für den Zeitraum 2001 bis 2003 ausgewiesen. (Die in
der Klammer angeführten Zahlen stellen die eingebrachten Asylanträge dar).
Eine Auswertung der antragsstärksten Nationen vor dem
Jahr 2001 liegt dem Bundesministerium für Inneres nicht auf. Ich ersuche daher
um Verständnis, wenn ich im Hinblick auf den damit verbundenen
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand die Zahlen nur für den Zeitraum ab
2001 anführe.
Antragsstärksten Nationen 2001 bis 2003 |
||||
2001 |
Afghanistan (1.952) |
Irak (851) |
Armenien (746) |
|
2002 |
Afghanistan (6.651) |
Serbien
u. Montenegro (4.723) |
Irak (4.466) |
|
2003 |
Russ.
Föderation (6.706) |
Türkei (2.854) |
Indien (2.822) |
|
Zu Frage 3:
Im Jahr 2004 wurde bis zum Monat Mai folgende Anzahl
an Asylanträgen gestellt:
Zu Frage 4:
Mit 1. Mai 2004 trat einerseits die AsylG-Novelle
2003 in Kraft und andererseits wurde mit diesem Datum die EU-Erweiterung
vollzogen. In den letzten Jahren
nahmen die Fluchtbewegungen in den gesamten EU-Raum stark zu, wobei Österreich
von dieser Entwicklung am stärksten betroffen war. Seit der „EU-Erweiterung“
gelten die Beitrittsländer als sogenannte Dublinstaaten, in denen die
Asylwerber bereits den notwendigen Schutz finden können.
Zu Frage 5:
Im Mai 2004 konnte gegenüber April 2004 bei den
Asylanträgen ein Rückgang um
58 % beobachtet werden.
Es wurden im Mai 2004 in 176 Neufällen
Konsultationsverfahren nach der EU-Verordnung DÜ II eingeleitet. Im Vergleich
zu den durchschnittlichen Dublinübernahme-Verfahren der ersten 4 Monate des
Jahres 2004 (64) wurde dieser Wert bereits im ersten Monat der AsylG-Novelle
2003 um 175 % überschritten.
Die Durchführung der Ersteinvernahmen binnen 48 bis
72 Stunden hat - so wie das gesamte neue Verfahrensrecht - zu einer erheblichen
Beschleunigung des Verfahrens geführt, so dass auch
positive Entscheidungen weit schneller getroffen werden können.
Zu Frage 6:
Dem Bundesministerium für Inneres ist es in kurzer
Zeit gelungen, die für die Erstaufnahmestellen notwendigen Umbauarbeiten fertig
zu stellen sowie die notwendigen Räumlichkeiten einzurichten. Beide
Erstaufnahmestellen (Traiskirchen und Thalham) sind bereits entsprechend
eingerichtet, um ein Funktionieren des neuen Asylsystems sicherzustellen.
Zu Frage 7:
Schon seit jeher bestanden zu unserem unmittelbaren
Nachbarländern aufgrund der geographischen Lage und insbesondere des Umstandes,
dass ein Großteil der Asylwerber über diese Staaten nach Österreich als
EU–Außengrenzstaat einreiste, sehr enge Kontakte, die sich naturgemäß mit den
Beitrittsbestrebungen dieser Staaten noch weiter vertieft haben.
Um die mit den Nachbarstaaten Ungarn, Tschechien,
Slowenien und der Slowakei bestehende Zusammenarbeit weiter zu verstärken, hat
Österreich mit diesen Staaten sowie mit Polen im Jahre 2001 mit den
Sicherheitspartnerschaften eine neue Form der bilateralen Zusammenarbeit
geschaffen („Forum Salzburg
Gruppe“).
Neben dem Ziel, damit tragfähige Partnerschaften für
die Zeit nach dem Beitritt zu bilden, sollte diese Zusammenarbeit den Prozess
der Einführung, Umsetzung und Durchführung des EU-Acquis unterstützen. Dies
geschah im Asylbereich insbesondere durch die Bereitstellung von Experten und
Hospitationen und hat sich auch nach dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen
fortgesetzt.
Seit 1. Mai 2004 ist von den neuen Mitgliedstaaten
die Verordnung (EG) 343/2003 vom 18.02.2003 zur Festlegung der Kriterien und
Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von
einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags
zuständig ist („Dublin II VO“) anzuwenden. Dies hat ebenfalls zu einer weiteren
Intensivierung der Zusammenarbeit geführt.
Einerseits wollen die neuen Mitgliedstaaten, die an
Österreich angrenzen, auf die
Erfahrungen Österreichs als jahrelanger EU–Außengrenzstaat bei der
Anwendung des Dublin Regimes zurückgreifen und auf diesen aufbauen,
andererseits ist Österreich am effektiven Funktionieren dieses Instrumentes
höchst interessiert.
Dementsprechend besteht zwischen den genannten
Staaten und Österreich eine über das Wesen des Dublin Regimes hinausgehende
Intention zur Zusammenarbeit, die sich insbesondere durch die Entsendung von
Experten zur Schulung der jeweiligen Dublin Einheit - beispielsweise nach
Ungarn - und Hospitationen von Delegationen dieser Staaten beim Bundesasylamt zeigt.
In den letzten Monaten wurden in jeweils einwöchigen Veranstaltungen
Delegationen aus Tschechien, Polen, der Slowakei und Slowenien beim
Bundesasylamt in die Materie eingeführt und steht ein solcher Besuch einer
ungarischen Delegation unmittelbar bevor.
Zu Frage 8:
Die Durchsetzung nationaler Positionen und Interessen
erfordert gerade nach der Erweiterung und der neuen Stimmgewichtung,
insbesondere für ein kleines Land wie Österreich, das Eingehen von tragfähigen
und stabilen Koalitionen, die erhebliches Gewicht im Meinungsbildungsprozess
und Abstimmungsverfahren haben.
Durch den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten findet
sich Österreich in einem weiteren Verbund von Staaten, die aufgrund ihrer Größe
und ihrer geographischen Nähe sehr ähnliche Interessen verfolgen. Diese
Interessen und Probleme, die in der Vergangenheit von der Mehrheit der Staaten
oft nicht gekannt und nicht geteilt wurden, betreffen nunmehr mehrere Staaten
und nicht nur mehr alleine Österreich.
Zu Frage 9:
Am 15. Juli 2004 wurde die
Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG im Bundesgesetzblatt mit der Nummer
BGBl I 80/2004 kundgemacht. Die rechtliche Umsetzung erfolgte bereits durch die
Novellen zum Bundesbetreuungsgesetz BGBl I 32/2004. Hinsichtlich der faktischen
Umsetzung gibt es derzeit intensive Arbeitsgespräche mit den Ländern.
Zu Frage 10:
Die mit den Bundesländern vereinbarte Übernahme aller
in Bundesbetreuung befindlichen Asylwerber, so genannte „Altfälle“, in einem
ungefähren Zeitrahmen von zwei Monaten in die jeweilige Grundversorgung, ist
weiterhin nicht vollständig umgesetzt. Der derzeitige Stand der „Altfälle“
beläuft sich mit Ende Juni 2004 auf 836 Personen, hievon 636 in
der Erstaufnahmestelle Traiskirchen, 146 in der Betreuungsstelle Bad
Kreuzen und 54 in der Betreuungsstelle Reichenau.
Zu Frage 11:
In den Jahren 1992 bis 2003 befand sich
folgende Anzahl von Asylwerbern in Bundesbetreuung:
Stichtag 01.07. |
bundesbetreute Asylweber |
1992 |
11.945 |
1993 |
4.438 |
1994 |
673 |
1995 |
1.099 |
1996 |
1.197 |
1997 |
755 |
1998 |
688 |
1999 |
3.538 |
2000 |
2.666 |
2001 |
3.085 |
2002 |
5.670 |
2003 |
6.757 |
Zahlen aus dem Jahr 1991 sind nicht abrufbar, da das
Asylinformationssystem erst im Jahre 1992 vollständig eingerichtet worden ist.
Die Balkankrise im Jahr 1992 führte zu der auffallend hohen Zahl der in
Bundesbetreuung befindlichen Asylwerber in diesem Jahr.
Zu Frage 12:
Im Jahr 2004 befand sich von Jänner bis April
folgende Anzahl von Asylwerbern in Bundesbetreuung:
Seit Anwendung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a
B-VG kann folgende Entwicklung beobachtet werden:
Zu Frage 13:
Durch die politische Einigung zur Richtlinie für
Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft („Asylverfahrensrichtlinie“) beim Rat
für Justiz und Inneres am 29. April 2004 wurde der erste Schritt hin zu einem
gemeinsamen europäischen Asylsystem verwirklicht.
Weitere legislative Bausteine für diese erste Phase
waren die bereits zuvor angenommene „Dublin II Verordnung“, für die Bestimmung
des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Staates, die
„Aufnahmerichtlinie“, zur Schaffung von gemeinsamen Mindestnormen für die
Aufnahme von Asylbewerbern und die „Statusrichtlinie“, die gemeinsame
Mindeststandards zur Zuerkennung und die Merkmale der Flüchtlingseigenschaft
bzw. des subsidiären Schutzstatus enthält.
In der zweiten Harmonisierungsstufe sollen nach den
Schlussfolgerungen von Tampere vom Oktober 1999 in der Folge, aufbauend auf
diese erste Phase, die Regeln der Gemeinschaft zu einem gemeinsamen
Europäischen Asylsystem und einem unionsweit geltenden einheitlichen Status für
diejenigen, denen Asyl gewährt wird, festgelegt werden.
Im Hinblick darauf war es immer das österreichische
Ziel bei den Verhandlungen zu den genannten Rechtsakten, dazu beizutragen, dass
für diese zweite Phase ein möglichst gutes Fundament durch den Abbau
unterschiedlicher Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten geschaffen wird.
Dies insbesondere, um den Anreiz für Asylwerber innerhalb der EU weiter zu
wandern bzw. sich ein bestimmtes Zielland auszusuchen, einzuschränken.
Neben der Verwirklichung dieses allgemeinen Zieles
durch das Zusammenspiel der „Dublin II VO“ mit den anderen Rechtsvorschriften
ist besonders hervorzuheben, dass die Ausdehnung über einen über die
Kernfamilie (Eltern ggf Vormund, Eheleute und unverheiratete mj Kinder)
hinausgehenden Familienbegriff
vermieden werden konnte.
Bei der „Asylverfahrensrichtlinie“ ist jedenfalls die
gemeinsame Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ und die gemeinsame Liste „super
sicherer Drittstaaten“ hervorzuheben.
Diese beiden Konzepte wurden von den Mitgliedstaaten
sehr unterschiedlich gehandhabt.
Maßgeblich aufgrund österreichischer Initiative wird es in Zukunft eine
gemeinsame europäische Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ und „super sicherer
Drittstaaten“ geben. Dadurch wird einerseits Klarheit für den Asylwerber und
andererseits eine einheitliche Vorgangsweise sichergestellt werden.
Hinsichtlich der „Statusrichtlinie“ ist festzuhalten,
dass entgegen dem Vorschlag der Europäischen Kommission, der bei der Mehrheit
der Bestimmungen, die die Rechte normieren, von der Gleichstellung von
Flüchtlingen und Personen mit subsidiärem Schutz ausging, eine solche generelle
Gleichstellung vermieden werden konnte.
Die österreichische
Position, wonach diese zwei Gruppen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen
und deshalb auch eine Unterscheidung der diesen zukommenden Rechte gegeben sein
muss, konnte durchgesetzt werden. Dabei ist im Besonderen auf die nunmehrige
Unterscheidung beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsmaßnahmen
hinzuweisen.
Auch die
„Aufnahmerichtlinie“ reiht sich in das zuvor bereits erwähnte Gesamtkonzept ein
und sollen die Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern in den
Mitgliedstaaten entsprechend der österreichischen Position eine Angleichung der
Lebensbedingungen von Asylwerbern in allen Mitgliedstaaten bewirken, um die
Sekundärmigration zu begrenzen.
Dabei konnte insbesondere
durchgesetzt werden, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für diese Personengruppen
den Mitgliedstaaten überlassen bleibt.
Bei der Dublin II
Verordnung, die die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates
beinhaltet, der für die Prüfung eines Asylantrages zuständig ist, wird im
besonderen auf die Verkürzung der Fristen, die Reihenfolge der
Zuständigkeitskriterien und die nunmehr vorgesehene Nutzung der elektronischen
Möglichkeiten für die Datenübermittlung (DubliNet) hingewiesen.
Zu Frage 14:
Ausgehend von der richtlinienkonformen Umsetzung der
genannten Rechtsakte in die nationalen Rechtsordnungen und die effektive
Anwendung der Dublin II Verordnung (samt EURODAC Verordnung) ist davon
auszugehen, dass alle genannten Instrumente ihren Beitrag zur Reduktion der
Asylwerberzahlen in Österreich leisten werden.
Unmittelbare Auswirkungen auf die Asylantragszahlen
sind von der Anwendung der Dublin II Verordnung seit 1. Mai 2004 durch die
neuen Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Nachbarstaaten Österreichs, zu
erwarten.
Mittelfristig werden in Folge der Umsetzung der
Aufnahme-, Status- und Verfahrensrichtlinie weitere Unterschiede in den
Asylsystemen der Mitgliedstaaten abgebaut werden, wodurch auch für die
Asylwerber der Anreiz ihr Asylverfahren in Österreich zu erhalten, nicht mehr
im heutigen Umfange gegeben sein dürfte.
Zu Frage 15:
Nachdem das mit 1. Mai
2004 erfolgte Inkrafttreten von Schengen II in keinem Zusammenhang mit der
Zurückweisung von Asylwerbern steht, liegen hierüber naturgemäß auch keine
Zahlen vor.
Im Übrigen verweise ich
auf die Beantwortung zu den Fragen 5 und 16 verweisen.
Zu Frage 16:
Es zeigte sich bereits im ersten Monat der
Vollziehung der AsylG-Novelle eine Steigerung der internationalen Treffer nach
dem System von EURODAC: Lag der monatliche Durchschnitt an internationalen
Treffern im 1. Jahr von EURODAC (15.01.2003 – 15.01.2004) noch bei 31 Treffern,
und zeigte sich bereits in den ersten 4 Monaten des Jahres eine Steigerung auf
durchschnittlich 75,5 Treffer/Monat, ergaben bereits die ersten 30 Tage des Mai
2004 eine Anzahl von 167 Treffern im EURODAC-System.
Zu den Fragen 17 und 18:
Die Erweiterung der Europäischen Union
bietet Österreich die Möglichkeit, gemeinsam mit den neuen EU-Staaten alle
Formen grenzüberschreitender Kriminalität effizienter zu bekämpfen.
Kriminalitätsformen wie Geldwäsche, Drogenhandel und Menschenhandel können von
Österreich nicht mehr alleine bekämpft werden. Die Erweiterung bedeutet daher
einen Zugewinn an Sicherheit für die österreichischen Bürger, da die
polizeiliche Zusammenarbeit mit diesen Staaten intensiviert und verbessert werden kann.
Für die Vorbereitung auf ihre künftige
Teilnahme am Schengener Informationssystem setzen die östlichen Nachbarstaaten
ehrgeizige Maßnahmen, um ihre Außengrenzen wirksamer zu sichern und die
Polizeikooperation mit den Schengen-Staaten auszubauen. Der Ansporn für diese
Anstrengungen der Nachbarstaaten liegt unter anderem darin, dass die
Grenzkontrollen zu den neuen EU-Staaten erst dann aufgehoben werden, wenn diese
ihre eigenen östlichen Außengrenzen entsprechend abgesichert und ihre
Sicherheitsbehörden dem Standard in der EU angepasst haben.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf
hingewiesen, dass die EU den östlichen Nachbarstaaten auch nach ihrem Beitritt
weiterhin massive finanzielle Unterstützung bei der verbesserten Sicherung der
künftigen EU-Grenzen zu Osteuropa und dem Balkan leistet. Diese Geldmittel
werden für den Ausbau von Grenzposten, den Kauf von Fahrzeugen und
Hubschraubern, Ausrüstungsgegenstände wie Nachtsichtgeräte oder Computer und
die Ausbildung der Polizisten und Grenzsoldaten aufgewendet.
Die Kriminalitätsentwicklung hat sich
seit dem Beitritt der östlichen Nachbarstaaten nicht signifikant verändert,
insbesondere eine von vielen herbeigeredete Kriminalitätswelle ist bisher
ausgeblieben.
Im Bereich der Schlepperkriminalität hat
sich seit dem ersten Mai 2004 ein bemerkenswerter Rückgang gezeigt. Während im
April 2004 noch täglich im Durchschnitt 128 illegale Migranten aufgegriffen
wurden, belief sich diese Zahl im Mai 2004 nur mehr auf 66 Aufgriffe
täglich. Die von der Slowakei und Ungarn gemeldeten Zahlen der Aufgriffe von
illegalen Migranten, die von einem Grenzübertritt nach Österreich abgehalten
wurden, zeigen dagegen eine steigende Tendenz. Daraus folgt, dass der
Migrationsdruck nicht grundsätzlich nachgelassen hat, sondern die Polizeien der
neuen Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung zur Grenzsicherung ernst nehmen und
bei der Bekämpfung der Schlepperkriminalität zunehmend besser
werden.
Auch wenn die weitere Entwicklung
aufgrund des kurzen Beobachtungszeitraums nur schwer abgeschätzt werden kann,
gibt die Entwicklung im Bereich der Bekämpfung der Schlepperkriminalität
berechtigte Hoffnung, dass auch in anderen Kriminalitätsformen die ständige
Weiterentwicklung der Polizeien der östlichen Nachbarstaaten zu mehr Sicherheit
für Österreich und Westeuropa führen wird. Bis zu Erreichung der
notwendigen Standards sollte die Personenkontrolle an der heutigen
Schengengrenze jedenfalls aufrecht bleiben.
Weiters
ist zu betonen, dass ein wesentliches Element bei der
Zusammenarbeit mit den neuen Mitgliedsstaaten die mit dem Forum Salzburg 2001
begonnenen Sicherheitspartnerschaften mit Ungarn,
Tschechien, Slowenien, der Slowakei und mit Polen waren. Ein prägender Leitsatz in diesem Zusammenhang
war der Satz, dass „mehr Sicherheit in der Region auch mehr Sicherheit für
Österreich“ bedeutet. Zentrales Ziel dieser Initiative war es seit Beginn, den
hohen Standard der inneren Sicherheit zu erhalten und- wo möglich – noch weiter auszubauen.
Mit dem Forum Salzburg 2002
wurde dann dieser begonnene Dialog in den Bereichen der polizeilichen
Zusammenarbeit, der Grenzkontrolle, der Bekämpfung der illegalen Migration und
der Schlepperei, des Asylwesens und vor allen der Errichtung einer Europäischen
Grenzpolizei im Sinne eines europäischen integrierten Grenzmanagements weiter
vertieft. Darüber hinaus wurde
zwischen den teilnehmenden Ländern des Forums Salzburg 2003 ein
Konsultationsmechanismus zur Vorbereitung
von Beschlussfassungen in diversen Eu-Gremien (einschließlich des Rates der
Justiz- und Innenminister) vereinbart und hat damit die Zusammenarbeit
eine völlig neue Dimension erreicht.
Im Hinblick auf den von diesen Staaten angestrebten
Schengen-Beitritt wurde auch begonnen,
die Zusammenarbeit an der gemeinsamen Grenze weiter zu intensivieren,
wobei folgende Schwerpunkte verfolgt
werden:
Ø
Intensivierung der Zusammenarbeit durch schwerpunktmäßige Abstimmung der
Grenzüberwachung
Ø
Optimierung der Grenzkontrolle
Ø
Einrichtung von gemeinsamen kriminalpolizeil. Ermittlungsgruppen
Ø
Gemeinsame Schwerpunktmaßnahmen mit gemeinsamer Einsatzleitung
Ø
Gegenseitige Hospitationen und Intensivierung der Arbeitspartnerschaften
Ø
Errichtung von Kontaktbüros an der gemeinsamen Grenze als neue Form der
polizeilichen Zusammenarbeit
Ø
Durchführung eines strukturierten Datenaustauschs in den Bereichen Asyl
und Migration
Ø
Rascher Abschluss von Staatsverträgen über polizeil. Zusammenarbeit
Ø
Enger Informationsaustausch über Fragen der EU
Ø
Ständige Evaluierung
Österreich leistet seinen östlichen
Nachbarstaaten insbesondere durch regelmäßige Spezialseminare und Workshops
wertvolle Hilfe beim Aufbau der nationalen SIRENE- und Europol-Dienststellen.
Künftige Mitarbeiter dieser Dienststellen werden an Hand von konkreten Fällen
auf ihre praktische Arbeit eingeschult. Ein weiteres Mittel, die neuen
EU-Staaten möglichst rasch an die Schengen Standards heranzuführen, besteht im
Abschluss bilateraler Abkommen. So wurden mit der tschechischen Republik,
Slowenien, Slowakei und Ungarn Übereinkommen ausverhandelt, die teilweise
Regelungen enthalten, die bereits die Anwendung von Kooperationsmechanismen
vorsehen, die auch im Schengener Durchführungsübereinkommen
(grenzüberschreitende Observation und Nacheile, gemeinsame Ermittlungsteams und
Streifen, gemeinsame Ausbildungsveranstaltungen) enthalten sind.
Zu Frage 19:
Das österreichische Bundeskriminalamt
unterstützt die Polizei der Tschechischen Republik bei der Übernahme des
österreichischen Anti-Gewaltprogramms „Out – die Außenseiter“. Dabei werden
Know-how in der Präventionsarbeit mit Jugendlichen und Erfahrungen bei der
Erstellung des Begleitmaterials bzw. das Begleitmaterial selbst zur Verfügung
gestellt. Österreich soll im Zuge der Zusammenarbeit auch von den Erfahrungen
der tschechischen Polizei profitieren.
Darüber hinaus war Österreich im Dezember
2003 das erste EU-Mitgliedsland, das die neuen Mitglieder zu einer Tagung der
EUCPN-Untergruppe „Youth Crime“ einlud und in die Diskussionen einbezog. Dabei
wurden erste Kontakte für die künftige Zusammenarbeit geknüpft.
Zu Frage 20:
Österreich wird im Rat der Innen- und
Justizminister folgende Schwerpunkte in der Kriminalitätsbekämpfung setzen:
Zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität wird eine Stärkung des Konzeptes "Intelligence Led Policing
Systems", d.h. eines problemorientierten, proaktiven polizeistrategischen
Handelns auf der Basis von operativen und strategischen Analysen
(Risikobewertungen, Bedrohungsanalysen) angestrebt. Des Weiteren ist die
bessere Nutzung und Koordination aller Instrumentarien zur internationalen
polizeilichen Zusammenarbeit, wie Europol, Eurojust, Olaf, EMCDDA (Europäische
Drogenbeobachtungsstelle in Lissabon), sowie mit den Drittstaaten ein weiterer
prioritärer Schwerpunkt Österreichs im JI - Rat.
Die effiziente Bekämpfung des Frauen- und Drogenhandels, der
Geldwäsche sowie aller Formen der transnationalen Organisierten
Kriminalität sind prioritäre Ziele des Innenressorts. Zur Erreichung
dieser Ziele wurden Initiativen gesetzt, die eine verbesserte Vernetzung der
Daten der europäischen Polizeidienststellen herbeiführen sollen um die
Kommunikation und den Informationsaustausch zu verbessern und zu beschleunigen.
Darüber hinaus ist es ein wichtiges Vorhaben, gemeinsam mit den neuen
Mitgliedstaaten die Kooperation mit den neuen Nachbarstaaten der EU im Osten,
wie der Ukraine, Weißrussland, Rumänien und Bulgarien wesentlich zu
intensivieren, um die Kriminalitätsbekämpfung bereits außerhalb der neuen
EU-Außengrenze zu optimieren und einen weiteren Sicherheitsgürtel rund um die
EU zu ziehen.
Weiters hat der Rat der Justiz und Innenminister
anlässlich seiner Tagung vom 28./29.05.2001 die Errichtung des Europäischen
Netzwerkes zur Kriminalprävention beschlossen. Dieses Netzwerk stellt den
Höhepunkt einer jahrelangen internationalen Entwicklung der Kriminalprävention
von der sicherheitspolizeilichen und sicherheitstechnischen
Verbrechensvorbeugung bis hin zur gesamtgesellschaftlichen Konzeption dar.
Erfahrungen haben gezeigt, dass die
Problemstellungen einer umfassenden Strategie zur Verbrechensvorbeugung auf
Grund der Vielschichtigkeit der Materie
nur in der Form interdisziplinärer und institutionsübergreifender
Zusammenarbeit unter Einbeziehung von Wissenschaft, Privatsektor und
Nichtregierungsorganisationen effizient bewältigt werden können.
Im Rahmen der geplanten Evaluierung
des Netzwerkes Ende dieses Jahres werde ich mich für die Weiterentwicklung des
Europäischen Netzwerkes für Kriminalprävention, inbesonders für die Schaffung
einer eigenen Rechtspersönlichkeit stark machen. Schwerpunkte der Arbeiten im
Europäischen Netzwerk für Kriminalprävention sollen weiterhin die Prävention
von Jugendkriminalität, Kriminalität in Städten sowie Drogenkriminalität sein.
Mein Ressort wird sich dafür einsetzen, dass vor allem für diese Bereiche
gemeinsame Mindeststandards entwickelt werden. Ziel sollte die Entwicklung
einer Projektdatenbank sein, bei der Präventionsprojekte dokumentiert werden,
die einen Modell und Empfehlungscharakter haben, so dass diese „best praxis“ allen Mitgliedsländern zur Verfügung gestellt werden kann.