1785/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.07.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
10000/46-CS3/04
DVR 0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Wien, 21. Juli 2004
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1803/J-NR/2004 betreffend die nach wie vor offene Ausschreibung
hinsichtlich des Betriebs von zwölf Nebenbahnen, die die Abgeordneten Eder und
GenossInnen am 26. Mai 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Frage 1:
Wie viele Angebote Privater wurden bei der
SCHIGmbH. hinsichtlich des Betriebs der genannten Nebenbahnen abgegeben?
Antwort:
Für die in der Anfrage angesprochenen (jedoch
nicht vollständig aufgezählten) zwölf Nebenbahnen sind mit Stand 23. Mai 2001
von sechs privaten Interessenten (zwei österreichische Privatbahnunternehmen,
ein österreichisches Unternehmen, ein Verein, zwei Privatpersonen) folgende
Interessensbekundungen eingegangen:
|
Nebenbahnstrecke |
Interesse an
öffentlichem Eisenbahn-verkehr * |
Interesse an
nicht-öffentlichem Eisenbahn-verkehr |
|
Weitersfeld – Drosendorf (Niederösterreich) |
1
(IS+GV+PV) |
1 |
|
Göpfritz – Raabs (Niederösterreich) |
1
(IS+GV+PV) |
- |
|
Siebenbrunn-Leopoldsdorf – Engelhartstetten
(Niederösterreich) |
1
(IS+GV+PV) |
- |
|
Ernstbrunn – Mistelbach (Niederösterreich) |
1
(IS+GV+PV) |
- |
|
Poysdorf – Dobermannsdorf (Niederösterreich) |
1
(IS+GV+PV) |
- |
|
Gmünd – Groß Gerungs (Niederösterreich) |
1
(IS+GV+PV) |
- |
|
Gmünd – Litschau (Niederösterreich) |
1
(IS+GV+PV) |
1 |
|
Freiland – Türnitz (Niederösterreich) |
1
(IS+GV+PV) |
- |
|
Wietersdorf – Hüttenberg (Kärnten) |
1
(IS +GV) |
- |
|
St. Paul – Lavamünd
(Kärnten) |
2
(IS+GV+PV) |
- |
|
Mürzzuschlag – Neuberg Ort (Steiermark) |
2
(IS+GV+PV) |
1 |
|
Rohr – Bad Hall (Oberösterreich) |
- |
1 |
*IS: Erhaltung und Betrieb der
Infrastruktur
GV: Güterverkehr
PV: Personenverkehr
Fragen 2 bis 4:
Warum ist es zu keinem Abschluss mit einem
privaten Betreiber gekommen?
Wären die privaten Betreiber in der Lage
gewesen, den Betrieb auf den genannten Nebenbahnen kostengünstiger
sicherzustellen als die ÖBB?
Wenn nicht, warum gibt man die gemeinwirtschaftlichen
Leistungsanteile, welche private Anbieter fordern, nicht gleich den ÖBB? Was
spricht dagegen?
Antwort:
Gemäß der geltenden Rechtsgrundlage ist für die
Einstellung von Bahnen § 29 (1) Eisenbahngesetz maßgebend: "Auf Antrag des
Eisenbahnunternehmens hat die Behörde, abgesehen von einer betriebsbedingten
Einstellung ... die vorübergehende oder dauernde Einstellung einer
Eisenbahnstrecke bzw. eines -streckenteiles zu bewilligen, wenn seine Weiterführung dem
Eisenbahnunternehmen wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann.
Die Bewilligung zur dauernden Einstellung darf
nur erteilt werden, wenn Bemühungen des antragstellenden Unternehmens um eine
Übernahme der Eisenbahnstrecke bzw. des
–streckenteiles zu kaufmännisch gerechtfertigten
Bedingungen erfolglos blieben; zur Überprüfung dessen kann die Behörde
erforderlichenfalls eine öffentliche Interessentensuche veranlassen. Vor der
Erteilung von Bewilligungen ist der Landeshauptmann, sofern er nicht selbst
zuständig ist, anzuhören."
Grundsätzlich gibt es dazu folgende alternative
Vorgangsweisen:
Die ÖBB stellen nur den Güterverkehr oder den
Personenverkehr ein
Dadurch würden freie Zugtrassen zur Verfügung
stehen. Durch den freien Netzzugang für Dritte können die freien Zugtrassen von
anderen konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden. Die
Länder oder sonstige Interessierte können Verkehrsdienstverträge mit diesen
neuen Eisenbahnverkehrsunternehmen abschließen und bestimmte Leistungen gegen
Bezahlung in Auftrag geben.
Die ÖBB stellen den Gesamtverkehr und den Betrieb der
Infrastruktur ein
Diese Einstellung unterliegt den Bestimmungen
des § 29 Eisenbahngesetz, d.h. die ÖBB müssen einen Einstellungsantrag bei der
Eisenbahnbehörde stellen. Nach entsprechender Prüfung kann, um den Betrieb auf
einer von den ÖBB eingestellten Nebenbahnen weiterhin aufrecht zu erhalten,
eine europaweite Ausschreibung durchgeführt und Interessenten für die
Aufrechterhaltung des Betriebes gesucht werden. Die Vergabeprioritäten sind:
Betrieb der Infrastruktur und des Güter- und
Personenverkehrs
Güter- und Personenverkehr
Personen- oder Güterverkehr
Anschlussbahnähnlicher Betrieb
Betrieb als Museumsbahn.
Der Bund würde in den ersten drei Fällen diesen
neuen Eisenbahnunternehmen auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen analog
den Regelungen für Privatbahnen zur Verfügung stellen. Für Schüler- und Lehrlingsfreifahrten
stehen Mittel aus dem FLAF zur Verfügung. Im Personenverkehr wird die
Einbeziehung in die entsprechenden Verkehrsverbünde stattfinden.
Bei Übernahme des Betriebes der Infrastruktur
würden auch für Dritte die Erhaltung der Infrastruktur gemäß dem
Privatbahnunterstützungsgesetz gefördert werden. Dies bedeutet, Investitionen
in die Infrastruktur werden im Schlüssel 50 : 50 / Bund : Dritte geteilt.
Für die Vergabe und somit dem Abschluss mit
einem potentiellen privaten Betreiber wäre der Abschluss des
Ausschreibungsverfahrens erforderlich. Das Bundesministerium für Finanzen hat
bisher zu diesem gesetzlich vorgegebenen Verfahren keine Zustimmung gegeben.
Frage 5:
Ist es richtig, dass die Ausschreibungen auf
Grund der zu erwartenden höheren Kosten für den Bund und von zu wenigen
privaten Anbietern eingefroren wurden?
Antwort:
Mit Ausnahme der Bahnstrecke Rohr-Bad Hall, für
welche die SCHIG mbH die Einstellung empfohlen hat, ist die unter Fragen 2 bis
4 gezeichnete Vorgangsweise einzuhalten. Grundsätzlich wird davon ausgegangen,
dass Private die gegenständlichen Leistungen günstiger erbringen.
Zur Bahnstrecke Rohr-Bad Hall ist anzuführen, dass
nach Abschluss der von der SCHIG durchgeführten Interessentensuche und
entsprechend dem dabei erzielten Ergebnis (kein Interessent für die
Weiterführung eines öffentlichen Eisenbahnverkehrs und ein Interessent
hinsichtlich eines nicht-öffentlichen Verkehrs) seitens der SCHIG die
Empfehlung der dauernden Einstellung der gegenständlichen Strecke erfolgte. Mit
Abschluss des Ermittlungsverfahrens stellte sich heraus, dass die Bemühungen um
eine Übernahme zu kaufmännisch gerechtfertigten Bedingungen nachweislich
erfolglos geblieben sind. Nach der letzthin eingelangten positiven
Stellungnahme des Landes für die Einstellung ist seitens des bmvit
beabsichtigt, die bescheidmäßige Gesamteinstellung umgehend durchzuführen.
Frage 6:
Wie beurteilen Sie aus den gemachten Erfahrungen
mit dieser Ausschreibung die Sinnhaftigkeit privater Betreibermodelle für
Nebenbahnen?
Antwort:
Eine abschließende Beurteilung ist aufgrund der
Sachlage derzeit noch nicht möglich (siehe dazu die Ausführungen zu den Fragen
2 - 4), dennoch ist von Erfahrungen positiver Art auszugehen.
Mit
freundlichen Grüßen