1788/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.07.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. 10000/48-CS3/04      DVR 0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

 

Wien,   21.   Juli  2004

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1860/J-NR/2004 betreffend die Bahnstrecke Rohr-Bad Hall, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 4. Juni 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1, 3, 4, 7 und 9:

Erfolgte die bescheidmäßige Einstellung der Bahnstrecke Rohr-Bad Hall bereits, wenn ja wann, wenn nein warum nicht?

 

In welchem Stadium steht die InteressentInnensuche für die Strecke Rohr-Bad Hall, deren Frist laut 2140 AB, XXI GP am 15. März 2001 begann und am 23. Mai 2001 endete?

 

Welche Folgeschritte sind wann im einzelnen vorgesehen?

 

Bis zu welchem Zeitpunkt werden Sie die Problematik Rohr-Bad Hall einer Lösung zuführen bzw. die nötigen Entscheidungen treffen?

 

Aus welchen Gründen gaben Sie bisher dem namentlich bekannten Bewerber für die Bahnstrecke keinen positiven Bescheid?

 

Antwort:

Nach Abschluss der von der Schieneninfrastrukturges.m.b.H (SCHIG) durchgeführten Interessentensuche und entsprechend dem dabei erzielten Ergebnis (kein Interessent für die Weiterführung eines öffentlichen Eisenbahnverkehrs und ein Interessent hinsichtlich eines nicht-öffentlichen Verkehrs) erfolgte seitens der SCHIG die Empfehlung der dauernden Einstellung der gegen-ständlichen Strecke. Mit Abschluss des Ermittlungsverfahrens stellte sich heraus, dass die

Bemühungen um eine Übernahme zu kaufmännisch gerechtfertigten Bedingungen nachweislich erfolglos geblieben sind. Nach der letzthin eingelangten positiven Stellungnahme des Landes für die Einstellung wird ho. beabsichtigt, die bescheidmäßige Gesamteinstellung seitens meines

Ressorts umgehend durchzuführen.

 

Fragen 2, 5 und 6 :

Sind damit die Voraussetzungen für einen Verkauf gegeben?

 

Welche Interessenten meldeten sich bisher a) für das Bahnhofsgebäude Bad Hall b) für das Bahnhofsareal (Parkplatz) Bad Hall und c) für die Bahnstrecke selbst?

 

Aus welchen Gründen erfolgte noch keine Vergabe der drei Bereiche an Interessierte?

 

Antwort:

Nein, da gemäß § 29 Abs. 3 Eisenbahngesetz je nach Entscheidung im Rahmen des nach-folgenden Verfahrens des Landeshauptmannes u.a. die Möglichkeit des Rückbaus bzw. auch der Weiternutzung der Grundstücke auch im Rahmen eines Eisenbahnverkehrs bzw. -betriebes als nicht-öffentliche Anschlussbahn unter der Voraussetzung eines Erwerbes der entsprechenden Verfügungsberechtigungen und Regelung der Rückbauverpflichtung mit den ÖBB besteht.

Die Frage einer Vergabe der drei Immobilienbereiche liegt aus den oben genannten Gründen nicht im Entscheidungsbereich des bmvit. 

 

Frage 8:

Wie beurteilen Sie die Vorhaben der Gemeinde Bad Hall, die genannten Liegenschaften und Gebäude betreffend?

 

Antwort:

Nach ho. Auffassung ist es nicht Aufgabe des bmvit, die Vorhaben der Gemeinde Bad Hall

betreffend die Liegenschaften und Gebäude zu beurteilen. Verkäufe von Immobilien sind Aufgabe der Organe der Österreichischen Bundesbahnen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Österreichischen Bundesbahnen an das Vergabegesetz gebunden sind und ein freihändiger Verkauf daher nicht möglich sein wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen