179/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.05.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Dipl. Ing. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen
vom 5. März 2003, Nr. 156/J, betreffend Anträge auf EU-weite Zulassung von
Gentech-
Pflanzen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1 und 2:
Das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen (BMSG) hat dem Bundes-
ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW)
drei
Anträge auf Zulassung von GVO zur Stellungnahme übermittelt. Das BMLFUW ist der
An-
sicht, dass vor einer zukünftigen Zulassung zum Inverkehrbringen von GVO nach
der RL
2001/18/EG das Inkrafttreten der neuen EU-Bestimmungen über genetisch
veränderte Fut-
ter- und Lebensmittel sowie deren Rückverfolgbarkeit jedenfalls abgewartet
werden muss.
Das BMLFUW hat das BMSG ersucht, die Zulassungsanträge zu beeinspruchen.
Die
drei angesprochenen Anträge betreffen nicht die Zulassung für den Anbau.
Zu Frage 3 und 4:
Das genannte Moratorium soll vorerst bis
zum Inkrafttreten der neuen Novel-Food/Feed-
Bestimmungen sowie der Bestimmungen über die Rückverfolgbarkeit von GVO
weiterbeste-
hen.
Österreich wird sich für
eine Verlängerung einsetzen und hält es für erforderlich, dass Be-
stimmungen zur Frage der Koexistenz auf EU-Ebene festgelegt werden.