179/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.05.2003
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Anfragebeantwortung

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl. Ing. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen
vom 5. März 2003, Nr. 156/J, betreffend Anträge auf EU-weite Zulassung von Gentech-
Pflanzen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1 und 2:

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (BMSG) hat dem Bundes-
ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) drei
Anträge auf Zulassung von GVO zur Stellungnahme übermittelt. Das BMLFUW ist der An-
sicht, dass vor einer zukünftigen Zulassung zum Inverkehrbringen von GVO nach der RL
2001/18/EG das Inkrafttreten der neuen EU-Bestimmungen über genetisch veränderte Fut-
ter- und Lebensmittel sowie deren Rückverfolgbarkeit jedenfalls abgewartet werden muss.
Das BMLFUW hat das BMSG ersucht, die Zulassungsanträge zu beeinspruchen.

Die drei angesprochenen Anträge betreffen nicht die Zulassung für den Anbau.
Zu Frage 3 und 4:

Das genannte Moratorium soll vorerst bis zum Inkrafttreten der neuen Novel-Food/Feed-
Bestimmungen sowie der Bestimmungen über die Rückverfolgbarkeit von GVO weiterbeste-
hen.


 

Österreich wird sich für eine Verlängerung einsetzen und hält es für erforderlich, dass Be-
stimmungen zur Frage der Koexistenz auf EU-Ebene festgelegt werden.