1790/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.07.2004
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BM für Soziale Sicherheit Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-40001/0036-IV/A/9/2004 Wien, 20.07.2004
Sehr geehrter
Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1810/J der Abgeordneten Mag. Lapp und
Genossinnen wie folgt:
Da weder die
Vollziehung des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes noch jene der
Fernmeldegebührenordnung in meinen Kompetenzbereich fallen, verweise ich
hinsichtlich der darauf abzielenden konkreten Fragen auf die Beantwortung Ihrer
an den dafür zuständigen Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
gerichteten Anfrage Nr. 1809/J.
Ich möchte allerdings anmerken, dass mein Ressort
anlässlich von Gesprächen über die im Fernsprechentgeltzuschussgesetz geplanten
Neuregelungen darauf hingewiesen hat, dass diese Maßnahme für eine Reihe von
pflegebedürftigen Menschen eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen
würde. Weiters wurde auf den wegen der Neuregelung zu erwartenden
Verwaltungsmehraufwand aufmerksam gemacht.
Abschließend teile ich Ihnen zur Frage 10 mit, dass
seitens des Bundespensionsamtes im März 2004 an 10.348 Bundesbeamte Pflegegeld
geleistet wurde. Eine Aufschlüsselung der Anspruchsberechtigten in die
Verwendungsgruppen höherer und gehobener Dienst kann mit vertretbarem Aufwand nicht
vorgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundesminister:
H a u p t eh.