180/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.lng. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen
vom 5. März 2003, Nr. 157/J, betreffend Aussage des AMA-Marketingchefs der Bioplafond
sei erreicht, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Das kontinuierliche Haushaltspanel der AMA - die Rollama - hat für die darin erhobenen Wa-
rengruppen (in der Regel Frischeprodukte wie Milch, Eier, Fleisch, keine Getreideprodukte)
nach Jahren des Wachstums erstmals für das Jahr 2002 eine Stagnation aufgewiesen.
Nachdem Bundesministerin R. Künast für Deutschland meinte, es sei vorerst der Plafond für
Bio-Produkte erreicht, wurde Dr. Mikinovic im Jänner auf der Grünen Woche in Berlin ge-
fragt, ob das für Österreich auch zuträfe. Aufgrund der Daten des vorliegenden Haus-
haltspanels hat Dr. Mikinovic die Aussage getroffen, es scheine, dass auch in Österreich
vorläufig der Plafond erreicht sei. Dr. Mikinovic hat dabei explizit erwähnt, dass er nur über
den Frischeprodukt-Konsum im Haushalt spricht; d.h. es wurden keine Aussagen über die
anderen relevanten Märkte wie Trockenprodukte, Außer-Haus-Konsum oder Exporte ge-
macht.


 

Zu Frage 2:

Gemäß den Taxonomien der Marketing-Lehrbücher (vgl. Philip Kotler, Michael Porter) wer-
den Marktsegmente mit Marktanteilen unter 10 % als Nischenmärkte bezeichnet; der Bio-
markt hat derzeit noch nicht 5 % des Gesamtumsatzes erreicht.

Die Nachfrage nach Bioprodukten weiter zu erhöhen, ist jedenfalls ein bedeutendes, agrar-
politisches Ziel.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Der Erfolg eines Unternehmens kann nicht an einer einzigen - aus dem Zusammenhang ge-
rissenen - Äußerung gemessen werden. Dies sollte vielmehr aufgrund des allgemeinen Er-
folges des „Produktes" geschehen. Die AMA war bisher in ihrer Marketingstrategie erfolg-
reich, wie auch die von den Bioverbänden und vom Lebensmitteleinzelhandel jüngst getätig-
ten Äußerungen zum Absatz von Bio-Erzeugnissen bestätigen.

Weiters sieht das AMA-Gesetz nicht vor, Dritte mit der Verwertung von Marketingbeiträgen
zu beauftragen. Aufgrund dieser Überlegungen wird derzeit ein Änderungsbedarf nicht gese-
hen.

Zu Frage 5:

Der interessierte Konsument kann den Unterschied zwischen dem AMA-Gütesiegel und dem
AMA-Bio-Zeichen deutlich erkennen. Die beiden Zeichen unterscheiden sich sowohl optisch
als auch terminologisch.

Ergänzend darf angemerkt werden, dass es sich im Bio-Bereich immer um eine Imagekam-
pagne für Bio handelt und nie um eine reine Bewerbung des AMA-Bio-Zeichens.

Zu Frage 6 und 7:

Das Werbeprogramm wurde der EU-Kommission nicht nur notifiziert, sondern ist von ihr
auch bereits genehmigt worden. Der detaillierte Finanzierungs- und Maßnahmenplan wird
noch zwischen AMA, BMLFUW und Bioverbänden diskutiert. Ziel ist es, durch entsprechen-


de Mittelgegenüberstellung den von der EU genehmigten Gesamtrahmen von € 4.864.430,--
ausschöpfen zu können.

Zu Frage 8:

Unter Bundesminister Dr. Franz Fischler wurde die AMA mit der Einführung eines einheitli-
chen Zeichens für die Biologische Landwirtschaft in Österreich beauftragt. Das von der AMA
1995 in Absprache mit den Vertretern der Bio-Verbände eingeführte Bio-Zeichen wird seit-
dem als branchenübergreifendes Zeichen beworben und hat einen respektablen Bekannt-
heitsgrad erreicht. Es wird von rund 170 Lizenznehmern auf über 1.100 Produkten geführt.
Da die AMA seit der Einführung mehr als 2 Mio. Euro zur Bewerbung und Information des
Bio-Zeichens aufgewendet hat und nachweisliche Erfolge verzeichnen kann, scheint es
sinnvoll, diese Linie weiter zu verfolgen.

Zu Frage 9:

Für die Direktvermarktung wichtig sind u.a. das erforderliche, komplexe Wissen und die not-
wendigen Investitionen. Deshalb fördert das Bundesministerium für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen der ,,Artikel-9-Förderung"(Berufsbildung)
schwerpunktmäßig die Weiterbildung, wobei die LFI (Ländlichen Fortbildungsinstitute) zahl-
reiche Kurse hiezu veranstalten.

Investitionen werden insbesondere über die „Artikel-33-Förderung" (u. a. Vermarktung von
landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen) gefördert, z. B. für Hofläden. Aber auch Förde-
rungen für die Beratungstätigkeit der Bio-Verbände erzielen eine Verbesserung der Direkt-
vermarktung in den Betrieben.

Weiters wird daran gearbeitet, vermehrt verschiedene Produkte dem Bereich der Urprodukti-
on zuzuordnen und eine entsprechende Lockerung in der Gewerbeordnung zu erreichen.