1804/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.07.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn                                                                                                                   

Präsidenten des Nationalrates                                                                                 (5-fach)

Parlament                                                                                                             

1010 Wien                                                                                                            

 

                                                                                                                            

GZ: 11.001/69-I/A/3/04                                                                                       Wien, 22.07.2004

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1836/J der Abgeordneten Scheuch Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:

 

 

 

 


Frage 1:

Beitragszahlende Versicherte in der Krankenversicherung der SVA der Bauern:

 

2003:   280.391 Versicherte

2002:   280.026 Versicherte

2001:   279.124 Versicherte

2000:   274.085 Versicherte

1999:   236.043 Versicherte

 

Frage 2:

Beitragszahlende Versicherte bei sämtlichen österreichischen Krankenversicherungsträgern:

 

2003:   5.924.560 Versicherte  

2002:   5.853.263 Versicherte

2001:   5.772.843 Versicherte

2000:   5.695.691 Versicherte

1999:   5.552.591 Versicherte

 

Frage 3:

Durchschnittliche Beiträge pro beitragszahlenden Versicherten an die Krankenversicherung der SVA der Bauern:

 

2003:   1.159,02 Euro

2002:   1.130,50 Euro

2001:   1.098,32 Euro

2000:      978,82 Euro

1999:           1.097,09 Euro

 

Frage 4:

Durchschnittliche Höhe der Beiträge pro beitragszahlenden Versicherten an die österreichischen Krankenversicherungsträger (ohne Betriebskrankenkassen):

 

2003:   1.487,58 Euro

2002:   1.473,31 Euro

2001:   1.468,29 Euro

2000:   1.443,24 Euro

1999:           1.436,57 Euro

 

Frage 5:

Veränderung der Beitragssätze in der Krankenversicherung:

 

Beitragssätze Krankenversicherung

1995 - 2004

Jahr

Arbeiter
(EFZG)

Angestellte

Beamte
(BVA)

Selbständige
(GSVG)

Bauern

Pensionisten

 

 

 

 

 

 

 

ASVG, GSVG

BSVG

1995

7,9    

6,8    

7,1    

9,3    

6,4    

3,50    

3,50    

1996

7,9    

6,8    

7,1    

9,3    

6,4    

3,75    

3,75    

1997

7,9    

6,8    

7,1    

9,3    

6,4    

3,75    

3,75    

1998

7,9    

6,9    

7,1    

9,1    

6,4    

3,75    

3,75    

1999

7,9    

6,9    

7,1    

9,1    

6,4    

3,75    

3,75    

2000

7,9    

6,9    

7,1    

9,1    

6,4    

3,75    

3,75    

2001

7,6    

6,9    

7,1    

8,9    

6,4    

3,75    

4,25    

2002

7,6    

6,9    

7,1    

8,9    

6,4    

3,75    

4,25    

2003

7,6    

6,9    

7,1    

8,9    

6,4    

3,75    

4,25    

2004 *)

7,4    

7,4    

7,2    

9,0    

6,5    

4,35    

4,85    

*) inklusive Ergänzungsbeitrag Freizeitunfallversicherung

 

Frage 6:

Durchschnittliche Ausgaben (Euro pro Kopf) je beitragszahlenden Versicherten der SVA der Bauern im Zweig Krankenversicherung:

 

2003:   1.496,53 Euro pro Kopf

2002:   1.476,74 Euro pro Kopf

2001:   1.418,59 Euro pro Kopf

2000:   1.370,10 Euro pro Kopf

1999:   1.564,38 Euro pro Kopf

 

Frage 7:

Durchschnittliche Ausgaben (Euro pro Kopf) je beitragszahlenden Versicherten der österreichischen Krankenversicherungsträger (mit SVA d. Bauern, ohne Betriebskrankenkassen):

 

2003:   1.864,32 Euro pro Kopf

2002:   1.843,39 Euro pro Kopf

2001:   1.798,68 Euro pro Kopf

2000:   1.760,35 Euro pro Kopf

1999:   1.746,06 Euro pro Kopf

 

 

Frage 8:

Folgende Maßnahmen wurden vom Plenum des Nationalrates am 9. Juli 2004 bereits beschlossen, um für die nächsten Jahre die finanzielle Grundlage der bäuerlichen Krankenversicherung sicherzustellen:

 

1.     Anhebung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung von derzeit 6,5 % auf 7,4 % per 1. Oktober 2004.

2.     Einschränkung der Ehegattensubsidiarität auf Betriebe mit einer Beitragsgrundlage von maximal EUR 1.015,00 ab 1. Oktober 2004.

3.     Einbeziehung der Nebentätigkeiten Urlaub am Bauernhof unter Einräumung eines jährlichen Freibetrages von EUR 3.700,00 und der Dienstleistungen für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter Herausnahme der ÖKL-Sätze (Maschinenkosten) per 01.01.2005 mit rückwirkender Geltung für das Beitragsjahr 2004 analog der 26. BSVG-Novelle. Diese Maßnahme ist ein notwendiger Schritt zur Schaffung von Beitragsgerechtigkeit innerhalb der Berufsgruppe.

4.     Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage im Falle der Beitragsgrundlagenoption auf das GSVG-Niveau in der PV (2004: EUR 1.096). Inkrafttreten ab 01.01.2005, ebenfalls mit rückwirkender Anwendung für das Beitragsjahr 2004 analog der 26. BSVG-Novelle. Eine Gleichbehandlung in der Beitragsgrundlage mit dem GSVG für jene Betriebe, die nach dem Einkommensteuerbescheid bemessen werden, ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern versteht sich auch als weitere essentielle Maßnahme zur Herstellung von Beitragsgerechtigkeit. Dem aus dieser Maßnahme zu erwartenden Einnahmenrückgang von 2,3 Mio EUR (PV, KV, UV) stehen höhere Beitragsmehreinnahmen (PV, KV, UV) aus der Einbeziehung weiterer Nebentätigkeiten (siehe 3.) gegenüber.

5.     Schaffung der Möglichkeit, Beihilfen nach § 1 Abs. 2 des Sozialbereich-Beihilfengesetzes auf den Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger und einzelne andere Krankenversicherungsträger aufzuteilen

Durch die Änderung des GSBG soll ermöglicht werden, dass aus der „Tabaksteuer“ nicht nur die nach dem VfGH-Erkenntnis im Ausgleichsfonds verbliebenen Kassen, sondern auch die anderen Krankenversicherungsträger Mittel erhalten können. Bei Einführung dieser Bestimmung durch das Budgetbegleitgesetz 2003 waren jedoch alle Krankenversicherungsträger am Ausgleichsfonds beteiligt. Durch die in Aussicht genommene Änderung der Verordnung zum GSBG (vom Finanzminister im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zu erlassen) werden 20 Mio. € aus der „Tabaksteuer“ der bäuerlichen Krankenversicherung zugeführt.


6.     Aufhebung der Begrenzung des Mittel-Transfers von der Unfallversicherung in die Krankenversicherung

Für eine nachhaltige Konsolidierung der bäuerlichen KV ist ein Transfer von Mitteln aus der UV in die KV auf Dauer vorgesehen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat