1805/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.07.2004
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: 11.001/75-I/A/3/04 Wien, 21.07.2004
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Ich beantworte die
an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1858/J der
Abgeordneten Wittauer, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
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Frage 1:
Laut Vorschlag zur Chipverordnung gemäß § 24
Abs. 3 des Tierschutzgesetzes wurden die Kosten für den Chip und dessen
Einsetzung mit € 50,- angegeben.
Frage 2:
Die
Herstellungskosten eines handelsüblichen Chips liegen unter € 7,-.
Die Kosten bei
Verkauf an den Tierarzt betragen je nach Marke zwischen € 7,50 und € 9,-. Die
Kosten des Tierhalters für den Chip und dessen Einsetzung belaufen sich auf ca.
€ 50,-.
Frage 3:
Preis- und
Honorarreduktionen müssten mit der Tierärztekammer ausverhandelt werden. Da die
Honorarordnung für Tierärzte Mindest- und Höchstpreise vorgibt, sind
individuelle Schwankungen nur innerhalb dieses Rahmens möglich.
Fragen 4 und 5:
Konkrete Maßnahmen
zur Kostenreduktion sind nicht vorgesehen.
Frage 6:
Die bereits im
Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Tierschutzgesetzes (1.1.2005) im
Bundesgebiet gehaltenen Hunde und Katzen müssen erst bis spätestens ein Jahr
nach dem In-Kraft-Treten des Tierschutzgesetzes im Sinne der Chipver-ordnung
gekennzeichnet werden. Durch gezielte Information der Tierhalter kann davon
ausgegangen werden, dass der Andrang in den tierärztlichen Ordinationen sich
auf das ganze Jahr verteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bundesministerin:
Maria Rauch-Kallat