181/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen vom
6. März 2003, Nr. 162/J, betreffend Bericht des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung
(OLAF und Österreich), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat
vierteljährlich Meldungen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 595/91 und der Verordnung
(EG) Nr. 1681/94 betreffend Unregelmäßigkeiten über 4000 € (unter dieser Wertgrenze be-
steht grundsätzlich eine nationale Zuständigkeit) für die Bereiche

-     EAGFL-Garantie

EAGFL-Ausrichtung und

-     FIAF
zu erstatten.

Weiters wirkt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-
schaft an der Erstellung des nationalen Beitrages zum jährlichen Bericht der Kommission:
"Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und Betrugsbekämpfung" mit und
nimmt an diversen beratenden OLAF-Gremien teil:


-     Gruppe Unregelmäßigkeit gem. VO (EWG) Nr. 595/91 u. VO (EG) Nr.515/97,

-     Arbeitsgruppe gem. Art. 280 EGV.

Zu Frage 2:

Aufgrund der von der Kommission vorgeschriebenen und in Österreich penibel durchgeführ-
ten Buchprüfungen, Verwaltungskontrollen und Vorortkontrollen ist die Annahme gerechtfer-
tigt, dass der mögliche Schaden zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts deutlich unter dem
von der Kommission akzeptierten Toleranzwert von 1 % der Gesamtausgaben liegt.

Zu den Fragen 3 bis 7. 19 und 20:

In dem genannten Zeitraum wurden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft 10 Fälle an OLAF gemeldet, die von OLAF nicht weitergehend
untersucht wurden.

Die Aufteilung in Sektoren gemäß OLAF-Bericht bezieht sich nur auf jene Fälle, die von
OLAF dann auch weiterverfolgt werden. Insofern sind alle zehn (nicht weiterverfolgten) Mel-
defälle des Ressorts keinem bestimmten Sektor zuzuordnen; theoretisch beträfen diese Fälle
die Sektoren EAGFL-Ausgaben, Beihilfen und Direktzahlungen.

Auf nationaler Ebene wurden von diesen Fällen bis dato 4 Fälle abgeschlossen; in 6 Fällen
wurde(n) Mahnverfahren/Exekution eingeleitet.

Ergänzend darf bemerkt werden, dass Fälle betreffend Ausfuhrerstattungen zwar dem Sek-
tor Landwirtschaft zugerechnet werden, die nationale Zuständigkeit jedoch beim Bundesmi-
nister für Finanzen liegt. Es darf daher auf die Beantwortung der an den Bundesminister für
Finanzen gerichteten parlamentarischen Anfrage, Nr. 119/J, verwiesen werden.

Zu den Fragen 8 bis 10:

Seit dem EU-Beitritt bis zum Übergang der Zuständigkeit an OLAF gab es 57 Meldungen
gemäß Art. 3 und 5 der VO (EWG) Nr. 595/91 und 4 Meldungen gemäß Art. 3 und 5 der VO
(EG) Nr. 1681/94 an das UCLAF, die das Ressort betrafen.


Von diesen 61 Fällen sind bis dato 50 Fälle abgeschlossen durch

- Storno, wenn nach nochmaliger Überprüfung keine Unregelmäßigkeit vorlag,

- Aufrechnung gegen andere Forderungsansprüche,

- Einzahlung der Forderung oder

- Gerichtliche Eintreibung
Gerichtsanhängig werden (unabhängig von OLAF) rund 60 Fälle pro Jahr.

Zu den Fragen 11 und 12:

Keine.

Zu den Fragen 13 bis 18 und 21 bis 28:

Da die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
gemeldeten Fälle keiner weiteren Prüfung durch OLAF unterzogen wurden, sind diese Fra-
gen gegenstandslos. Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu den Fragen 3-7, 19 und 20
verwiesen werden.

Zu den Fragen 29 bis 31:

Die Zusammenarbeit erfolgt durch die

Erstattung der vierteljährlichen Meldungen gemäß VO 595/91 und 1681/94

Teilnahme an den Sitzungen des beratenden Ausschusses für Betrugsbekämpfung

(COCOLAF)

Teilnahme an der Arbeitsgruppe OLAF zur Erstellung des Kommissionsberichtes gemäß

Art. 280 EGV

Die dabei erworbenen Erkenntnisse fließen in die Behandlung der Fälle und der Meldungen
an OLAF ein. Ein weiterer Handlungsbedarf ist derzeit nicht gegeben.

Zu den Fragen 32 bis 34:

Soweit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
bekannt ist, wurden von OLAF keine Akten an die Justiz übermittelt.


Zu den Fragen 35 und 36:

Nein.

Zu den Fragen 37 bis 38:

Zwischen dem OLAF und den in den Mitgliedstaaten zuständigen Einrichtungen findet ein
ständiger Informationsaustausch statt, um die Kontrollsysteme zum Schutz der finanziellen
Interessen der Gemeinschaft weiter zu entwickeln.

Zu Frage 39:

Es darf auf oben stehende Ausführungen (insbesondere zu den Fragen 3 bis 7 und 8 bis 10)
verwiesen werden.

Zu Frage 40:

Vier bis sechs Prüfer der Abteilung EU-Finanzkontrolle/Interne Revision im Bundesministeri-
um für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nehmen jährlich an einem 5-
tägigen Betriebsprüfer- und Betrugsbekämpfungs-Seminar teil, welches von OLAF unter-
stützt wird.

Zu den Fragen 41 bis 44:

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und unterliegen daher nicht dem Interpellati-
onsrecht.