1812/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.07.2004
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

1090 Wien, Roßauer Lände 1

S91143/48-PMVD/2004                                                                                                                                                             . Juli 2004

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter, Genossinnen und Genossen haben am 26. Mai 2004 unter der Nr. 1794/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "'dienstliches' Betanken von Kraftfahrzeugen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung verfügt bundesweit über 103 ortsfeste Tankanlagen, die ausschließlich zur Betankung ressorteigener Kraftfahrzeuge dienen. Hinsichtlich der Zahl der Kraftfahrzeuge des Bundesheeres und der für diese benötigten Treibstoffmengen bitte ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme; derartige Informationen sind nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden, da sie Rückschlüsse auf einsatzrelevante Daten des österreichischen Bundesheeres zuließen.

Die an den heereseigenen Tankanlagen abgegebenen Treibstoffe unterliegen der Mineralöl­steuer, der Mehrwertsteuer und der Pflichtnotstandsreserve. Die Differenz zu den durch­schnittlichen Markttreibstoffpreisen liegt etwa zwischen -10 und -20 %.

Zu 4:

Die Betankung von privaten Kraftfahrzeugen an heereseigenen Tankanlagen ist unzulässig.

Zu 5:

Entfällt.

Zu 6:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist im Rahmen seines verfassungs­rechtlichen Auftrages verpflichtet, die jederzeitige Einsatzfähigkeit des Bundesheeres sicher zu stellen. Dies umfasst naturgemäß u.a. auch die Bevorratung von Treibstoffen sowie die autonome Versorgung der Einsatzfahrzeuge damit. Abgesehen davon erfordert die Be­tankung von bestimmten Heereskraftfahrzeugen im Hinblick auf deren Größe und Gewicht besondere Voraussetzungen der Tankanlagen, die im zivilen Bereich nicht gegeben sind. Die „jährliche Ersparnis“ in Bezug auf den Treibstoffpreis beträgt durchschnittlich ca. 15 %.