1813/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.07.2004
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
1090 Wien,
Roßauer Lände 1
S91143/49-PMVD/2004 .
Juli 2004
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat
DDr. Niederwieser, Genossinnen und Genossen haben am 26. Mai 2004 unter
der Nr. 1801/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Kasernen-Nutzung im Bundesland Tirol" gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend darf ich darauf hinweisen, dass
mit dem mir am 14. Juni 2004 übergebenen Bericht der Bundesheerreformkommission
eine hervorragende Basis für die Streitkräfteentwicklung vorliegt und die
darin enthaltenen Empfehlungen als Grundlage für die notwendige Reform
herangezogen werden. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt durch die von mir
dafür eingerichtete Projektorganisation „Management Bundesheer 2010“,
wobei die Streitkräfteplanung bis Ende des heurigen Jahres abgeschlossen sein
soll, um in weiterer Folge die Zielstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010
zu definieren. Ungeachtet der dabei erforderlichen Einsparungen, die zweifellos
auch Kasernenschließungen umfassen werden, kann ich jedoch versichern, dass das
Bundesheer auch weiterhin in allen Bundesländern garnisoniert sein wird.
Im Einzelnen beantworte ich die
vorliegenden Fragen wie folgt:
Zu 1:
In Tirol sind derzeit rund 1.400 Personen
in einem Dienstverhältnis sowie rund 1.050 Präsenz- bzw. Ausbildungsdienst
leistende Soldaten im Dienste des Bundesheeres eingesetzt. Die Darstellung der
Entwicklung des Personalstandes bezogen auf das Gebiet des Bundeslandes Tirol
wäre nur durch eine händische Auswertung tausender Personalakte möglich. Ich
ersuche daher um Verständnis, dass ich wegen des damit verbundenen
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes von einer Beantwortung dieser
Detailfrage Abstand nehme.
Zu 2 und 5 bis 8:
Im Sinne meiner einleitenden Ausführungen
können erste Aussagen zu diesen Fragen erst nach abgeschlossener
Streitkräfteplanung getroffen werden, da die Feststellung, welche Strukturen in
welcher Region benötigt werden, die zentrale Voraussetzung für das zukünftige
Liegenschaftskonzept darstellt. Damit wird es dann möglich sein, nach
militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten – unter
Einbindung der Länder – den konkreten, zukünftigen Bedarf an Kasernen und
Liegenschaften zu definieren.
Zu 3 und 4:
Da detaillierte Auskünfte über Gebäude, Kasernen und Liegenschaften des österreichischen Bundesheeres Rückschlüsse auf Einsatzstärke und andere einsatzrelevante Grundlagen zuließen, sind diese Fragen nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentliche erörtert zu werden. Im Übrigen verweise ich auf meine einleitenden Bemerkungen.