1828/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.07.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0022-Pr 1/2004

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1820/J-NR/2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zur Vermeidung von Überschneidungen mit den Antworten anderer Regierungsmitglieder auf gleichlautende Anfragen bleiben die nicht interministeriellen Arbeitsgruppen im Bundesministerium für Justiz und jene Fälle unerwähnt, in denen das Bundesministerium für Justiz Vertreter in interministerielle Arbeitsgruppen entsendet, für die ein anderes Ressort federführend zuständig ist. Ich gehe weiters davon aus, dass die Mitwirkung des Bundesministeriums für Justiz an Arbeitsgruppen internationaler Organisationen, wie etwa des Europarates oder der Vereinten Nationen, von der Anfrage ebenso wenig umfasst ist wie die Mitgliedschaft in dienstrechtlichen Kommissionen sowie von Richtern in den zahlreichen Kommissionen nach Art. 133 Z 4 B-VG.

Da sich die Anfrage  meinem Verständnis nach nur auf Entsendungen im Auftrag oder als Vertreter des Justizressorts bezieht, bleiben Nebenbeschäftigungen grundsätzlich außer Betracht.

Zu 1 bis 3 und 5 bis 10:

An dem in der Anfrage genannten Stichtag 1. Juni 2004 war das Bundesministeriumfür Justiz in folgenden interministeriellen Arbeitsgruppen als federführendes Ressort vertreten:

-            Arbeitsgruppe "Insolvenzrechtsreform"

-            Arbeitsgruppe „Exekutionsrecht“

-      Arbeitsgruppe "Wohnrecht"

-      Arbeitsgruppe "Verfahrensbeschleunigung"

-            Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetznovelle 1980.

Federführend werden nachstehende EU-Gremien vom BMJ betreut:

-            Rat der Justiz- und Innenminister (gemeinsam mit dem BMI)

-            Ausschuss Art. 36 (gemeinsam mit dem BMI)

-            Ausschuss für Zivilrecht

-            Ratsarbeitsgruppe Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

-            Ratsarbeitsgruppe Materielles Strafrecht

-            Multidisziplinäre Gruppe Organisierte Kriminalität (gemeinsam mit dem BMI)

-            Ratsarbeitsgruppe Urheberrecht

-            Ratsarbeitsgruppe Gesellschaftsrecht

Für diese Arbeitsgruppen erfolgt grundsätzlich keine Nominierung von Vertretern gegenüber der EU. Der Sitzungsvertreter wird nach den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Geschäftseinteilung zum jeweiligen Sachthema ausgewählt.

Weiters war das Bundesministerium für Justiz am 1. Juni 2004 in folgenden Kommissionen und Beiräten vertreten:

-            Statistische Zentralkommission - Fachbeiräte

-            Menschenrechtsbeirat beim Bundesministerium für Inneres (§ 15a ff. des Sicherheitspolizeigesetzes)

-      Fachbeirat für Datenbanken (ISIS)

-      Arbeitsgruppe des österreichischen Normungsinstitutes "AG 234.01          Mindesterfordernisse für einen Bauträgervertrag"

-      Ausschuss für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

-      Rat für Nachhaltige Entwicklung

-      Beirat für Verkehrssicherheit

-      Beirat gemäß § 3 des Rückgabegesetzes

-      Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention

-      Verein zur Förderung von Elektronic Data Interchance in Österreich

-      VIP (Verwaltungsinnovationsprogramm) - Beirat

-            HELP-Beirat

-            Qualitätssicherungsbeirat

-            Nutzerbeirat der Bundesbeschaffung GmbH (BGBl I Nr. 39/2001, § 10)

-            Beirat der Buchhaltungsagentur (BGBl I Nr. 37/2004, § 18).

 

Ein Vertreter des Bundesministeriums für Justiz ist zum sonstigen Mitglied des Bundesvergabeamtes beim (nunmehrigen) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ernannt worden. Er wurde für diese Funktion vom Bundesministerium für Justiz namhaft gemacht.

Zwei Vertreter des Bundesministeriums für Justiz gehören als Mitglied bzw. als Ersatzmitglied dem Interessentenbeirat der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) an. Sie wurden für diese Funktionen vom Bundesministerium für Justiz namhaft gemacht.

Schließlich hat der (seinerzeitige) Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst für folgende Institutionen vom Bundesministerium für Justiz nominierte Staatskommissäre bestellt:

-     AKM

-     Verwertungsgesellschaft Rundfunk

-     Austro-Mechana

-     Musikedition

-     Österreichische Interpretengesellschaft

-     LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten)

-     Verwertungsgesellschaft bildender Künstler

-     Literarische Verwertungsgesellschaft

-     Literar-Mechana

-     Verwertungsgesellschaft Audio-Visuelle Medien

-     Verwertungsgesellschaft Dachverband Filmschaffender

-     Bild und Ton

 

Mit der Vertretung des Justizressorts in oben angeführten interministeriellen Arbeitsgruppen sind jeweils diejenigen Bediensteten betraut worden, die auf Grund ihrer ressortinternen Funktion für die jeweilige Materie als Sektionsleiter, Abteilungsleiter oder Referenten zuständig sind bzw waren. Es sind dies

a)      in der Arbeitsgruppe "Insolvenzrechtsreform" Dr. Franz Mohr,
Leiter der für Exekutions- und Insolvenzsachen zuständigen Abteilung sowie die Referentin Mag. Katrin Pöschl;

b)      in der Arbeitsgruppe "Exekutionsrecht" Dr. Franz Mohr,
Leiter der für Exekutions- und Insolvenzsachen zuständigen Abteilung;

c)      in der Arbeitsgruppe "Wohnrecht"
SChef Dr. Gerhard Hopf, Leiter der Zivilrechtssektion, und Dr. Johannes Stabentheiner, Leiter der mietrechtlichen Abteilung;

d)      in der Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetznovelle
Dr. Günter Auer, Leiter der unter anderem für Urheberrecht zuständigen Abteilung, als Vorsitzender, Dr. Michael Stormann, Leiter der unter anderem für Angelegenheiten des Allgemeinen Teiles des Bürgerlichen Rechtes zuständigen Abteilung und Dr. Sonja Bydlinski, Leiterin der unter anderem für Handelsrecht zuständigen Abteilung als 1. und 2. Ersatzmitglied des Vorsitzenden;

e)      Statistische Zentralkommission – Fachbeiräte
Dr. Gabriele Bajons, Leiterin der ua. für die Koordination statistischer Angelegenheiten im Ressortbereich zuständigen Abteilung, Mag. Andrea Hahn, Referentin in derselben Abteilung, sowie Hon. Prof. Dr. Fritz Zeder, Leiter, der ua. für die Koordination und Redaktion des BMJ-Beitrags zum jährlichen Sicherheitsberichts zuständigen Abteilung;

f)                        im  Menschenrechtsbeirat beim BMI
SChef Dr. Roland Miklau, Leiter der Straflegislativsektion, sowie Mag. Christian Pilnacek, Leiter in der ua. für das Verfahren der Sicherheitsbehörden im Dienste der Strafrechtspflege zuständigen Abteilung, als Ersatzmitglied;

g)      im Fachbeirat für Datenbanken (ISIS)
Dr. Helmut Auer, Leiter der für Informationstechnik zuständigen Abteilung;

h)      in der Arbeitsgruppe des Österreichischen Normungsinstitutes "AG 234.01 Mindesterfordernisse für einen Bauträgervertrag"
Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld- und Sachenrecht zuständigen Abteilung;

i)                        im Ausschuss für Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Dr.Georg Kathrein, Leiter der für Schuld- und Sachenrecht zuständigen Abteilung;

j)       im Rat für Nachhaltige Entwicklung und im Beirat für Verkehrssicherheit
Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld- und Sachenrecht zuständigen Abteilung;

k)      im Beirat gemäß § 3 des Rückgabegesetzes
Dr. Peter Zetter, im Ruhestand befindlicher ehemaliger Leiter der handels- und gesellschaftsrechtlichen Abteilung und Dr. Sonja Bydlinski als Ersatzmitglied;

l)       im Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention
Mag. Christian Pilnacek,  Leiter der unter anderem für Angelegenheiten des Strafverfahrens (einschließlich des Opferschutzes) zuständigen Abteilung, sowie Dr. Gerhard Mild, Referent in der ua. für Förderungen in Angelegenheiten der Opferhilfe zuständigen Abteilung;

m)     im Verein zur Förderung von Elektronic Data Interchance
die Referenten Dr. Peter Hubalek und ADir RegRat Peter Frank;

n)      im VIP-Beirat
SChef Dr. Wolfgang Fellner, Leiter der Präsidialsektion;

o)      im HELP-Beirat
Mag. Peter Hadler, Leiter der unter anderem für die Koordinierung von Maßnahmen der Verwaltungsreform zuständigen Abteilung;

p)          im Qualitätssicherungsbeirat (auf Grundlage der Qualitätssicherungsrichtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer) die Leiterin der Abteilung I 3 Dr. Sonja Bydlinski;

q)      im Nutzerbeirat der Bundesbeschaffung GmbH
         SChef Dr. Hermann Germ, Leiter der Personal- und Verwaltungssektion;

r)      im Beirat der Buchhaltungsagentur
Dr. Monika Zbiral, Leiterin der unter anderem für Budgetangelegenheiten zuständigen Abteilung.

Als Staatskommissäre für die oben erwähnten Institutionen sind jeweils jene Bediensteten meines Ressorts nominiert worden, die auf Grund ihrer (früheren oder aktuellen) ressortinternen Funktion mit urheberrechtlichen Fragen befasst sind. Es sind dies

-          für die AKM, die Verwertungsgesellschaft Rundfunk, die Austro-Mechana, die Österreichische Interpretengesellschaft, die LSG, die Literarische Verwertungsgesellschaft, die Literar-Mechana und die Musikedition Dr. Günter Auer;

-          für die Verwertungsgesellschaft für Audio-Visuelle Medien, die Verwertungsgesellschaft Bildende Kunst, die Verwertungsgesellschaft Bild und Ton und die Verwertungsgesellschaft Dachverband Filmschaffender Dr. Michael Stormann.

 

SChef Dr. Wolfgang Fellner, Leiter der Präsidialsektion im BMJ, ist Mitglied im Aufsichtsrat der Bundesrechenzentrum GmbH. SChef Dr. Hermann Germ, Leiter der Personal- und Verwaltungssektion, ist Mitglied im Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur (BGBl I Nr. 37/2004, § 14) .

Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Bundesvergabeamt beim (nunmehrigen) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist der Leiter der Abteilung für Innere Revision des Ressortbereiches, Dr. Josef Bosina.

Im Beirat gemäß § 3 des Rückgabegesetzes ist der im Ruhestand befindliche ehemalige Leiter der handels- und gesellschaftsrechtlichen Abteilung Dr. Peter Zetter, Vertreter des Justizressorts. Dr. Zetter ist mit der Vertretung des Justizressorts auf Grund seiner besonderen Sachkenntnis in der betreffenden Materie, die auch auf seiner früheren Tätigkeit im Ressort beruht, betraut worden, er war auch schon vor seinem Ruhestand in dieser Funktion tätig.

Hinsichtlich der Neubestellungen muss – um einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand hintan zu halten - auf die Beantwortung meines Amtsvorgängers zur Zahl 1798/J verwiesen werden, die den Stand zum 1. Jänner 2001 wiedergibt. Welche Neubestellungen in Hinkunft erfolgen werden, ist derzeit nicht absehbar.

Zu 4, 11 und 12:

In den wenigsten Fällen werden Vertreter für die genannten Gremien förmlich bestellt; in der Regel werden Bedienstete des Bundesministeriums für Justiz auf unbestimmte Dauer mit der Vertretung des Ressorts betraut. Wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, handelt es  sich dabei ausschließlich um Bedienstete, die auf Grund ihrer ressortinternen Funktion mit der jeweiligen Materie befasst sind (bzw. waren), sodass die Ausschreibung der einzelnen Funktionen weder notwendig noch zweckmäßig gewesen wäre.

Zu 13 und 14:

Die Bediensteten, die zu Arbeitsgruppen, Kommissionen und Beiräten entsandt worden sind, beziehen für ihre Tätigkeit im Rahmen der genannten Gremien keine zusätzlichen Einkünfte. Im Übrigen stehen einer namentlichen Nennung der Bediensteten oder einer Angabe der Bezugshöhe datenschutzrechtliche Bestimmungen entgegen. Für den in der Anfrage erwähnten Einkommensbericht des Rechnungshofes werden jeweils Durchschnittssätze bekannt gegeben. Da für die weit überwiegende Mehrheit der Gremien allerdings gilt, dass die Tätigkeiten nicht remuneriert werden, wäre die Angabe von Durchschnittssätzen verzerrt und damit nicht aussagekräftig.

Zu 15:

Die Vertretungstätigkeit erfolgt in Wahrnehmung von Ressortinteressen, weshalb Dienststunden nicht „entfallen“. Soweit es sich um Nebentätigkeiten handelt, sind dies Aufgaben, die ein Beamter neben seiner ihn voll beanspruchenden Haupttätigkeit ausübt. Übt er diese während der Dienstzeit aus, so hat er, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat, die dadurch "liegengebliebene Arbeit" später nachzuholen. Ein Entfall von Dienststunden, eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebes oder ein Bedarf zusätzlicher Bediensteter in Folge von Nebentätigkeit ist daher begrifflich nicht möglich.

Zu 16:

Die Beantwortung dieser Frage würde angesichts der Vielzahl an Gremien und Vertreter einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen, weshalb ich um Verständnis ersuche, wenn ich von der Beantwortung dieser Frage Abstand nehmen muss.

. Juli 2004

 

(Maga. Karin Miklautsch)