1828/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.07.2004
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0022-Pr
1/2004
An den
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1820/J-NR/2004
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vertretung in
Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zur Vermeidung von Überschneidungen mit den Antworten anderer
Regierungsmitglieder auf gleichlautende Anfragen bleiben die nicht
interministeriellen Arbeitsgruppen im Bundesministerium für Justiz und jene
Fälle unerwähnt, in denen das Bundesministerium für Justiz Vertreter in
interministerielle Arbeitsgruppen entsendet, für die ein anderes Ressort
federführend zuständig ist. Ich gehe weiters davon aus, dass die Mitwirkung des
Bundesministeriums für Justiz an Arbeitsgruppen internationaler Organisationen,
wie etwa des Europarates oder der Vereinten Nationen, von der Anfrage ebenso
wenig umfasst ist wie die Mitgliedschaft in dienstrechtlichen Kommissionen
sowie von Richtern in den zahlreichen Kommissionen nach Art. 133 Z 4 B-VG.
Da sich die Anfrage
meinem Verständnis nach nur auf Entsendungen im Auftrag oder als
Vertreter des Justizressorts bezieht, bleiben Nebenbeschäftigungen
grundsätzlich außer Betracht.
Zu 1 bis 3 und 5 bis 10:
An dem in der Anfrage genannten Stichtag 1. Juni 2004 war das
Bundesministeriumfür Justiz in folgenden interministeriellen Arbeitsgruppen als
federführendes Ressort vertreten:
-
Arbeitsgruppe
"Insolvenzrechtsreform"
-
Arbeitsgruppe „Exekutionsrecht“
- Arbeitsgruppe
"Wohnrecht"
- Arbeitsgruppe
"Verfahrensbeschleunigung"
-
Schiedsstelle nach der
Urheberrechtsgesetznovelle 1980.
Federführend werden nachstehende EU-Gremien vom BMJ betreut:
-
Rat der Justiz- und Innenminister
(gemeinsam mit dem BMI)
-
Ausschuss Art. 36 (gemeinsam mit dem
BMI)
-
Ausschuss für Zivilrecht
-
Ratsarbeitsgruppe Justizielle
Zusammenarbeit in Strafsachen
-
Ratsarbeitsgruppe Materielles
Strafrecht
-
Multidisziplinäre Gruppe Organisierte
Kriminalität (gemeinsam mit dem BMI)
-
Ratsarbeitsgruppe Urheberrecht
-
Ratsarbeitsgruppe Gesellschaftsrecht
Für diese Arbeitsgruppen erfolgt grundsätzlich keine Nominierung von
Vertretern gegenüber der EU. Der Sitzungsvertreter wird nach den
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Geschäftseinteilung zum
jeweiligen Sachthema ausgewählt.
Weiters war das Bundesministerium für Justiz am 1. Juni 2004 in
folgenden Kommissionen und Beiräten vertreten:
-
Statistische Zentralkommission -
Fachbeiräte
-
Menschenrechtsbeirat beim
Bundesministerium für Inneres (§ 15a ff. des Sicherheitspolizeigesetzes)
- Fachbeirat
für Datenbanken (ISIS)
- Arbeitsgruppe
des österreichischen Normungsinstitutes "AG 234.01 Mindesterfordernisse
für einen Bauträgervertrag"
- Ausschuss
für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Rat
für Nachhaltige Entwicklung
- Beirat
für Verkehrssicherheit
- Beirat
gemäß § 3 des Rückgabegesetzes
- Beirat
für Grundsatzfragen der Gewaltprävention
- Verein
zur Förderung von Elektronic Data Interchance in Österreich
- VIP
(Verwaltungsinnovationsprogramm) - Beirat
-
HELP-Beirat
-
Qualitätssicherungsbeirat
-
Nutzerbeirat der Bundesbeschaffung
GmbH (BGBl I Nr. 39/2001, § 10)
-
Beirat der Buchhaltungsagentur (BGBl I
Nr. 37/2004, § 18).
Ein Vertreter des Bundesministeriums für Justiz ist zum sonstigen
Mitglied des Bundesvergabeamtes beim (nunmehrigen) Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit ernannt worden. Er wurde für diese Funktion vom
Bundesministerium für Justiz namhaft gemacht.
Zwei Vertreter des Bundesministeriums für Justiz gehören als
Mitglied bzw. als Ersatzmitglied dem Interessentenbeirat der
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) an. Sie wurden für diese Funktionen
vom Bundesministerium für Justiz namhaft gemacht.
Schließlich hat der (seinerzeitige) Bundesminister für Wissenschaft,
Forschung und Kunst für folgende Institutionen vom Bundesministerium für Justiz
nominierte Staatskommissäre bestellt:
- AKM
- Verwertungsgesellschaft
Rundfunk
- Austro-Mechana
- Musikedition
- Österreichische
Interpretengesellschaft
- LSG
(Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten)
- Verwertungsgesellschaft
bildender Künstler
- Literarische
Verwertungsgesellschaft
- Literar-Mechana
- Verwertungsgesellschaft
Audio-Visuelle Medien
- Verwertungsgesellschaft
Dachverband Filmschaffender
- Bild
und Ton
Mit der Vertretung des Justizressorts in oben angeführten
interministeriellen Arbeitsgruppen sind jeweils diejenigen Bediensteten betraut
worden, die auf Grund ihrer ressortinternen Funktion für die jeweilige Materie
als Sektionsleiter, Abteilungsleiter oder Referenten zuständig sind bzw waren.
Es sind dies
a) in
der Arbeitsgruppe "Insolvenzrechtsreform" Dr. Franz Mohr,
Leiter der für Exekutions- und Insolvenzsachen zuständigen Abteilung sowie die
Referentin Mag. Katrin Pöschl;
b) in
der Arbeitsgruppe "Exekutionsrecht" Dr. Franz Mohr,
Leiter der für Exekutions- und Insolvenzsachen zuständigen Abteilung;
c) in
der Arbeitsgruppe "Wohnrecht"
SChef Dr. Gerhard Hopf, Leiter der Zivilrechtssektion, und Dr. Johannes
Stabentheiner, Leiter der mietrechtlichen Abteilung;
d) in
der Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetznovelle
Dr. Günter Auer, Leiter der unter anderem für Urheberrecht zuständigen
Abteilung, als Vorsitzender, Dr. Michael Stormann, Leiter der unter anderem für
Angelegenheiten des Allgemeinen Teiles des Bürgerlichen Rechtes zuständigen
Abteilung und Dr. Sonja Bydlinski, Leiterin der unter anderem für Handelsrecht
zuständigen Abteilung als 1. und 2. Ersatzmitglied des Vorsitzenden;
e) Statistische
Zentralkommission – Fachbeiräte
Dr. Gabriele Bajons, Leiterin der ua. für die Koordination statistischer
Angelegenheiten im Ressortbereich zuständigen Abteilung, Mag. Andrea Hahn,
Referentin in derselben Abteilung, sowie Hon. Prof. Dr. Fritz Zeder, Leiter,
der ua. für die Koordination und Redaktion des BMJ-Beitrags zum jährlichen
Sicherheitsberichts zuständigen Abteilung;
f) im Menschenrechtsbeirat beim BMI
SChef Dr. Roland Miklau, Leiter der Straflegislativsektion, sowie
Mag. Christian Pilnacek, Leiter in der ua. für das Verfahren der
Sicherheitsbehörden im Dienste der Strafrechtspflege zuständigen Abteilung, als
Ersatzmitglied;
g) im
Fachbeirat für Datenbanken (ISIS)
Dr. Helmut Auer, Leiter der für Informationstechnik zuständigen Abteilung;
h) in
der Arbeitsgruppe des Österreichischen Normungsinstitutes "AG 234.01
Mindesterfordernisse für einen Bauträgervertrag"
Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld- und Sachenrecht zuständigen
Abteilung;
i) im
Ausschuss für Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Dr.Georg Kathrein, Leiter der für Schuld- und Sachenrecht zuständigen
Abteilung;
j) im
Rat für Nachhaltige Entwicklung und im Beirat für Verkehrssicherheit
Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld- und Sachenrecht zuständigen
Abteilung;
k) im
Beirat gemäß § 3 des Rückgabegesetzes
Dr. Peter Zetter, im Ruhestand befindlicher ehemaliger Leiter der handels- und
gesellschaftsrechtlichen Abteilung und Dr. Sonja Bydlinski als Ersatzmitglied;
l) im
Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention
Mag. Christian Pilnacek, Leiter
der unter anderem für Angelegenheiten des Strafverfahrens (einschließlich des
Opferschutzes) zuständigen Abteilung, sowie Dr. Gerhard Mild, Referent in der
ua. für Förderungen in Angelegenheiten der Opferhilfe zuständigen Abteilung;
m) im
Verein zur Förderung von Elektronic Data Interchance
die Referenten Dr. Peter Hubalek und ADir RegRat Peter Frank;
n) im
VIP-Beirat
SChef Dr. Wolfgang Fellner, Leiter der Präsidialsektion;
o) im
HELP-Beirat
Mag. Peter Hadler, Leiter der unter anderem für die Koordinierung von Maßnahmen
der Verwaltungsreform zuständigen Abteilung;
p)
im Qualitätssicherungsbeirat (auf
Grundlage der Qualitätssicherungsrichtlinie des Instituts Österreichischer
Wirtschaftsprüfer) die Leiterin der Abteilung I 3 Dr. Sonja Bydlinski;
q) im
Nutzerbeirat der Bundesbeschaffung GmbH
SChef
Dr. Hermann Germ, Leiter der Personal- und Verwaltungssektion;
r) im
Beirat der Buchhaltungsagentur
Dr. Monika Zbiral, Leiterin der unter
anderem für Budgetangelegenheiten zuständigen Abteilung.
Als Staatskommissäre für die oben erwähnten Institutionen sind
jeweils jene Bediensteten meines Ressorts nominiert worden, die auf Grund ihrer
(früheren oder aktuellen) ressortinternen Funktion mit urheberrechtlichen
Fragen befasst sind. Es sind dies
-
für die AKM, die
Verwertungsgesellschaft Rundfunk, die Austro-Mechana, die Österreichische
Interpretengesellschaft, die LSG, die Literarische Verwertungsgesellschaft, die
Literar-Mechana und die Musikedition Dr. Günter Auer;
-
für die Verwertungsgesellschaft für
Audio-Visuelle Medien, die Verwertungsgesellschaft Bildende Kunst, die
Verwertungsgesellschaft Bild und Ton und die Verwertungsgesellschaft
Dachverband Filmschaffender Dr. Michael Stormann.
SChef Dr. Wolfgang Fellner, Leiter der Präsidialsektion im BMJ, ist
Mitglied im Aufsichtsrat der Bundesrechenzentrum GmbH. SChef Dr. Hermann Germ,
Leiter der Personal- und Verwaltungssektion, ist Mitglied im Aufsichtsrat der
Buchhaltungsagentur (BGBl I Nr. 37/2004, § 14) .
Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Bundesvergabeamt beim
(nunmehrigen) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist der Leiter der
Abteilung für Innere Revision des Ressortbereiches, Dr. Josef Bosina.
Im Beirat gemäß § 3 des Rückgabegesetzes ist der im Ruhestand
befindliche ehemalige Leiter der handels- und gesellschaftsrechtlichen
Abteilung Dr. Peter Zetter, Vertreter des Justizressorts. Dr. Zetter ist mit
der Vertretung des Justizressorts auf Grund seiner besonderen Sachkenntnis in
der betreffenden Materie, die auch auf seiner früheren Tätigkeit im Ressort
beruht, betraut worden, er war auch schon vor seinem Ruhestand in dieser
Funktion tätig.
Hinsichtlich der Neubestellungen muss –
um einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand hintan zu halten - auf die
Beantwortung meines Amtsvorgängers zur Zahl 1798/J verwiesen werden, die den
Stand zum 1. Jänner 2001 wiedergibt. Welche Neubestellungen in Hinkunft
erfolgen werden, ist derzeit nicht absehbar.
Zu 4, 11 und 12:
In den wenigsten Fällen werden Vertreter
für die genannten Gremien förmlich bestellt; in der Regel werden Bedienstete
des Bundesministeriums für Justiz auf unbestimmte Dauer mit der Vertretung des
Ressorts betraut. Wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, handelt es sich dabei ausschließlich um
Bedienstete, die auf Grund ihrer ressortinternen Funktion mit der jeweiligen
Materie befasst sind (bzw. waren), sodass die Ausschreibung der einzelnen
Funktionen weder notwendig noch zweckmäßig gewesen wäre.
Zu 13 und 14:
Die Bediensteten, die zu Arbeitsgruppen,
Kommissionen und Beiräten entsandt worden sind, beziehen für ihre Tätigkeit im
Rahmen der genannten Gremien keine zusätzlichen Einkünfte. Im Übrigen stehen
einer namentlichen Nennung der Bediensteten oder einer Angabe der Bezugshöhe
datenschutzrechtliche Bestimmungen entgegen. Für den in der Anfrage erwähnten
Einkommensbericht des Rechnungshofes werden jeweils Durchschnittssätze bekannt
gegeben. Da für die weit überwiegende Mehrheit der Gremien allerdings gilt,
dass die Tätigkeiten nicht remuneriert werden, wäre die Angabe von
Durchschnittssätzen verzerrt und damit nicht aussagekräftig.
Zu 15:
Die Vertretungstätigkeit erfolgt in
Wahrnehmung von Ressortinteressen, weshalb Dienststunden nicht „entfallen“.
Soweit es sich um Nebentätigkeiten handelt, sind dies Aufgaben, die ein Beamter
neben seiner ihn voll beanspruchenden Haupttätigkeit ausübt. Übt er diese
während der Dienstzeit aus, so hat er, wie der Verwaltungsgerichtshof
wiederholt festgestellt hat, die dadurch "liegengebliebene Arbeit"
später nachzuholen. Ein Entfall von Dienststunden, eine Beeinträchtigung des
Dienstbetriebes oder ein Bedarf zusätzlicher Bediensteter in Folge von
Nebentätigkeit ist daher begrifflich nicht möglich.
Zu 16:
Die Beantwortung dieser Frage würde
angesichts der Vielzahl an Gremien und Vertreter einen unvertretbar hohen
Verwaltungsaufwand auslösen, weshalb ich um Verständnis ersuche, wenn ich von
der Beantwortung dieser Frage Abstand nehmen muss.
. Juli 2004
(Maga. Karin Miklautsch)