183/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl. Ing. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen
vom 6. März 2003, Nr. 180/J, betreffend Untersuchungen von Saatgut auf gentechnisch ver-
änderte Organismen (GVO), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1, 2 und 5:

Die bisherigen und geplanten Daten für die Saison 2002/2003 sind nachfolgender Tabelle zu
entnehmen:

Zahl der Proben aus:

 

geplant:

 

durchgeführt bis 28.04.2003:

 

Anerkennungs-/
Zulassungsverfahren

 

71

 

85

 

Saatgutverkehrskontrolle

 

63

 

26 bereits untersucht (zusätz-
liche 33 eingeleitet)

 

Nachkontrollanbau

 

analog zu 2002:
ca. 130 Parzellen, das sind
ca. 65.000 Pflanzen

 

0

 

Feldanerkennung

 

40 Saatgutvermehrungen /
Elternkomponenten am Feld,
das sind 0,5 Mio. - 1 ,5 Mio.
Pflanzen

 

0

 

Sortenzulassung

 

20

 

48

 


    In den bisherigen Untersuchungen konnten an in Verkehr gebrachtem Saatgut keine
   GVO-Verunreinigungen festgestellt werden.

    Der Antrag auf Sortenprüfung wurde bei einer Probe mit signifikantem GVO-Nachweis
   zurückgezogen. Die weiteren Proben erfüllen die Anforderungen der Saatgut-
  Gentechnik-Verordnung.

Zu den Fragen 3 und 7:

Bei Winterraps wurden 8 und bei Mais bisher 17 Kontrollproben (aus der Saatgutverkehrs-
kontrolle; weitere 33 Untersuchungen wurden eingeleitet) einer Untersuchung unterzogen. In
keiner dieser Proben konnte eine GVO-Verunreinigung nachgewiesen werden. Die Saatgut-
verkehrskontrolle bei Mais und Sojabohne erfolgt prioritär ab Ende März bis Mitte Mai. Der
Probenplan ist bereits weitgehend realisiert.

Zu Frage 4:

Die planmäßige Auditierung der Unternehmen ist derzeit im Gange. Geplant sind 15 Audits.
Die Vorsorgemaßnahmen und Schulungen der Firmen durch die Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit haben dazu geführt, dass die Einhaltung der Grundsätze der guten
Praxis in der Saatgutproduktion und die eingesetzten Qualitätsmanagementsysteme ein ho-
hes Niveau aufweisen. Bisher konnten 11 Audits positiv abgeschlossen werden.

Zu Frage 6:

Lediglich beim Monitoring im Rahmen der Saatmaisproduktion wurde bei einer Maislinie aus
den USA eine Pflanze (von 10.600 Einzelpflanzen derselben Linie ca. 0,01% bzw. von den
992.100 insgesamt untersuchten Pflanzen ca. 0,00011%) als gentechnisch verändert identi-
fiziert (Event Bt 11). Bei der Sojabohnensaatgutproduktion bei einer Sorte aus Kanada wur-
den zwei Pflanzen (von 67.500 Einzelpflanzen derselben Sorte ca. 0,003% bzw. von den
441.750 insgesamt untersuchten Rlanzen ca. 0,0005%) als gentechnisch verändert identifi-
ziert. Die Saatgutvermehrungsbestände wurden vor der Blüte bzw. Ernte bereinigt, d.h. die
potentiell GVO-kontaminierten Pflanzen wurden vernichtet. Das Erntegut beider Bestände
wies nach umfangreichen Untersuchungen keine GVO-Verunreinigung auf, womit sich die in


Österreich angewandten Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von GVO-Verunreinigungen
in der Saatguterzeugung erfolgreich bestätigt haben.

Zu Frage 8:

Österreich hat mit der Saatgut-Gentechnik-Verordnung die strengsten Anforderungen festge-
legt und damit ein sehr hohes Niveau für die weiteren Entwicklungen auf EU-Ebene vorge-
geben. Es ist denkbar, dass in einer künftigen EU-Regelung zwischen zugelassenen und
nicht zugelassenen GVOs unterschieden wird. Österreich wird sich vehement für strenge
Regelungen auf EU-Ebene einsetzen und jedenfalls versuchen, die anderen Mitgliedstaaten
vom „österreichischen Weg" zu überzeugen.