183/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Dipl. Ing. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen
vom 6. März 2003, Nr. 180/J, betreffend Untersuchungen von Saatgut auf
gentechnisch ver-
änderte Organismen (GVO), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1, 2 und 5:
Die
bisherigen und geplanten Daten für die Saison 2002/2003 sind nachfolgender
Tabelle zu
entnehmen:
|
Zahl der Proben aus: |
geplant: |
durchgeführt bis 28.04.2003: |
|
Anerkennungs-/ |
71 |
85 |
|
Saatgutverkehrskontrolle |
63 |
26 bereits untersucht (zusätz- |
|
Nachkontrollanbau |
analog zu 2002: |
0 |
|
Feldanerkennung |
40
Saatgutvermehrungen / |
0 |
|
Sortenzulassung |
20 |
48 |
• In den bisherigen Untersuchungen konnten an in
Verkehr gebrachtem Saatgut keine
GVO-Verunreinigungen festgestellt werden.
• Der Antrag auf Sortenprüfung wurde bei einer
Probe mit signifikantem GVO-Nachweis
zurückgezogen. Die weiteren
Proben erfüllen die Anforderungen der Saatgut-
Gentechnik-Verordnung.
Zu den Fragen 3 und 7:
Bei Winterraps wurden 8 und bei Mais
bisher 17 Kontrollproben (aus der Saatgutverkehrs-
kontrolle; weitere 33 Untersuchungen wurden eingeleitet) einer Untersuchung
unterzogen. In
keiner dieser Proben konnte eine GVO-Verunreinigung nachgewiesen werden. Die Saatgut-
verkehrskontrolle bei Mais und Sojabohne erfolgt prioritär ab Ende März bis
Mitte Mai. Der
Probenplan ist bereits weitgehend realisiert.
Zu Frage 4:
Die planmäßige Auditierung der Unternehmen
ist derzeit im Gange. Geplant sind 15 Audits.
Die Vorsorgemaßnahmen und Schulungen der Firmen durch die Agentur für
Gesundheit und
Ernährungssicherheit haben dazu geführt, dass die Einhaltung der Grundsätze der
guten
Praxis in der Saatgutproduktion und die eingesetzten Qualitätsmanagementsysteme
ein ho-
hes Niveau aufweisen. Bisher konnten 11 Audits positiv abgeschlossen werden.
Zu Frage 6:
Lediglich beim Monitoring im Rahmen der
Saatmaisproduktion wurde bei einer Maislinie aus
den USA eine Pflanze (von 10.600 Einzelpflanzen derselben Linie ca. 0,01% bzw.
von den
992.100 insgesamt untersuchten Pflanzen ca. 0,00011%) als gentechnisch
verändert identi-
fiziert (Event Bt 11). Bei der Sojabohnensaatgutproduktion bei einer Sorte aus
Kanada wur-
den zwei Pflanzen (von 67.500 Einzelpflanzen derselben Sorte ca. 0,003% bzw.
von den
441.750 insgesamt untersuchten Rlanzen ca. 0,0005%) als gentechnisch verändert
identifi-
ziert. Die Saatgutvermehrungsbestände wurden vor der Blüte bzw. Ernte
bereinigt, d.h. die
potentiell GVO-kontaminierten Pflanzen wurden vernichtet. Das Erntegut beider
Bestände
wies nach umfangreichen Untersuchungen keine GVO-Verunreinigung auf, womit sich
die in
Österreich angewandten Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von
GVO-Verunreinigungen
in der Saatguterzeugung erfolgreich bestätigt haben.
Zu Frage 8:
Österreich hat mit der Saatgut-Gentechnik-Verordnung die
strengsten Anforderungen festge-
legt und damit ein sehr hohes Niveau für die weiteren Entwicklungen auf
EU-Ebene vorge-
geben. Es ist denkbar, dass in einer künftigen EU-Regelung zwischen
zugelassenen und
nicht zugelassenen GVOs unterschieden wird. Österreich wird sich vehement für
strenge
Regelungen auf EU-Ebene einsetzen und jedenfalls versuchen, die anderen
Mitgliedstaaten
vom „österreichischen Weg" zu überzeugen.