1839/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.07.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
11500/18-CS3/04
DVR 0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1805/J-NR/2004 betreffend den nicht nachvollziehbaren Ausbau von
Lärmschutzwänden entlang von Autobahnen und Schnellstraßen, die die
Abgeordneten Eder und GenossInnen am 26. Mai 2004 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Welche Richtlinien bestehen für die Auswahl und
Errichtung von Lärmschutzprojekten entlang von Autobahnen/Schnellstraßen?
Antwort:
Die Berechnungsmethode für Lärmschutzmaßnahmen
ist in den Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau unter Kapitel 3.02.
Lärmschutz geregelt. Die Dienstanweisung für Lärmschutz an Bundesstraßen des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie regelt sowohl die
Wirtschaftlichkeit, als auch die Grenzwerte für Lärmschutzmaßnahmen.
Frage 2:
Wer entscheidet darüber, welche Projekte im
Bereich des Lärmschutzes entlang von Auto-
bahnen/Schnellstraßen verwirklicht werden?
Antwort:
Die Entscheidung, welche Projekte wann im Zuge
ihres Streckennetzes errichtet werden, liegt bei der ASFINAG.
Frage 3:
Welche Geldmittel wurden für Lärmschutzwände
entlang von Autobahnen/Schnellstraßen von der ASFINAG in den Jahren 2002 – 2003
aufgewendet? Ist die Tendenz dabei steigend?
Antwort:
Im bestehenden Streckennetz der ASFINAG wurden
im Jahr 2002 € 24,0 Mio., und im Jahr 2003
€ 28,7 Mio. investiert. Die Investitionen in
Lärmschutzeinrichtungen im bestehenden Streckennetz sind tendenziell steigend.
Frage 4:
Auf wie vielen Kilometern
Autobahn/Schnellstraßen wurden Lärmschutzwände im Zeitraum 2000 – 2003
errichtet?
Antwort:
Im Zeitraum 2000 - 2003 wurden über 132 km
Lärmschutzmaßnahmen gesetzt.
Frage 5:
Wie viele km Lärmschutzwand entlang von
Autobahnen/Schnellstraßen sind derzeit noch geplant und welche Kosten werden
dadurch verursacht? Wie hoch ist die Anzahl anrainender Personen (die
tatsächlich von Lärm durch die Errichtung von Lärmschutzwänden 2000 – 2003)
geschützt wurden?
Antwort:
Im Zuge der Umsetzung der
EU-Umgebungslärmrichtlinie ist vorgesehen, dass über das gesamte Streckennetz
der ASFINAG ein Lärmschutzkataster erarbeitet wird.
Aufgrund des erheblichen Investitionsbedarfes
für die Erstellung dieses Katasters, konnte dieser bis jetzt noch nicht
umgesetzt werden. Erst nach Vorliegen dieses Lärmschutzkatasters können
definitive Aussagen über einen entsprechenden Nachrüstbedarf von
Lärmschutzmaßnahmen im bestehenden Streckennetz der ASFINAG getätigt werden.
Frage 6:
Wie viele auftragnehmende Firmen wurden im Jahre
2003 für die Errichtung von Lärmschutz-wänden beschäftigt? Wurde die Errichtung
von Lärmschutzwänden ordnungsgemäß ausgeschrieben?
Antwort:
Sowohl für die Erstellung der lärmtechnischen
Untersuchungen als auch für Lärmmessungen, insbesondere für die Errichtung und
Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen, wurden Ausschreibungen die dem
Bundesvergabegesetz entsprechen, durchgeführt.
Frage 7:
Wie hoch war der Preis für die Errichtung von
einem Kilometer Lärmschutzwand durchschnittlich in den Jahren 2000 – 2003?
Antwort:
Die durchschnittlichen Kosten für die Errichtung
von einem Kilometer Lärmschutzwand in den Jahren 2000 - 2003 betrugen €
540.000.
Frage 8:
Wie hoch waren die Kosten der Lärmschutzwand
zwischen Haag und Oed auf der Westautobahn Richtungsfahrbahn Wien? Wie vielen
Haushalten wurde dadurch Lärmschutz gewährt?
Antwort:
Die Lärmschutzmaßnahmen von km 130,0 - 140,7 im
Zuge der A 1 West Autobahn, zwischen Haag und Öd werden voraussichtlich € 4,95
Mio. an Investitionskosten benötigen. Eine definitive Aussage wie viele
Anrainer durch die gegenständliche Lärmschutzmaßnahme geschützt werden, kann
nicht pauschal beantwortet werden, da laut Dienstanweisung für Lärmschutz an Bundesstraßen
lediglich jene Wohnobjekte berücksichtigt werden dürfen, die vor Setzung der
Lärmschutzmaßnahme über dem Grenzwert belastet sind.
Frage 9:
Sind Sie, Herr Bundesminister, nicht auch der
Ansicht, dass in der Zeit der Budgetknappheit größte Sparsamkeit beim Ausbau
von Lärmschutzwänden Platz greifen sollte und aus diesem Grund Lärmschutzwände
nur bei Projekten zum tatsächlichen Schutz von Anrainern errichtet werden
sollten?
Antwort:
Seitens der ASFINAG können und dürfen nur aktive
Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) gesetzt werden, wenn die Maßnahmen nach
der Dienstanweisung für Lärmschutz an Bundesstraßen wirtschaftlich sind und
ausreichenden Schutz für die Anrainer bieten. Da jedoch durch die Novellierung
der Dienstanweisung mit Dezember 1999 der Grenzwert für die Nacht auf 50 dB
herabgesetzt wurde, welches europaweit den niedrigsten Grenzwert für
Bestandsstrecken darstellt, ist es somit für große Bereiche des Streckennetzes sehr häufig nicht möglich,
die anrainende Bevölkerung durch Lärmschutzwände ausreichend zu schützen. Daher
werden von meinem Ressort derzeit alternative Lärmschutzkonzepte forciert,
welche den Lärm an der Quelle bekämpfen sollen. Auch die ASFINAG investiert in
neue, zukunftsorientierte und innovative Lärmschutzprojekte, um eine Verbauung
des Streckennetzes mit Lärmschutzwänden so gering wie möglich zu halten.
Darüber hinaus wurde seitens des bmvit eine
Studie über Lärmminderungspotenziale für den Straßen- und Schienenverkehr mit
dem Ziel initiiert, die möglichen Reduktionspotenziale bei Kraftfahrzeugen,
Reifen, Fahrbahn, Geschwindigkeit, Verkehrsorganisation, Eisenbahnwaggons,
Radkontakt und Schiene zu erheben und den kurz- bis mittelfristigen
Handlungsbedarf daraus abzuleiten.
Bei der Realisierung von Lärmschutzwänden ist es
aber für einen ausreichenden Schutz der anrainenden Bevölkerung unter dem
Grenzwert aus akustischen Gründen erforderlich, lange und hohe Lärmschutzwände zu errichten, da die
Überstandslängen aufgrund der Schallausbreitung ca. 2 bis 3 mal so lang sein
müssen wie der Abstand zwischen der Autobahn und den Anrainern.
Alle diese Maßnahmen entsprechen den Richtlinien
und der Dienstanweisung für Lärmschutzmaßnahmen an Bundesstraßen.
Mit freundlichen Grüßen