184/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

 

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wittmann, Parnigoni und GenossInnen haben am
6. März 2003, unter der Nr. 171/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Planstellenwahrheit bei den BPDs" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2:

Österreichweit sind bei den Polizeidirektionen insgesamt 1886 Planstellen im Kriminaldienst
und 9707 Planstellen im Sicherheitswachdienst systemisiert.

Eine organisatorische Systemisierung für jede einzelne Polizeidirektion kann erst nach
Abschluss der Reformen (COBRA, Bildungszentren, Bundeskriminalamt, BVT etc.) und der
Abwicklung der damit verbundenen Personalversetzungsverfahren vorgenommen werden.

Darüber hinaus wird die Systemisierung der einzelnen Polizeidirektionen, durch die
bevorstehende Stellenplananpassung 2003, frühestens im Herbst möglich sein.

 

Zu Frage 3:

Die   bei   den   Bundespolizeidirektionen   im   Bereich   des   Meldewesens   systemisierten

Planstellen wurden  aufgrund des Wegfalls der Aufgaben  im  Rahmen  des BFG 2002

gestrichen.

Dadurch kam es insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer möglichst sozialadäquaten Zuweisung von Geschäftsfeldern an die Bediensteten der Meldeämter - im Bereich der Sicherheitsverwaltung  zu  einem  teilweisen   Überstand,   welcher  temporär  (durch   den Gesamtstand) aus anderen Ressourcen aufgefangen worden war.

Zu Frage 4:

Es wurden dadurch keine Exekutivdienstplanstellen eingespart.

Zu Frage 5:

Hinsichtlich der weiteren Verwendung der Bediensteten der Melde-, Pass- und Fundämter
folgt die ho. Planung der Prämisse, dass sich die Angehörigen des Sicherheitswache- und
Kriminalbeamtenkorps auf ihre Kernaufgabenbereiche konzentrieren und sich aus den
Bereichen der administrativen Innendiensttätigkeiten zu Gunsten des exekutiven
Außendienstes zurückziehen.

Die Verwaltungsbediensteten werden in den Bundespolizeidirektionen auf die künftigen
Aufgabenbereiche durch die jeweiligen Vorgänger (Exekutivbeamte) eingeschult werden.