1850/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.07.2004
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                   

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-90180/0011-III/2/2004                                             Wien, am 29.07.2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1845/J der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Kollegen betreffend gesundheitsgefährdende Substanzen in importierten Textilwaren wie folgt:

 

 

Frage 1:

Der dargestellte Sachverhalt ist mir – nicht zuletzt auf Grund von Konsumentenanfragen nicht unbekannt.

 

 

Fragen 2 und 3:

Was das Interesse der österreichischen Konsumenten anlangt, so ist für Textilien, die nicht nur vorübergehend mit dem Körper in Kontakt kommen, die mit der Vollziehung des Lebensmittelgesetzes im BMGF betraute Sektion zuständig. In diesem Rahmen wäre es vielleicht auch möglich, neben den bereits geregelten bzw. verbotenen Substanzen noch weitere zu regeln bzw. zu verbieten. Damit könnte auch die Behandlung in den Herkunftsländern reduziert werden. Als Folge derartiger legistischer Regelungen wäre es dann auch den Lebensmittelaufsichtsorganen und den dazugehörigen Untersuchungsanstalten besser möglich, Textilien auf das Vorhandensein von gefährlichen Substanzen hin zu kontrollieren.

Derartige Ge- und Verbote müssten jedoch aus Gründen der Effizienz jedenfalls auch auf EU Ebene verankert werden.

 

 

Frage 4:

Wie bereits erwähnt, ist vor allem für den Bereich der Kleidungsstücke das BMGF und für weitere Kennzeichnungselemente von Textilien das BMWA zuständig. Da mir das genannte Problem jedoch nicht zuletzt auf Grund der Bedürfnisse und Wünsche der österreichischen Konsumenten ein Anliegen ist, werde ich alle diesbezüglichen Bestrebungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene unterstützen. Darüber hinaus werde bei Verstößen gegen die geltende Textilkennzeichnungs-Verordnung den Verein für Konsumenteninformation beauftragen, von seiner Klagsbefugnis gem. § 14 UWG Gebrauch zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Bundesminister:

Dr.Disa Medwed