1855/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.08.2004
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trunk, Kolleginnen und Kollegen haben am
4. Juni 2004 unter der Nr. 1864/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Getränkesteuerrückzahlung - Ausgleich der Verluste für die österreichi-
schen Gemeinden durch den Bund gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die aufgeworfenen Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung im Bereich
des Bundeskanzleramtes, sondern fallen in den sachlichen Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für Finanzen (vgl. Anlage zu § 2 BMG, Teil 2 D. 1: „Ange-
legenheiten der Finanzverfassung einschließlich des Finanzausgleichs").
Ich verweise daher auf die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen
(1865/J).