1864/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr.
1922/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie
folgt:
Frage 1:
Für den Lebensmittelbereich muss betont werden, dass in Österreich die
Kontrollen auf GVO seit dem Jahr 1997 durchgeführt werden. Die dabei
untersuchten
amtlichen Proben deckten in diesem Zeitraum das komplette
Spektrum der
Lebensmittelproben ab: Von der Rohware (Sojabohnen bzw. Mais)
bis zum
Fertigprodukt (Tofu, Backwaren, Tortilla-Chips etc.).
Die Ergebnisse
dieser Kontrollen sind einzusehen unter:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/1/8/0/CH0047/CMS1056124185019/kontr
ollergebnisse.pdf (oder: http://www.bmgf.gv.at
"-> Lebensmittel" -> "Neuartige
Lebensmittel"
-> "Amtliche
Untersuchungsergebnisse", siehe Beilage).
Allgemein kann gesagt werden, dass die Kontaminationen insbesondere bei
Mais
im
Spurenbereich (kleiner 0,1% = Quantifizierungsgrenze) etwas zugenommen
haben. Ein
kumulativer Effekt und ein steigender Kontaminationsgrad kann aber
daraus nicht
ersehen werden, da der Anteil an positiven Proben über 1% (ab
2004: 0,9%)
kontinuierlich abgenommen hat.
Für 2004 sind derzeit zwei Aktionen meines Ressorts in Bearbeitung
("GVO-
Lebensmittel,
Soja und Mais" mit ca. 255 Proben österreichweit und "Soja,
bio/gentechnikfrei" mit ca. 45 Proben aus Wien und Niederösterreich).
Frage 2:
Durch Screeningverfahren auf allgemein bei GVO eingesetzte Elemente
(z.B.:
35S-Promotor)
können derzeit alle bekannten GVO erfasst werden.
Im Lebensmittelbereich besteht die Möglichkeit, 35S-positive Maisproben
mit
einem 35S-Kit
für Mais zu quantifizieren. Ist der Wert unter 0,1% (28 von 29
Proben im Jahr 2003), entspricht er auch den Anforderungen für
"bio/gentechnik-
frei" und es wird aus ökonomischen Gründen eine weitere Bestimmung des
spezifischen Events nicht weiter verfolgt (jede weitere eventspezifische
Bestimmung bzw. Quantifizierung kann die Untersuchungskosten bis auf über
€ 2.000,- pro
Probe erhöhen).
Erst wenn der Wert bei "bio/gentechnikfrei" über 0,1% bzw. bei
konventionellen
Lebensmitteln über
0,9% liegt, werden die einzelnen Events spezifisch nachge-
wiesen und
dann quantifiziert, da die Einzelwerte der Events zum Gesamtwert
von 0,9%
addiert werden müssen ("pro Zutat"). Eine Aussage über das
Vorkommen der
neuen Events (obwohl sporadisch festgestellt) kann daher im
Lebensmittelbereich
aus ökonomischen Gründen generell nicht gemacht werden.
Für den Bereich
Futtermittel und Saatgut gilt dies analog: Die angewandten
Screening-Methoden
decken zurzeit alle bekannten Events ab. Auch in diesen
Bereichen
wurden sporadisch neue Events identifiziert. Eine gültige Aussage über
das Vorkommen
und die Häufigkeit der neuen Events kann aber auch hier aus
den oben genannten Gründen nicht gemacht werden.
Frage 3:
Die
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist
für die
Bereiche Lebensmittel, Futtermittel und Saatgut Mitglied im "ENGL -
European
Network of GMO-Laboratories", das vom Joint Research Center (JRC)
der EU in Ispra
geleitet wird (http://engl.jrc.it, http://biotech.jrc.it).
Das JRC ist
das EU-Referenzlabor gemäß Artikel 32 der VO (EG) 1829/2003
(http://gmo-crl.jrc.it)
und ist auch in die Zulassungsverfahren nach
RL 2001/18/EG eingebunden (http://biotech.jrc.it/deliberate/gmo.asp,
http://qmoinfo.jrc.it,). Durch die Mitgliedschaft
im ENGL hat die AGES Zugang zu
Informationen
und nimmt an Ringversuchen bzw. Validierungsverfahren zur
Ausarbeitung
von Referenzmethoden nach Art. 47 der VO (EG) 1829/2003 noch
vor der
Zulassung eines GVO teil.
Zusätzlich
ist die AGES in das Zulassungsverfahren nach RL 2001/18/EG des
BMGF (Competent Authority für Österreich) eingebunden. Damit ergeben sich
ebenfalls
Zugang zu Informationen, das Einbringen von Korrekturmaßnahmen
und Nachforderungen (siehe Antwort zu Frage 4).
Frage 4:
Für "stacked genes" gibt es derzeit noch keine spezifischen
Nachweisverfahren,
da nur in der
EU ein eigenes Zulassungsverfahren vorgesehen ist. Es wurde aber
von Österreich
im derzeit laufenden Zulassungsverfahren von NK603xMON810
von der einreichenden Firma eine eventspezifische quantitative Methode
gefordert, mit
der (z.B. in einem Maismehl) der Anteil von NK603xMON810 in
einer Mischung
von NK603, MON810 und NK603xMON810 bestimmt werden
kann.
Frage 5:
Im
Zuge der Bewertung der im EU-weiten Zulassungsverfahren von GVO und
GVO-Lebensmitteln von den Antragstellern vorgelegten Dossiers wird seitens
meines
Ressorts (unter Einbindung der AGES, des Umweltbundesamtes und
weiterer
externer Experten) auch darauf geachtet, ob entsprechende Unter-
suchungen auch
die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte (GVO selbst
und daraus
hergestellte Produkte) belegen. Teilweise liegen Untersuchungen
hinsichtlich
etwaiger Langzeiteffekte nicht in ausreichender Form vor, was auch
zu entsprechenden kritischen Bemerkungen und Stellungnahmen meines
Ressorts in den derzeit laufenden Zulassungsverfahren geführt hat und führt.
Grundsätzlich liegen derartige Untersuchungen allerdings nicht im Verant-
wortungsbereich
der Bewertungsstellen in den in der EU mitbefassten Mitglied-
staaten, vielmehr sind solche Untersuchungen vom Antragsteller durchzuführen
bzw. zu beauftragen und zu finanzieren.
Die Überprüfung der vorgelegten Sicherheitsbewertung obliegt letztlich
der
Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bzw. deren
Wissenschaftern.
Seitens meines Ressorts, das gemäß § 102 des Gentechnikgesetzes zur
Sicherheitsforschung auf dem Gebiet der Gentechnik nach Maßgabe seiner
budgetären
Möglichkeiten verpflichtet ist, werden im Rahmen dieser Forschung
auch Projekte
betreffend Möglichkeiten zur Überprüfung längerfristiger
Auswirkungen
von GVO auf die Gesundheit (und die Umwelt) vergeben. Gemäß
einer unlängst vom UBA/IFZ fertiggestellten Studie "Toxikologie und
Allergologie
von GVO-Produkten" werden z.B. weitere Verbesserungen bei der derzeitigen
Sicherheitsbewertung von GVO Lebensmitteln vorgeschlagen, die auch an die
EFSA
weitergeleitet worden sind und im derzeitigen Diskussionsprozess der EFSA
Berücksichtigung
finden sollen. Weitere Forschungsprojekte zur Überprüfung
längerfristiger
toxischer Auswirkungen durch GVO in Lebensmitteln sind derzeit in
meinem Ressort in Planung.
Beilage
Gesamtösterreichische
amtliche
Untersuchungsergebnisse
zu
GV-Lebensmitteln
|
Jahr |
Total |
Soja |
Mais |
Soja/Mais |
negativ |
positiv |
Beanstandungen |
Beanstandungen |
|
1997 |
104 |
104 |
0 |
|
101 |
3 |
1 |
1 |
|
1998 |
282 |
259 |
23 |
|
238 |
44 |
44 |
16 |
|
1999 |
235 |
157 |
78 |
|
223 |
12 |
12 |
5 |
|
2000 |
617 |
|
|
|
583 |
34 |
16* |
2.5 |
> 1 % oder „Bio"
|
Jahr |
Total |
Soja |
Mais |
Soja/Mais |
negativ |
positiv |
positiv |
Beanstandungen |
Beanstandungen |
|
2001 |
153 |
59 |
54 |
40 |
144 |
5 |
4 |
7 |
4.6 |
|
2002 |
251 |
162 |
61 |
28 |
222 |
28 |
1 |
12 |
4.8 |
|
2003 |
250 |
141 |
102 |
7 |
192 |
48 |
1 |
1 |
0.004 |