1864/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1922/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie

folgt:

Frage 1:

Für den Lebensmittelbereich muss betont werden, dass in Österreich die
Kontrollen auf GVO seit dem Jahr 1997 durchgeführt werden. Die dabei
untersuchten amtlichen Proben deckten in diesem Zeitraum das komplette
Spektrum der Lebensmittelproben ab: Von der Rohware (Sojabohnen bzw. Mais)
bis zum Fertigprodukt (Tofu, Backwaren, Tortilla-Chips etc.).
Die Ergebnisse dieser Kontrollen sind einzusehen unter:

http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/1/8/0/CH0047/CMS1056124185019/kontr
ollergebnisse.pdf
(oder: http://www.bmgf.gv.at "-> Lebensmittel" -> "Neuartige
Lebensmittel" -> "Amtliche Untersuchungsergebnisse", siehe Beilage).

Allgemein kann gesagt werden, dass die Kontaminationen insbesondere bei Mais
im Spurenbereich (kleiner 0,1% = Quantifizierungsgrenze) etwas zugenommen
haben. Ein kumulativer Effekt und ein steigender Kontaminationsgrad kann aber
daraus nicht ersehen werden, da der Anteil an positiven Proben über 1% (ab
2004: 0,9%) kontinuierlich abgenommen hat.

Für 2004 sind derzeit zwei Aktionen meines Ressorts in Bearbeitung ("GVO-
Lebensmittel, Soja und Mais" mit ca. 255 Proben österreichweit und "Soja,
bio/gentechnikfrei" mit ca. 45 Proben aus Wien und Niederösterreich).

Frage 2:

Durch Screeningverfahren auf allgemein bei GVO eingesetzte Elemente (z.B.:
35S-Promotor) können derzeit alle bekannten GVO erfasst werden.
Im Lebensmittelbereich besteht die Möglichkeit, 35S-positive Maisproben mit
einem 35S-Kit für Mais zu quantifizieren. Ist der Wert unter 0,1% (28 von 29


Proben im Jahr 2003), entspricht er auch den Anforderungen für "bio/gentechnik-
frei" und es wird aus ökonomischen Gründen eine weitere Bestimmung des
spezifischen Events nicht weiter verfolgt (jede weitere eventspezifische
Bestimmung bzw. Quantifizierung kann die Untersuchungskosten bis auf über
€ 2.000,- pro Probe erhöhen).

Erst wenn der Wert bei "bio/gentechnikfrei" über 0,1% bzw. bei konventionellen
Lebensmitteln über 0,9% liegt, werden die einzelnen Events spezifisch nachge-
wiesen und dann quantifiziert, da die Einzelwerte der Events zum Gesamtwert
von 0,9% addiert werden müssen ("pro Zutat"). Eine Aussage über das
Vorkommen der neuen Events (obwohl sporadisch festgestellt) kann daher im
Lebensmittelbereich aus ökonomischen Gründen generell nicht gemacht werden.
Für den Bereich Futtermittel und Saatgut gilt dies analog: Die angewandten
Screening-Methoden decken zurzeit alle bekannten Events ab. Auch in diesen
Bereichen wurden sporadisch neue Events identifiziert. Eine gültige Aussage über
das Vorkommen und die Häufigkeit der neuen Events kann aber auch hier aus
den oben genannten Gründen nicht gemacht werden.

Frage 3:

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist
für die Bereiche Lebensmittel, Futtermittel und Saatgut Mitglied im "ENGL -
European Network of GMO-Laboratories", das vom Joint Research Center (JRC)
der EU in Ispra geleitet wird (http://engl.jrc.it, http://biotech.jrc.it).
Das JRC ist das EU-Referenzlabor gemäß Artikel 32 der VO (EG) 1829/2003
(http://gmo-crl.jrc.it) und ist auch in die Zulassungsverfahren nach
RL 2001/18/EG eingebunden (http://biotech.jrc.it/deliberate/gmo.asp,
http://qmoinfo.jrc.it,). Durch die Mitgliedschaft im ENGL hat die AGES Zugang zu
Informationen und nimmt an Ringversuchen bzw. Validierungsverfahren zur
Ausarbeitung von Referenzmethoden nach Art. 47 der VO (EG) 1829/2003 noch
vor der Zulassung eines GVO teil.

Zusätzlich ist die AGES in das Zulassungsverfahren nach RL 2001/18/EG des
BMGF (Competent Authority für Österreich) eingebunden. Damit ergeben sich
ebenfalls Zugang zu Informationen, das Einbringen von Korrekturmaßnahmen
und Nachforderungen (siehe Antwort zu Frage 4).

Frage 4:

Für "stacked genes" gibt es derzeit noch keine spezifischen Nachweisverfahren,
da nur in der EU ein eigenes Zulassungsverfahren vorgesehen ist. Es wurde aber
von Österreich im derzeit laufenden Zulassungsverfahren von NK603xMON810
von der einreichenden Firma eine eventspezifische quantitative Methode
gefordert, mit der (z.B. in einem Maismehl) der Anteil von NK603xMON810 in
einer Mischung von NK603, MON810 und NK603xMON810 bestimmt werden
kann.

Frage 5:

Im Zuge der Bewertung der im EU-weiten Zulassungsverfahren von GVO und
GVO-Lebensmitteln von den Antragstellern vorgelegten Dossiers wird seitens
meines Ressorts (unter Einbindung der AGES, des Umweltbundesamtes und
weiterer externer Experten) auch darauf geachtet, ob entsprechende Unter-
suchungen auch die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte (GVO selbst
und daraus hergestellte Produkte) belegen. Teilweise liegen Untersuchungen
hinsichtlich etwaiger Langzeiteffekte nicht in ausreichender Form vor, was auch


zu entsprechenden kritischen Bemerkungen und Stellungnahmen meines
Ressorts in den derzeit laufenden Zulassungsverfahren geführt hat und führt.
Grundsätzlich liegen derartige Untersuchungen allerdings nicht im Verant-
wortungsbereich der Bewertungsstellen in den in der EU mitbefassten Mitglied-
staaten, vielmehr sind solche Untersuchungen vom Antragsteller durchzuführen
bzw. zu beauftragen und zu finanzieren.

Die Überprüfung der vorgelegten Sicherheitsbewertung obliegt letztlich der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bzw. deren
Wissenschaftern.

Seitens meines Ressorts, das gemäß § 102 des Gentechnikgesetzes zur
Sicherheitsforschung auf dem Gebiet der Gentechnik nach Maßgabe seiner
budgetären Möglichkeiten verpflichtet ist, werden im Rahmen dieser Forschung
auch Projekte betreffend Möglichkeiten zur Überprüfung längerfristiger
Auswirkungen von GVO auf die Gesundheit (und die Umwelt) vergeben. Gemäß
einer unlängst vom UBA/IFZ fertiggestellten Studie "Toxikologie und Allergologie
von GVO-Produkten" werden z.B. weitere Verbesserungen bei der derzeitigen
Sicherheitsbewertung von GVO Lebensmitteln vorgeschlagen, die auch an die
EFSA weitergeleitet worden sind und im derzeitigen Diskussionsprozess der EFSA
Berücksichtigung finden sollen. Weitere Forschungsprojekte zur Überprüfung
längerfristiger toxischer Auswirkungen durch GVO in Lebensmitteln sind derzeit in
meinem Ressort in Planung.

Beilage


Gesamtösterreichische amtliche

Untersuchungsergebnisse zu

GV-Lebensmitteln

 

Jahr

Total

Soja

Mais

Soja/Mais

negativ

positiv

Beanstandungen
(Anzahl)

Beanstandungen
(in %)

1997

104

104

0

 

101

3

1

1

1998

282

259

23

 

238

44

44

16

1999

235

157

78

 

223

12

12

5

2000

617

 

 

 

583

34

16*

2.5

> 1 % oder „Bio"

 

Jahr

Total

Soja

Mais

Soja/Mais

negativ

positiv
<1 %

positiv
>1 %

Beanstandungen
(Anzahl)

Beanstandungen
(in %)

2001

153

59

54

40

144

5

4

7

4.6

2002

251

162

61

28

222

28

1

12

4.8

2003

250

141

102

7

192

48

1

1

0.004