1867/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.08.2004
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Parlament
1017 Wien
GZ:
28.022/72-III/5/b/04
Wien, am . August 2004
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Posch und
GenossInnen haben am 16. Juni 2004 unter der Nr. 1899/J an mich eine
schriftliche Anfrage betreffend „Arbeit der Rechtsberater im Asylbereich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Die Rechtsberater gemäß § 39 a Asylgesetz sind auf
Basis von mit dem Bundesministerium für Inneres geschlossenen Bestellungsverträgen
sowie flankierenden freien Dienstverträgen zum Österreichischen
Integrationsfonds tätig.
Zur Frage 2:
Die Rechtsberater sind gemäß § 39 a Abs. 1 unabhängig
und haben ihre Aufgaben weisungsfrei wahrzunehmen. Die Gewährleistung dieser
Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit ist nur durch freie Dienstverträge gegeben.
Zur Frage 3:
In der Erstaufnahmestelle Traiskirchen einschließlich
dem Flughafen Schwechat sind 17 Rechtsberater tätig, eine weitere
Rechtsberaterin hat ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen.
Für die Erstaufnahmestelle Thalham wurden sechs
Rechtsberater ausgewählt, wobei ein Rechtsberater seine Tätigkeit noch nicht
aufgenommen hat.
Der finanzielle Rahmen für die Honorierung der Rechtsberater beträgt €
897.600,- pro Jahr. Die Ausschöpfung dieses Rahmens hängt von der zeitlichen
Beanspruchung der Rechtsberater entsprechend der anfallenden Zahl der
Asylantragstellungen ab.
Zur Frage 4:
Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Stellung wird
derzeit kein Änderungsbedarf gesehen. Die Rechtsberater sind sozialversichert
und genießen alle Vorteile eines freien Dienstvertrages, insbesondere eine
Vertretungsmöglichkeit und die Möglichkeit, die zeitliche Inanspruchnahme durch
eigene Wünsche zu beeinflussen. Eine Heranziehung der Rechtsberater kann naturgemäß
nur in dem Ausmaß erfolgen, als Beratungsleistungen aufgrund der schwankenden
Anzahl an Asylanträgen benötigt werden.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die den Rechtsberatern zur Verfügung gestellte
Infrastruktur wurden seit 1. Mai 2004 wesentlich verbessert. In der
Erstaufnahmestelle Traiskirchen stehen den Rechtsberatern nunmehr drei Räume
mit der erforderlichen Möblierung und zwei Computern zur Verfügung. In der
Erstaufnahmestelle Thalham steht den Rechtsberatern ein Büro mit zwei
Arbeitsplätzen und zwei Computern zur Verfügung. Allen Rechtsberatern wurde
Zugriff auf das BM.I-interne Netzwerk einschließlich vollem Internetzugang und
eigener mail-Adresse eingeräumt.