1867/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.08.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 28.022/72-III/5/b/04

 

Wien, am     . August 2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Posch und GenossInnen haben am 16. Juni 2004 unter der Nr. 1899/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Arbeit der Rechtsberater im Asylbereich“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zur Frage 1:

Die Rechtsberater gemäß § 39 a Asylgesetz sind auf Basis von mit dem Bundesministerium für Inneres geschlossenen Bestellungsverträgen sowie flankierenden freien Dienstverträgen zum Österreichischen Integrationsfonds tätig.

 

Zur Frage 2:

Die Rechtsberater sind gemäß § 39 a Abs. 1 unabhängig und haben ihre Aufgaben weisungsfrei wahrzunehmen. Die Gewährleistung dieser Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit ist nur durch freie Dienstverträge gegeben.

 

 

Zur Frage 3:

In der Erstaufnahmestelle Traiskirchen einschließlich dem Flughafen Schwechat sind 17 Rechtsberater tätig, eine weitere Rechtsberaterin hat ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen.

Für die Erstaufnahmestelle Thalham wurden sechs Rechtsberater ausgewählt, wobei ein Rechtsberater seine Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat.
Der finanzielle Rahmen für die Honorierung der Rechtsberater beträgt € 897.600,- pro Jahr. Die Ausschöpfung dieses Rahmens hängt von der zeitlichen Beanspruchung der Rechtsberater entsprechend der anfallenden Zahl der Asylantragstellungen ab.

 


Zur Frage 4:

Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Stellung wird derzeit kein Änderungsbedarf gesehen. Die Rechtsberater sind sozialversichert und genießen alle Vorteile eines freien Dienstvertrages, insbesondere eine Vertretungsmöglichkeit und die Möglichkeit, die zeitliche Inanspruchnahme durch eigene Wünsche zu beeinflussen. Eine Heranziehung der Rechtsberater kann naturgemäß nur in dem Ausmaß erfolgen, als Beratungsleistungen aufgrund der schwankenden Anzahl an Asylanträgen benötigt werden.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Die den Rechtsberatern zur Verfügung gestellte Infrastruktur wurden seit 1. Mai 2004 wesentlich verbessert. In der Erstaufnahmestelle Traiskirchen stehen den Rechtsberatern nunmehr drei Räume mit der erforderlichen Möblierung und zwei Computern zur Verfügung. In der Erstaufnahmestelle Thalham steht den Rechtsberatern ein Büro mit zwei Arbeitsplätzen und zwei Computern zur Verfügung. Allen Rechtsberatern wurde Zugriff auf das BM.I-interne Netzwerk einschließlich vollem Internetzugang und eigener mail-Adresse eingeräumt.