1884/AB XXII. GP
Eingelangt am
11.08.2004
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BM für Soziale
Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-10001/0182-I/A/4/2004 Wien,
Sehr geehrter
Herr Präsident!
Ich beantworte
die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1887/J
der Abgeordneten Mag. Maier, Pendl, Dr. Kräuter und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 und
2:
Bis zum 31. Dezember 2002 wurden in der
Zentralleitung meines Ressorts keine
Anträge auf "Vorzeitigen
Ruhestand" nach § 22g Bundesbediensteten-Sozialplan-gesetz gestellt.
Im Bereich des Bundessozialamtes gab es
bis zum 31. Dezember 2002 vier Anträge auf "Vorzeitigen Ruhestand"
nach § 22g Bundesbediensteten-Sozialplangesetz.
Alle 4
angeführten Bediensteten des Bundessozialamtes, welche einen Antrag auf
"Vorzeitigen Ruhestand" bis zum 31. Dezember 2002 nach § 22g
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz gestellt haben, haben diesen auch
angetreten.
Es wurde in
diesem Zusammenhang eine Planstelle eingespart.
Die Auflassung
von Arbeitsplätzen ist im § 22g Bundesbediensteten-Sozialplangesetz nicht
vorgesehen.
Fragen 3 bis
6:
Bezüglich dieser Fragen darf ich auf die
Beantwortung der Anfrage Nr. 1878/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.
Fragen 7 und 9:
Zentralleitung:
49 Bediensteten,
davon 19 Funktionsträger/innen, wurde der Vorruhestand gemäß § 22a bzw. §
22c BB-SozPG bis zum Ablauf des 31.12.2002 angeboten. Alle haben dieses Angebot
angenommen und den Vorruhestand auch bis 1.1.2004 angetreten.
Folgende
Organisationseinheiten waren davon betroffen:
|
Sektion I |
12, davon 3 Funktionsträger |
|
Sektion II |
1
Funktionsträger |
|
Sektion III |
1
Funktionsträger |
|
Sektion IV |
4,
davon 1 Funktionsträger |
|
Sektion V |
6,
davon 1 Funktionsträger |
|
ehem. Sekt. VI bzw. VIII |
12, davon 7 Funktionsträger |
|
ehem. Sekt. VII bzw. IX |
12, davon 5 Funktionsträger |
|
Sonstige |
1 |
Bundessozialamt:
10 Bediensteten,
davon 4 Funktionsträger/innen, wurde der Vorruhestand gemäß § 22a bzw. §
22c BB-SozPG bis zum Ablauf des 31.12.2002 angeboten, die alle dieses Angebot
angenommen haben. Sie haben den Vorruhestand auch bis 1.1.2004 angetreten.
Sämtliche Planstellen
(Zentralleitung und Bundessozialamt) wurden bzw. werden eingespart.
Frage 8:
Ich darf auf die
Beantwortung der Fragen 7 und 9 verweisen.
Die betroffenen
Mitarbeiter/innen wurden bzw. werden zu folgenden Stichtagen in den Ruhestand
versetzt bzw. pensioniert:
Zentralleitung:
|
1 am 01.03.2003 |
1 am 01.03.2007 |
2 am 01.07.2009 |
|
3 am 01.12.2003 |
1 am 01.07.2007 |
2 am 01.08.2009 |
|
1 am 01.01.2004 |
1 am 01.08.2007 |
1 am 01.01.2010 |
|
1 am 01.06.2004 |
1 am 01.01.2008 |
1 am 01.04.2010 |
|
1 am 01.07.2004 |
1 am 01.03.2008 |
1 am 01.07.2010 |
|
1 am 01.11.2004 |
1 am 01.04.2008 |
2 am 01.08.2010 |
|
1 am 01.01.2005 |
1 am 01.05.2008 |
1 am 01.09.2010 |
|
1 am 01.10.2005 |
1 am 01.08.2008 |
1 am 01.11.2010 |
|
1 am 01.11.2005 |
1 am 01.10.2008 |
2 am 01.12.2010 |
|
1 am 01.04.2006 |
1 am 01.11.2008 |
1 am 01.01.2011 |
|
1 am 01.05.2006 |
2 am 01.01.2009 |
1 am 01.03.2011 |
|
3 am 01.12.2006 |
1 am 01.04.2009 |
1 am 01.09.2011 |
|
1 am 01.01.2007 |
2 am 01.05.2009 |
1 am 01.04.2012 |
Bundessozialamt:
|
1 am 01.03.2006 |
1 am 01.01.2008 |
2 am 01.09.2009 |
|
1 am 01.01.2007 |
1 am 01.02.2008 |
1 am 01.11.2009 |
|
1 am 01.05.2007 |
1 am 01.07.2008 |
1 am 01.09.2010 |
Frage 10:
Das
Vorruhestandsgeld gemäß § 22b Abs. 1 bzw. § 22d Abs. 1 des BB-SozPG beträgt 80
% bzw. 75 % des jeweiligen letzten Aktivbezuges.
Frage 11:
Zentralleitung:
Die Ausgaben für
Vorruhestandsgelder betrugen im Jahr 2002 - € 2,057.409,20 und im Jahr 2003 - €
2,746.807,70.
Bundessozialamt:
Die Ausgaben für
Vorruhestandsgelder betrugen im Jahr 2002 - € 44.061,60 und im Jahr 2003 - €
308.199,80.
Bemerkt wird
jedoch, dass dem Ressort keine Kosten erwachsen, vielmehr ergeben sich durch
die Vorruhestände Einsparungen durch den Entfall von Bezugsteilen, Nebengebühren
und Sachaufwand.
Frage 12:
Die Ausgaben für 2004 werden in der
Zentralleitung voraussichtlich € 2,530.000,- und beim Bundessozialamt
voraussichtlich € 460.000,- betragen.
Die konkreten
Einsparungen bei den Personalausgaben müssten individuell ermittelt werden,
weshalb aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Beantwortung nicht möglich ist.
Fragen 13 bis
15:
Im
Bundessozialamt ist ein Beamter bis 1.1. 2004 nach dem
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz durch Erklärung aus dem definitiven
Dienstverhältnis ausgeschieden. Der Bedienstete war kein Funktionsträger. Es
wurde ein Arbeitsplatz eines Referenten aufgelassen. Die Abschlagszahlung gemäß
§ 22f Bundesbediensteten-Sozialplangesetz betrug € 25.778,40.
Für 2004 werden
keine Kosten erwartet.
Frage 16:
In der
Zentralleitung haben bisher ein/e Beamter/in und ein/e Vertragsbediensteter/e
eine befristete Karenzurlaubsregelung in Anspruch genommen. Sie befinden sich
gemäß § 22e BB-SozPG. zum Stichtag 31. 5. 2004 nach wie vor im Karenzurlaub.
Frage 17:
Das BB-SozPG
sieht einen "Antrag" auf Vorruhestand durch den/die Bedienstete/n
nicht vor.
Bemerkt wird
jedoch, dass niemand den Vorruhestand nach dem 1.1.2004 angetreten hat bzw.
antreten wird.
Frage 18:
Von den 59
Bediensteten, denen der Vorruhestand gemäß § 22a bzw. § 22c BB-SozPG bis
zum Ablauf des 31.12. 2002 angeboten wurde und die diesen auch angetreten
haben, waren nach dem 1.1. 2004 folgende nach wie vor im Vorruhestand:
Beginn des
Vorruhestandes: nach
dem 1.1.2004 noch im Vorruhestand:
2002
38
2003
16
2004
kein
Vorruhestandsantritt nach dem 1.1.2004
Fragen: 19 bis
21
In
den Jahren 2002 bis 2004 wurden in meinem Ressort keine Konsulentenverträge mit
Bediensteten im Vorruhestand oder mit Pensionisten, welche eine der Möglichkeiten
des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes in Anspruch genommen haben, oder auf
Grund des Personalabbaus mit sonstigen Personen abgeschlossen.
Hingegen
sind 4 Konsulentenverträge mit besonders qualifizierten Experten/innen auf bestimmten
Fachgebieten abgeschlossen worden.
Aus
diesen Konsulentenverträgen sind für mein Ressort folgende Kosten (exkl. Ust.)
erwachsen:
2002:
€ 58.861,10,
2003:
€ 61.560,00 und für
2004
(Jänner bis Juni)
€ 31.500,00.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundesminister: