1884/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2004
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BM für Soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0182-I/A/4/2004                                           Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1887/J der Abgeordneten Mag. Maier, Pendl, Dr. Kräuter und GenossInnen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

 

Bis zum 31. Dezember 2002 wurden in der Zentralleitung meines Ressorts keine

Anträge auf "Vorzeitigen Ruhestand" nach § 22g Bundesbediensteten-Sozialplan-gesetz gestellt.

 

Im Bereich des Bundessozialamtes gab es bis zum 31. Dezember 2002 vier Anträge auf "Vorzeitigen Ruhestand" nach § 22g Bundesbediensteten-Sozialplangesetz.

 

Alle 4 angeführten Bediensteten des Bundessozialamtes, welche einen Antrag auf "Vorzeitigen Ruhestand" bis zum 31. Dezember 2002 nach § 22g Bundesbediensteten-Sozialplangesetz gestellt haben, haben diesen auch angetreten.

 

Es wurde in diesem Zusammenhang eine Planstelle eingespart.

 

Die Auflassung von Arbeitsplätzen ist im § 22g Bundesbediensteten-Sozialplangesetz nicht vorgesehen.

 

 

Fragen 3 bis 6:

 

Bezüglich dieser Fragen darf ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1878/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.


Fragen 7 und 9:

 

Zentralleitung:

 

 

49 Bediensteten, davon 19 Funktionsträger/innen, wurde der Vorruhestand gemäß § 22a bzw. § 22c BB-SozPG bis zum Ablauf des 31.12.2002 angeboten. Alle haben dieses Angebot angenommen und den Vorruhestand auch bis 1.1.2004 an­getreten.

 

Folgende Organisationseinheiten waren davon betroffen:

 

 

Sektion I

12, davon 3 Funktionsträger

Sektion II

  1 Funktionsträger

Sektion III

  1 Funktionsträger

Sektion IV

  4, davon 1 Funktionsträger

Sektion V

  6, davon 1 Funktionsträger

ehem. Sekt. VI bzw. VIII

12, davon 7 Funktionsträger

ehem. Sekt. VII bzw. IX

12, davon 5 Funktionsträger

Sonstige

  1

 

 

Bundessozialamt:

 

 

10 Bediensteten, davon 4 Funktionsträger/innen, wurde der Vorruhestand gemäß § 22a bzw. § 22c BB-SozPG bis zum Ablauf des 31.12.2002 angeboten, die alle dieses Angebot angenommen haben. Sie haben den Vorruhestand auch bis 1.1.2004 an­getreten.

 

Sämtliche Planstellen (Zentralleitung und Bundessozialamt) wurden bzw. werden eingespart.

 

 

Frage 8:

 

Ich darf auf die Beantwortung der Fragen 7 und 9 verweisen.

 

Die betroffenen Mitarbeiter/innen wurden bzw. werden zu folgenden Stichtagen in den Ruhestand versetzt bzw. pensioniert:


Zentralleitung:

 

1 am 01.03.2003

1 am 01.03.2007

2 am 01.07.2009

3 am 01.12.2003

1 am 01.07.2007

2 am 01.08.2009

1 am 01.01.2004

1 am 01.08.2007

1 am 01.01.2010

1 am 01.06.2004

1 am 01.01.2008

1 am 01.04.2010

1 am 01.07.2004

1 am 01.03.2008

1 am 01.07.2010

1 am 01.11.2004

1 am 01.04.2008

2 am 01.08.2010

1 am 01.01.2005

1 am 01.05.2008

1 am 01.09.2010

1 am 01.10.2005

1 am 01.08.2008

1 am 01.11.2010

1 am 01.11.2005

1 am 01.10.2008

2 am 01.12.2010

1 am 01.04.2006

1 am 01.11.2008

1 am 01.01.2011

1 am 01.05.2006

2 am 01.01.2009

1 am 01.03.2011

3 am 01.12.2006

1 am 01.04.2009

1 am 01.09.2011

1 am 01.01.2007

2 am 01.05.2009

1 am 01.04.2012

 

 

Bundessozialamt:

 

1 am 01.03.2006

1 am 01.01.2008

2 am 01.09.2009

1 am 01.01.2007

1 am 01.02.2008

1 am 01.11.2009

1 am 01.05.2007

1 am 01.07.2008

1 am 01.09.2010

 

 

Frage 10:

 

Das Vorruhestandsgeld gemäß § 22b Abs. 1 bzw. § 22d Abs. 1 des BB-SozPG be­trägt 80 % bzw. 75 % des jeweiligen letzten Aktivbezuges.

 

 

Frage 11:

 

Zentralleitung:

Die Ausgaben für Vorruhestandsgelder betrugen im Jahr 2002 - € 2,057.409,20 und im Jahr 2003 - € 2,746.807,70.

 

Bundessozialamt:

Die Ausgaben für Vorruhestandsgelder betrugen im Jahr 2002 - € 44.061,60 und im Jahr 2003 - € 308.199,80.

 

Bemerkt wird jedoch, dass dem Ressort keine Kosten erwachsen, vielmehr ergeben sich durch die Vorruhestände Einsparungen durch den Entfall von Bezugsteilen, Ne­bengebühren und Sachaufwand.


Frage 12:

 

Die Ausgaben für 2004 werden in der Zentralleitung voraussichtlich € 2,530.000,- und beim Bundessozialamt voraussichtlich € 460.000,- betragen.

 

Die konkreten Einsparungen bei den Personalausgaben müssten individuell ermittelt werden, weshalb aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Beantwortung nicht möglich ist.

 

 

Fragen 13 bis 15:

 

In der Zentralleitung meines Ressorts haben keine Beamt/innen bis 1. 1. 2004 nach dem Bundesbediensteten-Sozialplangesetz den Austritt aus dem definitiven Beamtendienstverhältnis erklärt.

 

Im Bundessozialamt ist ein Beamter bis 1.1. 2004 nach dem Bundesbediensteten-Sozialplangesetz durch Erklärung aus dem definitiven Dienstverhältnis ausgeschieden. Der Bedienstete war kein Funktionsträger. Es wurde ein Arbeitsplatz eines Referenten aufgelassen. Die Abschlagszahlung gemäß § 22f Bundesbediensteten-Sozialplangesetz betrug € 25.778,40.

 

Für 2004 werden keine Kosten erwartet.

 

 

Frage 16:

 

In der Zentralleitung haben bisher ein/e Beamter/in und ein/e Vertragsbediensteter/e eine befristete Karenzurlaubsregelung in Anspruch genommen. Sie befinden sich gemäß § 22e BB-SozPG. zum Stichtag 31. 5. 2004 nach wie vor im Karenzurlaub.

 

 

Frage 17:

 

Das BB-SozPG sieht einen "Antrag" auf Vorruhestand durch den/die Bedienstete/n nicht vor.

 

Bemerkt wird jedoch, dass niemand den Vorruhestand nach dem 1.1.2004 an­getreten hat bzw. antreten wird.

 

 


Frage 18:

 

Von den 59 Bediensteten, denen der Vorruhestand gemäß § 22a bzw. § 22c BB-SozPG bis zum Ablauf des 31.12. 2002 angeboten wurde und die diesen auch ange­treten haben, waren nach dem 1.1. 2004 folgende nach wie vor im Vorruhestand:

 

Beginn des Vorruhestandes:                     nach dem 1.1.2004 noch im Vorruhestand:

 

2002                                                                                                                            38

2003                                                                                                                            16

2004                                                                                                                            kein Vorruhestandsantritt nach dem 1.1.2004

 

 

Fragen: 19 bis 21

 

In den Jahren 2002 bis 2004 wurden in meinem Ressort keine Konsulentenverträge mit Bediensteten im Vorruhestand oder mit Pensionisten, welche eine der Möglichkeiten des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes in Anspruch genommen haben, oder auf Grund des Personalabbaus mit sonstigen Personen abgeschlossen.

 

Hingegen sind 4 Konsulentenverträge mit besonders qualifizierten Experten/innen auf bestimmten Fachgebieten abgeschlossen worden.

 

Aus diesen Konsulentenverträgen sind für mein Ressort folgende Kosten (exkl. Ust.) erwachsen:

 

2002:                                 58.861,10,

2003:                                 61.560,00 und für

2004 (Jänner bis Juni)       31.500,00.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Bundesminister: