189/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 167/J-NR/2003 betreffend Schadstoffemissionen der
LKW Type Euro 2, die die Abgeordneten Bayr und GenossInnen am 6. März 2003 an
mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Im Allgemeinen und zu Frage 8:
Liegen Ihnen
Daten vor, inwieweit die Schadstoffmessungen der Euro-3 und Euro-4-LKW auf
Straße und Prüfstand kongruent sind?
Die
Fragenstellungen und deren Begründung gehen davon aus, dass Schadstoffemissionen
von
LKW falsch gemessen werden und damit eine Diskrepanz zwischen der Realität und
den
Messungen auf dem Prüfstand bestehen. Dem dürfte die Auffassung zugrunde
liegen, dass die
LKW zwar bei der Zulassung, nicht aber im Betrieb die gesetzlichen Auflagen
erfüllen. Diese
Sichtweise ist, bevor im Detail auf die Fragen eingegangen wird, etwas zu
differenzieren:
Seit kurzem
liegen die Endergebnisse eines Forschungsprogramms, das die TU-Graz im Auftrag
meines Ressorts, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und
Wasserwirtschaft und des Umweltbundesamtes sowie im Rahmen eines EU-Projektes
durchführte,
vor.
An der TU-Graz,
die zu den führenden Institutionen Europas im Bereich der Abgasmessung zählt,
wurden Messungen von Schadstoffemissionen an über hundert LKW durchgeführt.
Ähnliches
geschieht auch bei der Zulassung der Fahrzeuge, wo festgestellt wird, ob die
Fahrzeuge die
gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte erfüllen. Bei der Zulassung werden nur
einige wenige
Lastzustände des Motors gemessen, die TU-Graz hat aber hat mit vielen Messungen
praktisch
den gesamten Lastbereich der Motoren untersucht. Wie sich dabei herausstellte,
erfüllen die LKW
zwar streng genommen die gesetzlichen Vorgaben. Bei den Lastpunkten, die bei
der
Zulassungsmessung gemessen werden, sind die Grenzwerte eingehalten. Im gesamten
übrigen
Motorenkennfeld sind aber wesentlich höhere Stickoxidemissionen zu verzeichnen; die Folgen
sind:
•
EURO 2 Motoren emittieren im Betrieb rund 10% mehr Stickoxide als EURO 1
Motoren,
obwohl der entsprechende Grenzwert um rund 13% geringer ist.
•
EURO 3 liefern zwar je nach Betriebszustand zwischen 5 und 30% weniger
Stickoxide als
EURO 1 Motoren, laut Grenzwert sollten sie aber um 38% weniger emittieren.
• Bei den Partikelemissionen zeigt sich eine ähnliche Tendenz.
Aus
österreichischer Sicht besteht hier dringender Handlungsbedarf. Folgende
Schritte wurden
von mir bereits in dieser Angelegenheit veranlasst:
•
Ich habe unverzüglich in einem Schreiben die Verkehrskommissarin de
Palacio und die
Umwettkommissarin Wallström auf das Problem aufmerksam gemacht und
entsprechende
Schritte gefordert.
•
Ebenso habe ich mich mit einem Schreiben an den zuständigen
Bundesminister DI Pröll
gewandt.
•
Weiters befindet sich eine Präsentation der Studie vor Experten der
Kommission in Brüssel
in Vorbereitung.
Es ist nach
verbesserten Prüfverfahren und nach technischen Maßnahmen zu suchen, um bei
EURO 3 und EURO 2 LKW eine wirkliche Entlastung der Umwelt zu ermöglichen. Eine
Intensivierung der Untersuchung und Kontrolle von bereits im Betreib
befindlichen LKW auf Basis
der bestehenden Gesetze vermag das Problem nicht zu lösen.
Bezüglich EURO 4
LKW existieren noch keine entsprechenden Messungen, da
bis dato keine serienreifen EURO 4 LKW am Markt sind; es ist aber bekannt, dass
bereits ein
verbessertes verbindliches Prüfverfahren normiert wurde, welches das Problem,
das bei EURO 3
und EURO 2 aufgezeigt wurde, zumindest deutlich entschärfen dürfte.
Frage 1:
Welche Maßnahmen
sind vorgesehen, um die Schadstoffbelastungen durch Euro 2 LKW durch
Überprüfungen festzustellen?
Antwort:
In Umsetzung der
EU-Richtlinie 96/96/EG zur technischen Überwachung werden in Österreich im
Zuge der jährlichen Begutachtung die Fahrzeuge sowohl auf ihre Verkehrs- und
Betriebssicherheit,
als auch auf ihre Umweltqualität geprüft.
Zweck der
Richtlinie ist es, mittels regelmäßiger Abgasuntersuchungen das Emissionsniveau
von
Kraftfahrzeugen während ihrer gesamten Lebensdauer niedrig zu halten und zu
gewährleisten,
dass die größten Luftverschmutzer unter den Fahrzeugen solange aus dem Verkehr
gezogen sind,
als sie nicht ordnungsgemäß gewartet sind.
Bei
Selbstzündungsmotoren gilt die Messung der Rauchgastrübung als ausreichender
Indikator für
den Wartungszustand bezüglich der Abgasemissionen. Demnach darf bei der
jährlich
durchgeführten Begutachtung diese Rauchgastrübung einen vorgegebenen,
gesetzlich
festgelegten Wert nicht überschreiten. Die genauen Bestimmungen dazu sind in §
57a KFG 1967
sowie dessen Verordnungen festgelegt.
Auch im Zuge der
besonderen Überprüfung gem. § 56 KFG 1967 sowie der Überprüfung an Ort
und Stelle gem. § 58 KFG 1967 sind Fahrzeuge bei Bedenken zu prüfen, ob sie
sich in verkehrs-
und betriebssicherem Zustand befinden, oder ob mit ihnen nicht mehr Lärm,
Rauch, übler Geruch
oder schädliche Luftverunreinigungen als bei ordnungsgemäßem Zustand und
sachgemäßem
Betrieb unvermeidlich ist, verursacht
werden.
Zusätzlich
laufen Projekte zur Fernerkennung von Abgasemissionen, d.h. Fahrzeuge werden
während der Fahrt gemessen, wodurch eine weitgehende Vorselektierung möglich
gemacht wird.
Fragen 2 und 3:
In wie vielen Fällen
erfolgt die Überprüfung von Schadstoffemissionen durch LKW üblicherweise
durch die Exekutive?
Wie wirkt sich
die Reduzierung der Exekutivbeamten auf die Überprüfung der
Schadstoffemissionen durch LKW aus?
Antwort::
Die
Überprüfungen an Ort und Stelle gem. § 58 KFG 1967 werden von der Behörde in
deren
örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, durchgeführt und beziehen
sich
weitgehend auf Kontrollen zur Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge.
Ich kann deshalb keine konkreten Zahlen zu den durchgeführten
Abgasuntersuchungen auf der
Straße nennen. Ebenso ist es mir nicht möglich, Aussagen über allfällige
Auswirkungen des
Personalstandes der Exekutive zu treffen.
Entsprechende
Abgasuntersuchungen wie bei der § 57a Begutachtung werden bei Prüfungen auf
der Straße jedoch nur bei besonders auffälligen Fahrzeugen durchgeführt; es
geht in erster Linie
um die Feststellung einer eventuellen Gefahr im Verzug. Sehr wohl werden jedoch
abgasrelevante
Bauteile einer entsprechenden Sichtprüfung unterzogen, wodurch sich bereits
Rückschlüsse auf
das Abgasverhalten ergeben. Im Anlassfall sind solche Abgasmessungen jedoch
vorgesehen, wie
auch in der Richtlinie 2000/30/EG über die technische Unterwegskontrolle von
Nutzfahrzeugen, die
in der Gemeinschaft am Straßenverkehr
teilnehmen.
Fragen 4, 5 und 6:
Wie viele
Überprüfungen von Schadstoffemissionen durch LKW durch die Exekutive haben in
den
Jahren 1998 bis 2002, aufgeschlüsselt nach höchstzulässigem Gesamtgewicht der
LKW,
stattgefunden?
Wie viele der überprüften LKW entsprachen in ihren Emissionen nicht den gesetzlichen Normen?
Wie viele von
den LKW, die in ihren Emissionen nicht den gesetzlichen Normen entsprachen,
waren in welchem Bundesland, wie viele davon im Ausland zugelassen?
Antwort::
Diese Überprüfungen
werden von der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das
Fahrzeug befindet, durchgeführt. Ich kann darüber deshalb keine näheren Angaben
machen. Im
Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2000/30/EG ist ab 1.1.2003 auch eine
Berichtspflicht
(zweijährig) an die Europäische Kommission gegeben, sodass hinkünftig auch
solche statistischen
Auswertungen möglich werden sollten.
Frage 7:
Wie viele
zusätzliche Exekutivbeamtinnen wären notwendig, um eine sachgerechte, dem
Gesetz
entsprechende Überprüfung von LKW
vorzunehmen?
Antwort:
Ich gehe davon
aus, dass die Tätigkeit der Exekutive ungeachtet ihrer Personalstärke immer dem
Gesetz entspricht.