1892/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2060/J-NR/2004 betreffend das
Kostenrisiko bzw. die Kostenübernahme von Gerichtsverfahren, die die Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde am 09. Juli 2004 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1,3 und 5:

Übernimmt das Bundesministerium generell die Kosten bzw. das Kostenrisiko von
Gerichtsverfahren, die der Bundesminister, gegebenenfalls auch seine Staatssekretäre,
als Kläger (Antragsteller) bzw. als Beklagter (Antragsgegner) betreibt?

Übernimmt das Bundesministerium generell die Kosten bzw. das Kostenrisiko von
Gerichtsverfahren die gegebenenfalls Sie als Bundesminister (bzw. seine
Staatssekretäre) gegen

a)     Abgeordnete,

b)     Parlamentsklubs,

c)     politische Parteien,

d)     PolitikerInnen oder

e)     Medien

führen?

Übernimmt Ihr Bundesministerium die Kosten bzw. das Kostenrisiko von
Gerichtsverfahren die

a)     Abgeordnete,

b)     Parlamentsklubs,

c)     politische Parteien,

d)     PolitikerInnen oder

e)     Medien

gegen den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (bzw. seine
Staatsekretäre) führen?

Antwort:

Nein, eine generelle Kostenübernahme besteht nicht.


Frage 2:

Welche Kriterien bestehen, ob und wann Ihr Bundesministerium die Kosten bzw. das
Kostenrisiko von Klagen des Bundesministers (bzw. seiner Staatssekretäre)
übernimmt?

Antwort:

Es bestehen keine Kriterien für eine Kostenübernahme, eine etwaige
Kostenübernahme wäre im Einzelfall zu prüfen.

Frage 4:

Welche Kosten in welchen gerichtlichen Verfahren gegen

a)     Abgeordnete,

b)  Parlamentsklubs,

c)  Politische Parteien,

d)     PolitikerInnen oder

e)     Medien

wurden von Ihrem Ministerium für Sie Ihre AmtsvorgängerInnen bzw. für Ihre (früheren)
Staatssekretäre seit dem Jahr 2000 übernommen?

Antwort:

Von meinem Ministerium wurden für den genannten Zeitraum keine Kosten
übernommen.

Frage 6:

Wird die Generalprokuratur über Gerichtsverfahren (entsprechend der Frage 1-5)
informiert und wer beauftragt die einschreitenden RechtsanwältInnen?

Antwort:

Eine Information der Generalprokuratur betreffend eines Gerichtsverfahrens erfolgt
nicht.

Sollte ich als Privatperson geklagt werden bzw. klagen, so wird die Auswahl meiner
Rechtsvertretung selbstverständlich durch mich erfolgen. Bei einer Klage eines
Organes bzw. eine Klage durch ein Organ der Republik Österreich ist eine Vertretung
durch die Finanzprokuratur vorgesehen. Diese vertritt die Republik Österreich und ist
klagslegitimiert. Die Bestellung von RechtsanwältInnen erfolgt in einem solchen Fall
durch die Finanzprokuratur. Diese Regelung ist auch auf meine Staatssekretäre
anzuwenden.

Frage 7:

Besteht für Gerichtsverfahren (entsprechend der Frage 1-5) eine
Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, von wem werden die Prämien bezahlt?

Antwort:

Die Republik Österreich schließt keine Rechtsschutzversicherung ab (Grundsatz der
NichtVersicherung nach dem Bundeshaushaltsgesetz).

Mit freundlichen Grüßen