1892/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2060/J-NR/2004 betreffend das
Kostenrisiko bzw. die Kostenübernahme von Gerichtsverfahren, die die
Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde am 09. Juli 2004 an mich gerichtet
haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1,3
und 5:
Übernimmt das Bundesministerium generell
die Kosten bzw. das Kostenrisiko von
Gerichtsverfahren, die der Bundesminister,
gegebenenfalls auch seine Staatssekretäre,
als Kläger (Antragsteller) bzw. als
Beklagter (Antragsgegner) betreibt?
Übernimmt das Bundesministerium generell
die Kosten bzw. das Kostenrisiko von
Gerichtsverfahren die gegebenenfalls Sie als
Bundesminister (bzw. seine
Staatssekretäre) gegen
a)
Abgeordnete,
b)
Parlamentsklubs,
c)
politische Parteien,
d)
PolitikerInnen oder
e)
Medien
führen?
Übernimmt Ihr
Bundesministerium die Kosten bzw. das Kostenrisiko von
Gerichtsverfahren die
a)
Abgeordnete,
b)
Parlamentsklubs,
c)
politische Parteien,
d)
PolitikerInnen oder
e)
Medien
gegen den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie (bzw. seine
Staatsekretäre) führen?
Antwort:
Nein, eine generelle
Kostenübernahme besteht nicht.
Frage 2:
Welche Kriterien bestehen, ob und wann Ihr
Bundesministerium die Kosten bzw. das
Kostenrisiko von Klagen des Bundesministers
(bzw. seiner Staatssekretäre)
übernimmt?
Antwort:
Es bestehen keine
Kriterien für eine Kostenübernahme, eine etwaige
Kostenübernahme wäre im Einzelfall zu prüfen.
Frage 4:
Welche Kosten in
welchen gerichtlichen Verfahren gegen
a)
Abgeordnete,
b)
Parlamentsklubs,
c)
Politische Parteien,
d)
PolitikerInnen oder
e)
Medien
wurden von Ihrem
Ministerium für Sie Ihre AmtsvorgängerInnen bzw. für Ihre (früheren)
Staatssekretäre seit dem Jahr 2000 übernommen?
Antwort:
Von meinem Ministerium
wurden für den genannten Zeitraum keine Kosten
übernommen.
Frage 6:
Wird die
Generalprokuratur über Gerichtsverfahren (entsprechend der Frage 1-5)
informiert und wer beauftragt die einschreitenden RechtsanwältInnen?
Antwort:
Eine Information der
Generalprokuratur betreffend eines Gerichtsverfahrens erfolgt
nicht.
Sollte ich als Privatperson geklagt werden
bzw. klagen, so wird die Auswahl meiner
Rechtsvertretung selbstverständlich durch
mich erfolgen. Bei einer Klage eines
Organes bzw. eine Klage durch ein
Organ der Republik Österreich ist eine Vertretung
durch die Finanzprokuratur vorgesehen. Diese vertritt die Republik
Österreich und ist
klagslegitimiert. Die Bestellung von RechtsanwältInnen erfolgt in einem solchen
Fall
durch die Finanzprokuratur. Diese Regelung ist auch auf meine Staatssekretäre
anzuwenden.
Frage 7:
Besteht für
Gerichtsverfahren (entsprechend der Frage 1-5) eine
Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, von wem werden die Prämien bezahlt?
Antwort:
Die Republik
Österreich schließt keine Rechtsschutzversicherung ab (Grundsatz der
NichtVersicherung nach dem Bundeshaushaltsgesetz).
Mit freundlichen Grüßen