19/AB XXII. GP

Eingelangt am: 07.03.2003

BM für Justiz

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sicherheit von Verbraucher-
dienstleistungen" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:


Zu 1 bis 7:

Das Bundesministerium für Justiz hat zum betreffenden Konsultationspapier keine
Stellungnahme abgegeben, weil die Sektion Konsumentenschutz in der
Kommissions-Arbeitsgruppe „Konsumentensicherheit" („consumer safety working
party"; DG SANCO) vertreten und daher unmittelbar in den Diskussionsprozess
eingebunden ist. Das Konsultationspapier basiert unter anderem auf den
Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe und einem Fragebogen der Europäischen
Kommission an die für Produktsicherheit zuständigen nationalen Behörden, der
bereits 2001 von den Mitgliedstaaten beantwortet wurde.

Das Konsultationspapier richtet sich ausdrücklich an eine breite Öffentlichkeit und
keinesfalls nur an Behörden. Es wurde daher auch im Internet publiziert, etwa unter
http://europa.eu.int/comm/consumers/policy/developments/prod_safe/ps08_en.pdf,
um allen beteiligten Interessensgruppen eine Stellungnahme zu ermöglichen.

Das Konsultationspapier hält unter Punkt 3.5 (Seite 5) ausdrücklich fest, dass die
Kommission keine Stellungnahme in Bezug auf Dienstleistungen erwünscht, die
keine Risken für Gesundheit und körperliche Integrität der Verbraucher darstellen,


wie etwa Finanz- und Telekomdienstleistungen, die somit nicht Gegenstand des
Konsultationsprozesses sein sollen.

Zu 8:

Ziel des Konsultationsprozesses der Europäischen Kommission ist ein Bericht an
das Europäische Parlament und an den Rat, der den Bereich „Sicherheit von
Dienstleistungen" umfassend analysiert und mögliche Optionen - die Palette reicht
von der Beibehaltung des Status Quo über freiwillige Maßnahmen bis hin zu
sektoralen Richtlinien oder einer Rahmenrichtlinie - untersucht. Dieser Bericht
wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen der jüngsten
Änderung der Richtlinie 92/59/EWG des Rates vom 29. Juni 1992 über die
allgemeine Produktsicherheit eingefordert.

Aufgrund dieses Berichtes kann auf nationaler Ebene ein Meinungsbildungsprozess
herbeigeführt werden.

Vom Bundesministerium für Justiz wurde in der Arbeitsgruppe mehrmals die Frage
nach einer verschuldensunabhängigen Haftungsrichtlinie für Dienstleistungen
(analog zum Verhältnis Produktsicherheits-Richtlinie/ Produkthaftungs-Richtlinie) in
Ergänzung zu einer allfälligen Dienstleistungssicherheits-Richtlinie aufgeworfen.

Zu 9:

Die Europäische Kommission will dem Vernehmen nach ihren Bericht für das

Europäische Parlament Anfang dieses Jahres fertig stellen.