19/AB XXII. GP
Eingelangt am:
07.03.2003
BM für
Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sicherheit von Verbraucher-
dienstleistungen" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 7:
Das Bundesministerium für Justiz hat zum
betreffenden Konsultationspapier keine
Stellungnahme abgegeben, weil die Sektion Konsumentenschutz in der
Kommissions-Arbeitsgruppe „Konsumentensicherheit" („consumer safety
working
party"; DG SANCO) vertreten und daher unmittelbar in den
Diskussionsprozess
eingebunden ist. Das Konsultationspapier basiert unter anderem auf den
Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe und einem Fragebogen der Europäischen
Kommission an die für Produktsicherheit zuständigen nationalen Behörden, der
bereits 2001 von den Mitgliedstaaten beantwortet wurde.
Das
Konsultationspapier richtet sich ausdrücklich an eine breite Öffentlichkeit und
keinesfalls nur an Behörden. Es wurde daher auch im Internet publiziert, etwa
unter
http://europa.eu.int/comm/consumers/policy/developments/prod_safe/ps08_en.pdf,
um allen
beteiligten Interessensgruppen eine Stellungnahme zu ermöglichen.
Das Konsultationspapier hält unter Punkt
3.5 (Seite 5) ausdrücklich fest, dass die
Kommission keine Stellungnahme in Bezug auf Dienstleistungen erwünscht, die
keine Risken für Gesundheit und körperliche Integrität der Verbraucher
darstellen,
wie etwa Finanz- und
Telekomdienstleistungen, die somit nicht Gegenstand des
Konsultationsprozesses sein sollen.
Zu 8:
Ziel des Konsultationsprozesses der
Europäischen Kommission ist ein Bericht an
das Europäische Parlament und an den Rat, der den Bereich „Sicherheit von
Dienstleistungen" umfassend analysiert und mögliche Optionen - die Palette
reicht
von der Beibehaltung des Status Quo über freiwillige Maßnahmen bis hin zu
sektoralen Richtlinien oder einer Rahmenrichtlinie - untersucht. Dieser Bericht
wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen der jüngsten
Änderung der Richtlinie 92/59/EWG des Rates vom 29. Juni 1992 über die
allgemeine Produktsicherheit eingefordert.
Aufgrund dieses Berichtes kann auf
nationaler Ebene ein Meinungsbildungsprozess
herbeigeführt werden.
Vom Bundesministerium für Justiz wurde in
der Arbeitsgruppe mehrmals die Frage
nach einer verschuldensunabhängigen Haftungsrichtlinie für Dienstleistungen
(analog zum Verhältnis Produktsicherheits-Richtlinie/
Produkthaftungs-Richtlinie) in
Ergänzung zu einer allfälligen Dienstleistungssicherheits-Richtlinie
aufgeworfen.
Zu 9:
Die Europäische Kommission will dem Vernehmen nach ihren Bericht für das
Europäische Parlament Anfang dieses Jahres fertig stellen.