1902/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra BAYR, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. Juni
2004 unter der Nummer 1927/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend die Teilnahme an der Fast Track Initiative der Weltbank und Geberländern gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist in das Informationsnetzwerk der „Fast
Track Initiative" (FTI) eingebunden und nimmt, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden
Kapazitäten, an den Sitzungen der internationalen Fast Track Initiative teil.

Österreich hat bereits in der Entstehungsphase der FTI diese Initiative begrüßt und gleichzeitig
mitgeteilt, dass eine aktive Beteiligung vorläufig wegen fehlender Ressourcen nicht möglich ist.
Inhaltlich unterstützt Österreich die Weiterentwicklung dieses Instrumentes durch die Einbringung
der österreichischen Expertise und Erfahrung, v.a. im Rahmen der EU-Arbeitsgruppe „Education
Experts from Member States", wo die FTI ein wichtiges Thema ist. In dieser Arbeitsgruppe ist
Österreich regelmäßig vertreten.


In einigen an der FTI beteiligten Partnerländern, die Schwerpunktländer der Österreichischen
Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit (OEZA) sind, bemüht sich Österreich, die eigenen
Vorhaben im Bildungsbereich mit jenen der anderen Geber im Rahmen der nationalen FTI-
Strategien zu koordinieren. Um eine österreichische Beteiligung zu einem gegebenen Zeitpunkt
möglich zu machen, werden die OEZA-Koordinationsbüros in den betroffenen Partnerländern über
die entsprechenden Entwicklungen regelmäßig in Kenntnis gesetzt. Dies geschieht im Wege etwa
halbjährlich eigens erstellter Informationen über den Fortschritt der Initiative („FTI-News").

Zu den Fragen 3 und 4:

Bereits im Jahr 2004 wurden die Mittel der OEZA um rund 30 Millionen Euro aufgestockt. Ein
weiterer bedeutender Schritt ist die Zusage Österreichs, das Volumen der öffentlichen
Entwicklungshilfeleistungen bis 2006 auf mindestens 0,33% des Bruttonationaleinkommens zu
erhöhen.

Damit eröffnet sich in Zukunft die Option, die österreichische Teilnahme an FTI in einem
Schwerpunktland zu realisieren. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch mit den ersten Ergebnissen zu
rechnen, die eine gezielte Definition des österreichischen Beitrags zulassen.