1926/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.08.2004
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
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GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
1090 Wien, Roßauer Lände 1
S91143/66-PMVD/2004 24. August 2004
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trunk, Genossinnen und Genossen haben am 28. Juni 2004 unter der Nr. 1939/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Erhaltung des Militärkommandos Kärnten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend darf ich darauf hinweisen, dass mit dem mir am 14. Juni 2004 übergebenen Bericht der Bundesheerreformkommission eine hervorragende Basis für die Streitkräfteentwicklung vorliegt und die darin enthaltenen Empfehlungen als Grundlage für die notwendige Reform herangezogen werden. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt durch die von mir dafür eingerichtete Projektorganisation „Management Bundesheer 2010“, wobei die Streitkräfteplanung bis Ende des heurigen Jahres abgeschlossen sein soll, um in weiterer Folge die Zielstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010 zu definieren. Ungeachtet der dabei erforderlichen Einsparungen, die zweifellos auch Kasernenschließungen umfassen werden, kann ich jedoch versichern, dass das Bundesheer auch weiterhin in allen Bundesländern garnisoniert sein wird.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegenden Fragen wie folgt:
Zu 1 und 3:
Es gibt keinerlei Planungen zur Auflösung des Militärkommandos Kärnten.
Zu 2:
Der zitierte Beschluss der Kärntner Landesregierung wurde mir bzw. meinem Ressort bislang nicht übermittelt.
Zu 4:
In Kärnten gehörten zum Stichtag 10. August 2004 insgesamt 2.165 Personen dem Personalstand des Bundesheeres an. Die Darstellung der Entwicklung des Personalstandes bezogen auf das Gebiet des Bundeslandes Kärnten wäre nur durch eine händische Auswertung tausender Personalakten möglich. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich wegen des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes von einer Beantwortung dieser Detailfrage Abstand nehme.
Zu 5 und 7 bis 9:
Im Sinne meiner einleitenden Ausführungen können erste Aussagen zu diesen Fragen erst nach abgeschlossener Streitkräfteplanung getroffen werden, da die Feststellung, welche Strukturen in welcher Region benötigt werden, die zentrale Voraussetzung für das zukünftige Personaleinsatz- und Liegenschaftskonzept darstellt. Damit wird es dann möglich sein, nach militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten – unter Einbindung der Länder – den konkreten, zukünftigen Bedarf an Personal und Liegenschaften zu definieren.
Zu 6:
Da detaillierte Auskünfte über Gebäude, Kasernen und Liegenschaften des österreichischen Bundesheeres Rückschlüsse auf Einsatzstärke und andere einsatzrelevante Grundlagen zuließen, sind diese Fragen nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentliche erörtert zu werden.