193/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 177/J betreffend
Probleme in der Tourismusregion Salzkammergut/Feuerkogl, welche die Abgeord-
neten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen am 6. März 2003 an mich richteten, stelle
ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Aufgrund der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung fällt die Erhaltung und
Verbesserung der Attraktivität eines Tourismusgebietes nicht in den
Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Dennoch
kann, etwa durch die Gewährung von Förderungen, zur Hebung der Attraktivität
eines Tourismusgebietes beigetragen werden.

Falls die angesprochenen Betriebe an das Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit herantreten, wären folgende Förderungsmöglichkeiten gegeben:

Ø Modernisierungsmaßnahmen für Tourismus- und Freizeitbetriebe können im
Rahmen der TOP-Tourismus-Förderung 2001-2006 (Richtlinien vom 2. März 2001
gemäß Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), BGBI.Nr. 432/1996 idgF) unterstützt
werden, als Abwicklungsstelle füngiert die Österreichische Hotel- und


Tourismusbank GesmbH. Folgende Förderschienen, die auch kumulativ eingesetzt
werden können, kommen in Betracht:

    Verbesserung der Angebotsstruktur

Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von materiellen und
immateriellen Investitionen.

    Beratungs- und Ausbildungsförderung

Gegenstand der Förderung sind externe (Beratungs-)Leistungen und Ausbil-
dungsmaßnahmen für kleine und mittlere Tourismusunternehmen zur Stärkung
ihrer Anpassungsfähigkeit an neue Markterfordernisse und an die internationale
Konkurrenz sowie zur Verbesserung der Voraussetzungen für Unternehmens-
neugründungen.

    Kooperationsförderung

Förderbar sind Maßnahmen, die im Bereich der Marktpräsenz wirken, Kosten-
vorteile ermöglichen, die Qualität der Dienstleistung z.B. durch gemeinsame Aus-
bildung erhöhen, zu einer weitgehenden wirtschaftlichen Zusammenführung von
Tourismusorganisationen führen und/oder leistungsfähige Vertriebssysteme oder
einen direkten aktiven Verkauf entstehen lassen.

    Restrukturierungsmaßnahmen

Ziel ist es, kleine und mittlere Tourismusunternehmen, die wesentliche Angebots-
träger des heimischen Tourismus sind und eine langfristige Erfolgschance haben,
mit Hilfe von beratenden (Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes durch die
ÖHT, das auch als Reorganisationskonzept im Sinne des URG eingesetzt
werden kann) und finanziellen Maßnahmen (Zinsstützungen, Übernahme von
Garantien) zu unterstützen und deren Finanzstruktur zu verbessern.

    Unternehmensneugründungen und -übernahmen

Ziel ist die Unterstützung der Gründung neuer und die Übernahme bestehender
Unternehmen. Gefördert werden Gründungs- und Startkosten im Zusammenhang
mit der Unternehmensneugründung, externe Ausbildungsmaßnahmen, die im


Zusammenhang mit dem Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstech-
nologien stehen sowie Kosten der Ingangsetzung des Betriebes.

Gemäß der ERP-Tourismus-Förderung (Richtlinien für die Einräumung von ERP-
Krediten an die Tourismuswirtschaft, die durch die Fachkommission beim BMWA
gemäß ERP-Fonds-Gesetz, BGBI, Nr. 207/62, idF der Bundesgesetze 508/74,
499/89 und 1105/94 entschieden werden, gültig ab 1. Juli 2002) können folgende
Arten von Tourismusprojekten gefördert werden: die Schaffung von Betrieben und
Anlagen touristischer Art zur Forcierung des Aktiv- und Erlebnisurlaubes, Schwimm-
bäder in Tourismusentwicklungsgebieten als dringender Ergänzungsbedarf, wenn
sie über energiesparende Warmwasseraufbereitungsmöglichkeiten (z.B. Sonnen-
energie) verfügen, die Rationalisierung und Modernisierung von Verpflegungs- und
Beherbergungsbetrieben zur Mindesterreichung der 3 Sterne-Kategorie, Neubauvor-
haben in grenznahen Regionen zu Reformstaaten und in touristischen Entwicklungs-
gebieten bei entsprechender tourismuspolitischer Bedeutung zur Mindesterreichung
der 3 Sterne-Kategorie, Kurhotels und Kurmittelhäuser gehobenen Standards, wenn
dadurch eine wesentliche Belebung der Region zu erwarten ist.

Mit Hilfe der Übernahme von Garantien für Tourismus- und Freizeitbetriebe
2001-2006
(Richtlinien vom 10. Juli 2001 gemäß Bundesgesetz über besondere
Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz),
BGBI. Nr. 432/1996 idgF) wird die Erhaltung bzw. Verbesserung der Wettbewerbs-
fähigkeit, die Sicherung und Schaffung von Beschäftigung in bestehenden Unter-
nehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie die Unterstützung der
Gründung wettbewerbsfähiger Unternehmen gesichert. Durch die Übernahme von
Garantien soll die finanzielle Restrukturierung von Unternehmen sowie die Durch-
führung von innovativen materiellen und immateriellen Investitionen mit Hilfe von
Fremd- oder Eigenkapital erleichtert werden.