1931/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.08.2004
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BM FÜR INNERES

 

Anfragebeantwortung

 

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: 50.115/1966-II/2/04

 

 

Wien, am    . August 2004

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 9.07.2004 unter der Nummer 2026/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit in der Zivilluftfahrt – Sicherheit auf Zivilflughäfen und Flugfeldern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Betreffend das Bundesministerium keine; weitere Abänderungen der EU - Verordnung Nr. 2320 werden im EU- Regelungsausschuss nach Erfordernissen vorgenommen.

 

Zu den Fragen 2, 3, 6 bis 18, 22 bis 27, 53 bis 56, 60 bis 67, 69 und 78:

Die gegenständlichen Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres, weshalb ich von einer Beantwortung Abstand nehme.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Das Bundesministerium für Inneres ist im „Nationalen Sicherheitskomitee für die Zivilluftfahrt“ vertreten.

 

Zu den Fragen 19 bis 21:

Ja; am Flughafen Wien. Die das Bundesministerium für Inneres betreffenden Mindermängel wurden behoben.

 

 

Zu den Fragen 28, 32, 34-37, 41, 43 und 44:

4 Polizeieinsatzstellen und 6 Greko - Einheiten; die Anzahl der systemisierten Planstellen des Sicherheits- und Kriminaldienstes sind ganzheitlich den für die Zivilflughäfen örtlich zuständigen Bundespolizeidirektionen zugewiesen und werden daher nicht getrennt ausgewiesen.

 

Die Personalmindeststände der Polizeieinsatzstellen und der Greko – Einheiten sind nicht statisch ausgewiesen; sie sind Teil des Regelbetriebes der für die Zivilflughäfen örtlich zuständigen Dienststellenteile. Die Anzahl der im Dienst befindlichen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes richtet sich je nach der jeweiligen sicherheitspolizeilichen Lage und deren Beurteilung.

 

Die Anzahl an Überstunden dieser Dienststellenteile wird zentral nicht separat erfasst. Der Erhebungsaufwand würde in einem eklatanten Widerspruch zu einer sparsamen Verwaltung stehen. 

 

Um die Vorgaben der EU – VO und weitere europäische Vorgaben zur Sicherheit in der Zivilluftfahrt zu erfüllen, sind nationale, rechtliche, budgetäre, organisatorische und vollzugsdienstliche Maßnamen erforderlich, an deren Umsetzung laufend gearbeitet wird. In diesem Bearbeitungssystem wird die Höhe der Personalstände ihre Berücksichtigung finden.

 

Zu den Fragen 29 bis 31 und 38 bis 40:

Ja; von einer Übermittlung ergangener Weisungen und Erlässe wird aufgrund der mir auferlegten Amtsverschwiegenheit Abstand genommen.

 

Zu den Fragen 33 und 42:

Nein.

 

Zu den Fragen 45 bis 46:

Es gibt keine SKO – Einheiten.

 

Zu den Fragen 47 und 48:

Laufende Lageeinschätzungen und laufender Informationsaustausch.

 

Zu Frage 49:

Die Durchsuchung von Personal, mitgeführten Gegenständen und Fahrzeugen erfolgen am Flughafen Wien durch das vom Bundesministerium für Inneres beauftragte, private Sicherheitsunternehmen; auf den übrigen Flughäfen wird das Setzen dieser Maßnahmen vorbereitet.

 

Objektschutz und Streifengänge erfolgen auf allen Flughäfen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

 

Die Durchführung der Zutrittskontrollen obliegt dem jeweiligen Flugplatzhalter.

 

Zu den Fragen 50 bis 51:

Durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen des Streifen- und Überwachungsdienstes.

 

Zu Frage 52:

Betreffend die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres erfolgen die Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Streifen- und Überwachungsdienstes.

 

Zu den Fragen 57 und 68:

Durch die vom Bundesministerium für Inneres beauftragten, privaten Sicherheitsunternehmen, die der jeweiligen örtlichen Sicherheitsbehörde verantwortlich sind.

 

Zu Frage 58:

Die Vornahme der Kontrolle von aufgegebenen Gepäck durch beauftragte, private Sicherheitsunternehmen, die der jeweiligen Sicherheitsbehörde verantwortlich sind.

 

Zu Frage 59:

Ja.

 

Zu den Fragen 70 und 79:

Bei der Durchführung von Sicherheitskontrollen werden laufend verbotene Gegenstände aufgegriffen. Eine Beantwortung betreffend die Auflistung aufgegriffener verbotener Gegenstände steht in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand, der in einem eklatanten Widerspruch zu einer sparsamen Verwaltung steht.

 

Zu Frage 71:

VIAS, Group 4 und Securitas.

 

 

Zu Frage 72:

Für das Budgetjahr 2003 wurden für den Flughafen Wien/VIAS ca/gerundet  € 18.000.000, für den Flughafen Salzburg/Securitas ca/gerundet € 1.569.000, für den Flughafen Graz/Securitas ca/gerundet € 1.396.000, für den Flughafen Innsbruck ca/gerundet € 100.000, für den Flughafen Klagenfurt ca/gerundet € 64.000 und für den Flughafen Linz ca/gerundet € 1.000.000 ausbezahlt.

 

Für das Budgetjahr 2004/Ende Juli 2004 wurden für den Flughafen Wien/VIAS ca/gerundet  € 10.495.000, für den Flughafen Salzburg/Securitas ca/gerundet € 1.181.000, für den Flughafen Graz/Securitas ca/gerundet € 654.000,für den Flughafen Innsbruck ca/gerundet € 598.000, für den Flughafen Klagenfurt ca/gerundet € 557.000 und für den Flughafen Linz ca/gerundet € 533.000 ausbezahlt.

 

Im Teil 2 des Budgets 2004; diesbezüglich verweise ich auf die Verrechnungspost VP 7280/003 (Teilheft zum Bundesvoranschlag für das Jahr 2004 VA Ansatz 1/11708) -Entgelte für Flughafenüberwachung.

 

Zu Frage 73:

Anfallende Kosten durch die tägliche Fachaufsicht werden aus dem Regelbetrieb gedeckt; Auflistungen aus diesem Titel werden nicht geführt.

 

Zu Frage 74:

Die Kosten werden von den beauftragten, privaten Sicherheitsunternehmen getragen; Auflistungen aus diesem Titel werden von meinem Haus nicht geführt.

 

Zu Frage 75:

Durch Sicherheitsüberprüfungen; die konkreten Überprüfungsmaßnahmen ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes BGBl.Nr. 1991/566 idgF.

 

Zu Frage 76:

Durch einen Nachweis einer positiv abgelegten Abschlussprüfung; im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung zur Frage Nr. 75

 

Zu den Fragen 77 und 82:

Die Sicherheitsdirektionen haben umfangreiche ortsbezogene Risikobewertungen vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Bewertungen wurden dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie infolge nicht security- sondern saftey- relevanter Sachverhalte übermittelt.

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung zur Frage 7 der parlamentarischen Anfrage vom 26.03.2003, Nr. 267/J.

 

Zu Frage 80:

Die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres gelegenen Streifen- und Überwachungsdienste sowie die Durchführung der stichprobenartigen Sicherheitskontrollen werden durchgeführt; es bedarf seitens des Bundesministeriums für Inneres keiner legistischen Maßnahmen.

 

Zu Frage 81:

Die Schweiz sowie die neuen Mitgliedsstaaten sind im Regelausschuss gem. Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 vertreten. Dort erfolgen diesbezüglich laufend Kontaktaufnahmen.