194/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 165/ J vom 6. März 2003 der
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen, betreffend Steuerschulden von
Unternehmern in Österreich für 2002, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich die Entwicklung des Aufkommens der wesentlichsten
Abgabenarten und den damit verbundenen Rückständen in einer gesamtheitli-
chen Sicht darstellen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass der Sockelbetrag der
bearbeitbaren Rückstände (Rückstandsausweise ausgefertigt) mit rund 3 % des
Gesamtjahresaufkommens äußerst gering ist, wenn man bedenkt, dass der
jährliche Zuwachs rund 0,3 % (Tendenz fallend) beträgt.

Die Zahlenangaben in dieser Anfragebeantwortung wurden für monetäre Werte
in Millionen Euro gewählt.

Aus Gründen der Übersichlichkeit möchte ich vorerst die Antworten zu den
Punkten 1., 4., 7, und 10. darstellen, und dann in der fehlenden Reihenfolge
fortfahren.


Zu 1.. 4 . 7. und 10.:

Die Entwicklung der Abgabenarten und Rückstände zum 31. Dezember für die
letzten beiden Jahre stellt sich wie folgt dar, wobei U Umsatzsteuer. E Ein-
kommensteuer, K Körperschaftsteuer und L Lohnsteuer bedeutet:

 

 

Einnahmen 2001

 

Rückstandsausweise
ausgefertigt am
31.12.2001

 

Rückstand in %

 

U

 

17.354

 

928,89

 

5,35 %

 

E

 

3.987

 

377,86

 

9,48 %

 

K

 

6.235

 

146,13

 

2.34 %

 

L

 

15.672

 

 

80,67

 

0,51 %                    

 

 

 

 

Einnahmen 2002

 

 

 

Rückstandsausweise
ausgefertigt am
31.12.2002

 

 

Rückstand in %

 

 

U

 

17.639

 

980,56

 

5,56 %

 

 

E

 

3.126

 

406,93

 

13,02%

 

 

K

 

4.559

 

170,41

 

3,74 %

 

 

L

 

16.219

 

87,12

 

0,54 %

 

 

 

 

Einnahmen 2002

 

Veränderung Rück-
stand vom 31. 12.2001
zum 31.12.2002

 


Rückstandsveränderung .

% des Jahresabgaben
erfolges

 

 

 

17.639

 

+ 51,67

 

0,29 %

 

E

 

3.126

 

29,06

 

0,93 %

 

 

K

 

4.559

 

+ 24,29

 

0.53 %

 

L

 

16.219

 

+ 6,45

 

0,04 %

 






Zu 2. und 3.:

Die Gesamteinnahmen an Umsatzsteuer betragen im Jahre 2002:

 

 

Umsatzsteuer

 

FLD Wien, NÖ und
Bgld

 

10.198,23

 

FLD Oberöster-
reich

 

2.242,48

 

FLD Salzburg

 

1.889,62

 

FLD Tirol

 

766,65

 

FLD Vorarlberg

 

693,37

 

FLD Steiermark

 

1.228,68

 

FLD Kärnten

 

648,04

 

Gesamterfolg

 

17.667,07

 

Voranschlag

 

18.458,90

 

Differenz

 

- 791.83

 

Zu 5. und 6.:

Die Gesamteinnahmen an Einkommensteuer betrugen im Jahre 2002:

 

 

Einkommensteuer

 

FLD Wien, NÖ und
Bgld

 

1.262,97

 

FLD Oberöster-
reich

 

452,70

 

FLD Salzburg

 

274,04

 

FLD Tirol

 

403,35

 

FLD Vorarlberg

 

266,90

 

FLD Steiermark

 

317,22

 

FLD Kärnten

 

148,86

 

Gesamterfolg

 

3.126,03

 

Voranschlag

 

3.342,95

 

Differenz

 

-216.92

 


Zu 8. und 9.:

Die Gesamteinnahmen an Körperschaftsteuer betrugen im Jahre 2002:

 

 

Körperschaftsteuer

 

FLD Wien, NÖ und
Bgld

 

2.211,13

 

FLD Oberöster-
reich

 

796,15

 

FLD Salzburg

 

455,44

 

FLD Tirol

 

325,74

 

FLD Vorarlberg

 

236,46

 

FLD Steiermark

 

352,90

 

FLD Kärnten

 

181,40

 

Gesamterfolg

 

4,559,21

 

Voranschlag

 

4.760.07

 

Differenz

 

- 200,86

 

Zu 11. und 12.:

Die Gesamteinnahmen an Lohnsteuer betrugen in den Jahren 2000, 2001 und

2002.

 

 

Lohnsteuer

 

2000

 

2001

 

2002

 

FLD Wien, NO und
Bgld

 

9.366,54

 

10.229,43

 

10.623,26

 

 

FLD Oberösterreich

 

1.674,66

 

1.734,03

 

1.782,18

 

FLD Salzburg

 

634,70

 

720,62

 

761,14

 

FLD Steiermark

 

1.129,31

 

1.224.,9

 

1.249,67

 

FLD Kärnten

 

534,58

 

568,35

 

582,01

 

FLD Tirol

 

664,71

 

723,47

 

724,47

 

FLD Vorarlberg

 

463,17

 

471,46

 

495,88

 

Gesamterfolg

 

14.467,67

 

15.672,14

 

16.218,60

 

Voranschlag

 

 

 

 

 

17.078,12

 

Differenz

 

 

 

 

 

- 859,52

 


Zu 13. und 16.:

Das Prüfungsziel bei den Größt-/Großbetrieben ist eine Prüfung im 4 - Jahres-
zyklus (bei Größtbetrieben) bzw. 5 - Jahreszyklus (bei Großbetrieben). Dabei
geht der eigentliche Prüfungszeitraum jedenfalls über 3 aufeinanderfolgende
Jahre. Auf die dazwischenliegenden Zeiträume wird bei Bedarf (zum Beispiel:
Nichtberücksichtigung der Feststellungen der letzten Prüfung im Folgezeit-
raum) ausgedehnt, sodass im Bedarfsfall auch eine Anschlussprüfung erfolgen
kann.

Bei Mittelbetrieben wird nach dem gleichen Vorgehensmodell ein 5 bis  10 -
Jahreszyklus angestrebt.

Bei Klein- und Kleinstbetrieben (Jahresumsatz unter 364.000 €  und  max.
25 Arbeitnehmern) wird die Prävention nicht durch Zeitauswahlkriterien, son
dern durch Bedarfsprüfungen bzw. über Zufallsauswahl erreicht.

Zu 14.:

Die Anzahl der Betriebsprüfungen stellt sich wie folgt dar:

Jahr 2000

 

Großbe-
triebe

 

Mittelbe-
triebe

 

Kleinbe-
triebe

 

Gesamt

 

 

FLD Wien, NÖ und
Bgld

 

2.124

 

4.743

 

3.209

 

10.076

 

FLD Oberösterreich

 

984

 

2.032

 

1.366

 

4.382

 

FLD Salzburg

 

500

 

1.102

 

645

 

2.247

 

FLD Tirol

 

550

 

1.688

 

1.089

 

3.327

 

FLD Vorarlberg

 

281

 

573

 

349

 

1.203

 

FLD Steiermark

 

606

 

1.878

 

1.470

 

3.954

 

FLD Kärnten

 

334

 

862

 

585

 

1.781

 

Bundesgebiet

 

5.379

 

12.878

 

8.713

 

26.970

 


Jahr 2001

 

Großbe-
triebe

 

Mittelbe-
triebe

 

Kleinbe-
triebe

 

Gesamt

 

FLD Wien, NÖ und
Bgld

 

2.180

 

3.680

 

2.880

 

8.740

 

FLD Oberösterreich

 

1.107

 

.    1.657

 

1.096

 

3.860

 

FLD Salzburg

 

552

 

970

 

581

 

2.103

 

FLD Tirol

 

559

 

1.515

 

1.112

 

3.186

 

FLD Vorarlberg

 

261

 

535

 

294

 

1.090

 

FLD Steiermark

 

542

 

1.582

 

1.396

 

3.520

 

FLD Kärnten

 

316

 

746

 

513

 

1.575

 

Bundesgebiet

 

5, 517

 

10.685

 

7. 872

 

24.074

 

Jahr 2002

 

Großbe-
triebe

 

Mittelbe-
triebe

 

Kleinbe-
triebe

 

Gesamt

 

 

FLD Wien, NÖ und
Bgld

 

1.966

 

2.648

 

3.336

 

7.950

 

FLD Oberösterreich

 

936

 

1.165

 

1.595

 

3.696

 

FLD Salzburg

 

690

 

1.384

 

1.728

 

3.802

 

FLD Tirol

 

376

 

950

 

1 033

 

2.359

 

FLD Vorarlberg

 

201

 

330

 

475

 

1.006

 

FLD Steiermark

 

453

 

1.135

 

1.705

 

3.293

 

FLD Kärnten

 

273

 

555

 

565

 

1,393

 

Bundesgebiet

 

4.895

 

8.167

 

10.437

 

23.499

 

Wegen der Änderung der Größenkategorien im Jahre 2002 ist ein direkter Ver
gleich der Jahre 2000 und 2001 mit 2002 nicht möglich.

Zu 15.:

Laut Rückstandsschichtung vom 31. Dezember 2002 war ein Betrag von insge-
samt € 1,079.443.448,-- insolvenzverfangen. Dieser Betrag setzt sich aus Kon-
kursforderungen und Masseforderungen zusammen und umfasst alle am
31. Dezember 2002 noch offenen Insolvenzverfahren, unabhängig vom Datum
der Eröffnung.


Wien

 

602,58

 

Niederösterreich

 

133,29

 

Burgenland

 

15,40

 

Summe FLD WNB

 

751,27

 

Oberösterreich

 

100,75

 

Kärnten

 

24,97

 

Steiermark

 

84,74

 

Tirol

 

44,20

 

Salzburg

 

57,58

 

Vorarlberg

 

15,94

 

Österreich

 

1.079.44

 

(Vorjahr)                                 |

 

1.036,42

 

Im Jahr 2002 wurden von den Finanzämtern Forderungen im Ausmaß von
insgesamt € 363.429.379,-- in Insolvenzverfahren angemeldet, die sich wie
folgt auf die Bundesländer verteilen:

Wien

 

189,55

 

Niederösterreich

 

37,65

 

Burgenland

 

7,68

 

Summe FLD WNB

 

234,89

 

Oberösterreich

 

58,79

 

Kärnten

 

19,34

 

Steiermark

 

17,99

 

Tirol

 

16,12

 

Salzburg

 

10,14

 

Vorarlberg

 

6,16

 

Österreich

 

363,43

 

Wäre in jedem Fall die Mindestquote von 20 % erreichbar, ergäbe dies einen
Abgabenentfall von € 290 Mio. Tatsächlich liegt die in den Insolvenzverfahren
erzielbare Quote unter der Mindestquote für Zwangsausgleiche, weshalb der
Abgabenausfall höher anzusetzen ist.

In der Statistik sind jene Fälle, in denen mangels Masse kein Insolvenzverfah-
ren eröffnet wurde, nicht berücksichtigt. Da diese Fälle nicht gezielt erfasst
werden, können dazu auch keine Angaben gemacht werden.


Zu 17.:

Der Personalstand im Bereich der Finanzlandesdirektionen und Finanzämter

hat sich wie folgt verändert (Angaben laut Personalinformationssystem.)

Personalstand

 

01.01.2000

 

01.01.2001

 

01.01.2002

 

01.01.2003

 

FLD Wien. NÖ und
Bgld

 

4.876

 

4.707

 

4.559

 

4.255

 

FLD Oberöster-
reich

 

1.588

 

1.5b8

 

1.483

 

1.391

 

FLD Salzburg

 

828

 

789

 

769

 

721

 

FLD Tirol

 

933

 

903

 

867

 

818

 

FLD Vorarlberg

 

486

 

447

 

435

 

387

 

FLD Steiermark

 

1.384

 

1.312

 

1.270

 

1.179

 

FLD Kärnten

 

702

 

689

 

656

 

622

 

Bundesgebiet

 

10.797

 

10.415

 

10.039

 

9.373

 

 

Personalabgänge

 

 

 

2000

 

2001

 

2002

 

FLD Wien, NÖ und
Bgld

 

 

 

-169

 

-148

 

-304

 

 

FLD Oberöster-
reich

 

 

 

-20

 

-85

 

-92

 

 

FLD Salzburg

 

 

 

-39

 

-20

 

-48

 

 

FLD Tirol

 

 

 

-30

 

-36

 

-49

 

 

FLD Vorarlberg

 

 

 

-39

 

-12

 

-48

 

 

FLD Steiermark

 

 

 

-72

 

-42

 

-91

 

 

FLD Kärnten

 

 

 

-13

 

-33

 

-34

 

 

Bundesgebiet

 

 

 

-382

 

-376

 

-666

 

 

Von den 666 Abgängen des Jahres 2002 betreffen 266 den Wechsel zum Un-
abhängigen Finanzsenat.


Zu 18.:

Das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz wurde in folgendem Umfang in An-
spruch genommen:

Vorruhestand

 

per 1.1.2003

 

FLD Wien, NÖ und Bgld

 

9

 

FLD Oberösterreich

 

2

 

FLD Salzburg

 

4

 

FLD Tirol

 

 

 

FLD Vorarlberg

 

1

 

FLD Steiermark

 

 

 

FLD Kärnten

 

2

 

Bundesgebiet

 

18

 

Zu 19.:

Der Personalstand an Betriebsprüfern hat sich wie folgt verändert (Angaben

laut Personalinformationssystem):

Prüfer

 

01.01.2000

 

01.01.2001

 

01.01.2002

 

01.01.2003

 

FLD Wien, NÖ und
Bgld

 

812

 

829

 

813

 

794

 

FLD Oberöster-
reich

 

275

 

282

 

273

 

270

 

FLD Salzburg

 

161

 

177

 

169

 

168

 

FLD Tirol

 

215

 

214

 

214

 

201

 

FLD Vorarlberg

 

86

 

84

 

78

 

71

 

FLD Steiermark

 

249

 

246

 

240

 

232

 

FLD Kärnten

 

126

 

128

 

124

 

127

 

Bundesgebiet

 

1.924

 

1.960

 

1.911

 

1.863

 

 

Personalabgänge

 

 

 

2000

 

2001

 

2002

 

 

FLD Wien, NÖ und
Bgld

 

 

 

17

 

-16

 

-19

 

 

FLD Oberöster-
reich

 

 

 

7

 

-9

 

-3

 

 

FLD Salzburg

 

 

 

16

 

-8

 

-1

 

 

FLD Tirol

 

 

 

-1

 

0

 

-13

 

 

FLD Vorarlberg

 

 

 

-2

 

-6

 

-7

 

 

FLD Steiermark

 

 

 

-3

 

-6

 

-8

 

 

FLD Kärnten

 

 

 

2

 

-4

 

3

 

 

Bundesgebiet

 

 

 

+36

 

-49

 

-48

 

 


Ein Vergleich der Entwicklung des Prüfereinsatzes mit der Gesamtheit der Mit-
arbeiterinnen ergibt folgendes Bild:

 

Mitarbeiterinnen
gesamt

 

Prüferinnen

 

Prüferinnen in %
von gesamt

 

10.797

 

1.924

 

17,82 %

 

9.373

 

1.863

 

19,88 %

 

- 1.424

 

- 61

 

4,28 %

 

Ziel ist es - nach Durchführung der Neuausrichtung der Finanzverwaltung -
den Anteil der Bediensteten, die eine Betriebs-Prüfungstätigkeit im Außen-
dienst durchführen können, nachhaltig zu vergrößern. Personalaufnahmen
werden daher zukünftig massiv zu Verstärkungen in diesen Bereich herange-
zogen werden
.

 


Zu 20.:

Es     gab     keinen     Anlass     für     Prüferinnen

Sozialplangesetz in Anspruch zu nehmen.


das     Bundesbediensteten-


Zu 21.:

Gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und
Sport 922.501/3-II/3/03 vom 13. März 2003 zur Erstellung der Stellenpläne
für 2003 und 2004 wurde für das Jahr 2003 eine 4%-ige Einsparungsquote
gegenüber dem Stellenplan 2002 und für 2004 eine 2,5%-ige Reduktion der
Planstellen gegenüber dem Stellenplan 2003 vorgesehen
.

Die Reduktion der Planstellen ist die Folge der geplanten Produktivitäts-
steigerungen durch die elektronische Erklärungsabgabe beim Jahresausgleich
(2003), den Unternehmererklärungen (2004) und der Familienbeihilfe (2005).


Zu 22.:

Der natürliche Abgang wird in den nächsten Jahren unter dem möglichen Pro-
duktivitätssteigerungspotential liegen, sodass im Innendienst freiwerdende
Mitarbeiterinnen nach einer entsprechenden Qualifizierung im Außendienst
verwendet werden sollen. Dadurch wird es möglich sein, die Prüfungsdichte
wieder zu erhöhen.

Zu 23.:

Da diesbezüglich  keine  statistischen  Werte vorliegen,  ersuche  ich um Ver-
ständnis, dass ich diese Frage nicht beantworten kann.

Zu 24.:

Eine Gesamtanzahl liegt dem Bundesministerium für Finanzen zwar nicht vor,
doch   möchte  ich  zur  Verdeutlichung  der  Problematik  auf die  Zahlen  der
Schnellen Eingreifgruppe Bau (SEG-Bau) in Wien verweisen, die einen Über-
blick über die Dimensionen der Verkürzungen erlauben. In den letzten 12 Mo
naten haben die Mitglieder der SEG-Bau 790 Baustellenbegehungen durchge
führt und in diesem Zusammenhang 204 Firmen einer näheren Betrachtung
unterzogen.

Von diesen 204 Firmen waren 183 abgabenrechtlich auffällig (das sind rund
90 % der überprüften Firmen). In diesem Zusammenhang wird aufzählen der
Bauarbeiter-Abfertigungs- und Urlaubskasse hingewiesen, die davon ausgeht,
dass ca. 80 % der neu gegründeten Unternehmen im Bau- und Baunebenge-
werbe dubios sind.

Von der SEG-Bau wurden in 179 Umsatzsteuersonderprüfungen
€ 13,420.919,-- und in 187 Lohnsteuerprüfungen € 3,238.260,-- vorgeschrie-
ben. Für Abgabenschuldigkeiten von insgesamt € 47,021.897,-- wurden Forde-


rungspfändungsbescheide erlassen, die zu Zahlungseingängen von
€ 10,993.137,--geführt haben.

Über 56 der oben genannten Firmen wurde zwischenzeitig ein Insolvenzverfah-
ren eröffnet.

Zu 25.:

Bedingt durch eine Vielzahl von Großbaustellen und die Tendenz dubiose Fir-
men in Wien ansässig zu machen, liegt der Schwerpunkt der Maßnahmen im
Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland.

Mit 1. April 2002 wurden in Wien zwei Prüferteams aufgestellt (SEG-Bau), die
im gesamten Bundesland Wien und in einigen angrenzenden Bezirken Kon-
trollen auf den Baustellen durchführen und nach Feststellung abgabenrecht-
lich relevanter Sachverhalte ohne weiteren Verzug die erforderlichen Maßnah-
men, insbesondere die Veranlassung von Sicherstellungsaufträgen und Forde-
rungspfändungen setzen.

Mit l. Juli 2002 wurde auch die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung
vom Bundesministerium für Finanzen übernommen. Auch diese Mitarbeiter
sind in hohem Ausmaß mit Kontrollen auf den Baustellen befasst.

Selbstverständlich werden auch in den übrigen Bundesländern Schwerpunkt-
kontrollen auf Baustellen durchgeführt. Dabei hat sich herausgestellt, dass
dubiose Wiener Firmen über das gesamte Bundesgebiet verteilt anzutreffen
sind.

Für die Finanzämter wurde das Netzwerk der Baukoordinatoren geschaffen, die
vor allem für den schnellen Informationsfluss zwischen den erhebenden und
den für die Abgabenfestsetzung zuständigen Finanzämtern sorgen
.


Ein Prüferteam bestehend aus Mitarbeitern der Prüfungsabteilung Strafsachen
Wien und Betriebsprüfern mehrerer Finanzämter ist damit befasst, das Umfeld
jenes Unternehmensberaters auszuleuchten, der in den letzten Jahren rund
1200 GesmbH's gegründet hat. Ein Großteil dieser Firmen ist in weiterer Folge
im Zusammenhang mit Malversationen im Baugewerbe wieder aufgetaucht.

Mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 wurde mit Wirkung 1. Oktober 2002
das Reverse Charge System für Umsätze aus Bauleistungen eingeführt. Damit
ist sichergestellt, dass im Gegensatz zur vorhergehenden Regelung die in der
Unternehmerkette anfallende Umsatzsteuer auch tatsächlich zur Abfuhr ge-
langt. Die Geltendmachung der in Rechnung gestellten Vorsteuer durch den
Leistungsempfänger und die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer durch den
Leistenden gehören somit der Vergangenheit an.

Zu 26.:

Die im Jahr 2002 begonnen Maßnahmen werden fortgesetzt und verstärkt. Ei-
ne Arbeitsgruppe erarbeitet über meinen Auftrag derzeit ein Maßnahmenplan
zur Stärkung der Betrugsbekämpfung im Abgabenbereich. Über Ergebnisse
werde ich zeitnah berichten.

Ebenso wird die Umsetzung des Reverse Charge Systems in der Bauwirtschaft
einer Kontrolle unterzogen, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, allfälligen
Fehlentwicklungen zeitnah entgegenzutreten.

Erste Ergebnisse aus diesen Erhebungen lassen darauf schließen, dass die
Neuregelung von der Bauwirtschaft (jedenfalls im Bereich der größten Unter-
nehmen) angenommen und konsequent umgesetzt wird.

Darüber hinaus wird auf Basis der bisher gewonnenen Erfahrungen an einer
Institutionalisierung der aufgestellten Sondereinheiten gearbeitet.


Zu 27. bis 29.:

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ist die Situation im Be-
reich der Bauwirtschaft durch die Einführung des Reverse Charge Systems
und die grundsätzlich verpflichtende Abgabe von monatlichen Umsatzsteuer-
voranmeldungen weitgehend entschärft.

Zu 30.:

Der Betrugsbericht zeigt den Arbeitsumfang und die Ergebnisse des Außen-
dienstes auf und analysiert die aktuellen, großen Betrugsszenarien. Er dient
dazu, die Effektivität und Effizienz der Betrugsbekämpfung auf Grund der dar-
aus gewonnenen Erkenntnisse zu verbessern.

Zu 31. und 32.:

Die Schlussfolgerungen basieren auf der Evaluierung des aufgedeckten Betru-
ges, sowie der Entdeckungs- und Bekämpfungsmethoden und werden von mir
grundsätzlich geteilt.

Im Jahre 2002 wurden daher unter anderem folgende Maßnahmen gesetzt:

   Ausdehnung    der    Überprüfung    der    Subunternehmen    im    Bau-    und
     Baunebengewerbe auf ganz Österreich.

    Aufstellung  von   Erhebungsgruppen  zur   Kontrolle   illegaler  Ausländerbe-
      schäftigung.

    Einführung des Reverse Charge Systems für die Bauwirtschaft im Umsatz-
      steuergesetz.

    Einführung der grundsätzlichen Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der
      Umsatzsteuervoranmeldungen um die Fallauswahlqualität zu verbessern.

    Schaffung einer Gruppe IV/D - Organisation und Betrugsbekämpfung für
     die Finanz- und Zollverwaltung im Bundesministerium für Finanzen.


·      Vorarbeiten bezüglich eines Risikoinformations- und Analysezentrums.

·          Einbindung der Steuerfahndung in die Intra-European Organisation of Tax
      Administrations (IOTA) zur Hebung der internationalen Zusammenarbeit.