1943/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1942/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen, betreffend Zielsetzungen
für die Partizipation und Information der Jugendlichen, wie folgt:

Der Beantwortung der einzelnen Fragen sei vorausgeschickt, dass bereits durch die
Kompetenzverteilungen im Bereich Jugendpolitik und durch die Tatsache, dass es
sich bei Jugendpolitik um eine Querschnittsmaterie handelt, alle Partner, seien es
Gebietskörperschaften, Interessensvertretungen oder Jugendorganisationen,
bemüht sind, systematisch zusammenzuarbeiten.

Bezugnehmend auf die nationale Implementierung des Weißbuchprozesses
„Jugend", das der in der Anfrage erwähnten Entschließung des Rates (2003/ C
295/04) zugrunde liegt, wurde seitens des Ressorts eine Beratungsgruppe
„Weißbuch" eingesetzt. Diese nationale Beratungsgruppe setzt sich aus
Vertreterinnen und Vertretern der für nationale bzw. internationale Jugendpolitik
zuständigen Fachabteilungen des BMSG sowie aus Vertreter/innen der
Bundesländer (Landesjugendreferate), der „ARGE österreichischer Jugendinfos
(Arbeitsgemeinschaft von Vertreter/innen der Jugendinformationsstellen der Länder
und des BMSG), der "ARGE Partizipation" (Arbeitsgemeinschaft von Vertreter/innen
der Landesjugendreferate und des BMSG), der gesetzlich eingerichteten Bundes-
Jugendvertretung und der Österreichischen Hochschülerschaft zusammen. Bei
Bedarf werden externe Berater/innen bzw. Expert/innen aus anderen Ressorts
beigezogen.

Die von der Beratungsgruppe zu leistende Arbeit ist die Erarbeitung und Diskussion
von inhaltlichen Themenbereichen, Schwerpunktsetzungen und Entwicklung
österreichweiter Umsetzungsmaßnahmen.


Die Meinung von nicht verbandlich organisierten Jugendlichen wird über regelmäßige
Abfragen im Internet unter der vom BMSG speziell eingerichteten „Weißbuch-
Website" eingeholt.

Ein weiteres Beispiel für die gute Zusammenarbeit oben erwähnter Partner ist die
Erstellung des „Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der
Kinderrechtskonvention". In diese Arbeit waren von Anfang an - unter der Leitung
des BMSG - alle Gebietskörperschaften, Interessensvertretungen (NROs) und
Kinder und Jugendliche selbst eingebunden. Während die Erwachsenen in
Arbeitsgruppen und über eine Online-Maßnahmendatenbank mitwirkten, wurden
Kinder und Jugendliche über die beiden Kinderrechtsorganisationen Katholische
Jungschar Österreichs und Österreichische Kinderfreunde zur Beteiligung
eingeladen. Die beiden Organisationen haben im Herbst 2003 in ganz Österreich
von etwa 20.000 Kindern Antworten auf Fragen wie Österreich kinder- und
jugendfreundlicher gestaltet werden könnte erhalten. Diese Aktivitäten wurden
seitens des BMSG mit 30.000,- € finanziert.

Da die Budgetvoranschläge für 2005 und 2006 erst im Herbst 2004 verhandelt
werden, kann nur über die bereits laufenden bzw. geplanten Maßnahmen berichtet
werden.

Fragen 1 und 2:

Die beiden gestellten Fragen lassen sich in einem beantworten, denn definiert man
Repräsentative Demokratie als Kommunikationsprozess, so fallen nahezu alle in
Österreich existierenden Partizipationsmaßnahmen in diesen Bereich.

Bei sämtlichen Maßnahmen, Projekten, etc. werden die Bundes-Jugendvertretung,
Interessenvertretungen und vor allem Jugendliche selbst miteingebunden.

Vorausgeschickt sei, dass der Themenbereich Partizipation und Mitbestimmung von
Jugendlichen einer der Schwerpunkte des BMSG im jugendpolitischen Bereich sind
und unabhängig vom Weißbuch Jugend bereits seit Jahren gefördert wird. Wie
Jugendpolitik im Allgemeinen ist auch Partizipation ein Querschnittsthema und
bedarf einer Umsetzung in allen Bereichen der Politik. Über die Maßnahmen des
Bildungsbereiches hat Bundesministerin Gehrer bereits im Rahmen der
parlamentarischen Anfragebeantwortung Auskunft gegeben.

Das BMSG selbst ist insbesondere Impulsgeber und Koordinator zum Auf- und
Weiterausbau der Partizipation in den verschiedensten Bereichen.

Ø      Die Förderung von Vereinen, Initiativen und Projekten spielt hierbei eine
zentrale Rolle. So definiert auch das mit 2001 in Kraft getretene Bundes-
Jugendförderungsgesetz    förderungswürdige     Projekte    als    jene     die
insbesondere   auch   die   Mitbestimmung   und   Partizipation   von   jungen
Menschen in allen Lebensbereichen sowie die Mündigkeit, Eigenständigkeit
und Demokratieförderung als Grundsätze ihrer Jugendarbeit beinhalten.

Ø      Gemeinsam mit den Ländern ist das BMSG in der ARGE Partizipation
vertreten,  deren Aufgabe es ist,  das Thema Partizipation  in Österreich


weiterzuentwickeln, indem sie neue Entwicklungen beobachtet und einbringt,
Fort- und Weiterbildungen für Multiplikator/innen in die Wege leitet,
Informationsmaterialien bereitstellt und damit die Mitgestaltung des
Lebensumfeldes von Kindern und Jugendlichen fördert.

Ø      Auf der von meinem Ressort finanzierten Website www.jugendbeteiligung.cc
finden   sich   dazu   auch   Informationen   über  aktuelle   Aktivitäten   sowie
verschiedenste Modellprojekte als Anregung für interessierte Gemeinden,
Organisationen und Einzelpersonen.

Ø      Seitens des BMSG ist eine Informationsoffensive zum Weißbuch Jugend
vorgesehen, um insbesondere die Gemeinden für Jugendpolitik insgesamt,
aber   natürlich   auch   zu   den   Arbeitsschwerpunkten,   zu   denen   auch
Partizipation   gehört,    zu   sensibilisieren.    Durch   die   Ausbildung   von
Multiplikator/innen   sollen   Gemeinden   kompetente   Ansprechpartner/innen
erhalten, die ihnen bei der Umsetzung von Projekten und Initiativen behilflich
sind.

Ø      Zum Thema Partizipation wurde von meinem Ressort eine Online-Befragung
unter Jugendlichen bis 25 Jahren durchgeführt, deren Ergebnisse bereits
ausgewertet und nunmehr veröffentlicht werden. Um Partizipation ernst zu
nehmen, werden die Anregungen der Jugendlichen aufgenommen und -
soweit möglich - laufend umgesetzt.

Ø      Der nunmehr vorliegende Bericht zur Umsetzung der UN-Konvention der
Kinderrechte wird in einem Nationalen Aktionsplan münden und Partizipation
dabei einen Schwerpunkt bilden.

Ø      Das BMSG fördert nicht nur die Bundes-Jugendvertretung (BJV), sondern
auch ihr Projekt „Genderlze", mit dem mehr Mädchen in Funktionärinnen-
Funktion gelangen sollen und damit auch dazu beitragen, dass Maßnahmen
und Initiativen - auch im Partizipationsbereich - die Bedürfnislagen von
Mädchen besser berücksichtigen und damit wesentlich zu deren Erfolg
beitragen.

Ø       Hinsichtlich „Partizipation" in der „Prävention" ist eine stärkere Verknüpfung
vorgesehen.   Sieht   man   Prävention   auch   als   Hinführung   zu   einem
eigenständigen Leben so muss gerade hier die Einbeziehung Jugendlicher
schon direkt in der Entwicklung und Durchführung von Projekten stattfinden.
Als   Modell   dazu   dient   insbesondere   die   „Peer   Education"   in   denen
Gleichaltrige Jugendliche in ihrer Peer Group über Gefährdungen informieren
und Ihnen auch Handlungsalternativen aufzeigen bzw. die Diskussion darüber
anregen sollen. Mein Ressort hat in den letzten zwei Jahren vermehrt die
Jugendlichen     selbst     in     die     Weiterentwicklung     dieses     Konzepts
miteingebunden. Diese Ergebnisse fliessen nunmehr in gemeinsame Projekte
mit dem Bildungsministerium, insbesondere in die Erstellung eines Katalogs
von Qualitätskriterien.


Frage 3:

Erziehung bzw. Bildung bei der Qualifizierung von Jugendlichen für die aktive und
verantwortungsbewusste Teilhabe in der Demokratie spielen eine wichtige Rolle, weil
das Erlernen von Partizipation auf Wissen, Fertigkeiten und persönlichem
Engagement basiert.

Das BMSG unterstützt daher Seminare und Ausbildungsreihen, in denen sich
Jugendliche Qualifikationen für die Durchführung von Beteiligungsprojekten wie z.B.
Gesprächsmoderation, Gruppenleitung, und Projektmanagement aneignen können
und es werden Projekte gefördert, die zur Sensibilisierung der Gemeinden zum
Thema Partizipation beitragen.

Fragen 4 bis 6:

Jugendinformation in Österreich bedeutet die Bereitstellung von Information und
Informationsberatung zu allen jugendrelevanten Fragen von A wie Au-pair bis Z wie
Zivildienst in zielgruppengerechter methodischer Aufbereitung und didaktischer
Form. Die Information richtet sich insbesondere an Jugendliche zwischen 13 und 30
Jahren, aber im Sinne der jugendlichen Zielgruppe ebenso an Multiplikator/innen der
Jugendarbeit, Lehrer/innen, Eltern und andere erwachsene Bezugspersonen.

Dieses Service wird in Österreich von den Jugendinformationszentren in jedem der
neun Bundesländer und der Jugend>lnfostelle meines Ressorts abgedeckt. Die
Jugendinfos verfügen über Kompetenz in der jugendadäquaten
Informationsaufbereitung, - dokumentation und vor allem auch -Vermittlung. Diese
Informationsstellen sind in Österreich über die ARGE österreichischer Jugendinfos
und europaweit über ERYICA - European Youth Information and Counselling
Agency sowie über das Jugendinformationsnetzwerk „Eurodesk" vernetzt, setzen
aber sehr bewusst auch regionale Schwerpunkte in der Ausrichtung ihrer
Serviceleistungen.

Die österreichischen Jugendinfos verstehen unter dem Begriff Informationsberatung
insbesondere den Prozess des Clearings, der Hilfestellung bei der Suche nach und
der Bewertung von Informationsangeboten und -quellen sowie die Anleitung zur
selbstständigen Recherche und Entscheidung an Hand eines
Informationsgespräches.

Die Information für die Jugendlichen ist in vielfältiger Form zugänglich:

Ø      Freihandordnersysteme in den jeweiligen Jugendinfostellen,

Ø      Schriftliches Infomaterial (Flyer, Folder, Broschüren, Jugendzeitschriften etc.),

Ø      Internetpräsenz    (direkte    Information,    Download-Möglichkeiten,    E-Mail-
Anfragen und Online-Foren),

Ø      Workshops von und mit Jugendlichen,

Ø      Direct-Mailing, SMS-Service

Ø      Mobile Jugendinformation - aufsuchende Jugendarbeit


Ø      Persönliche Beratung, auch Onlineberatung

Ø      Zielgruppenarbeit,  insbesondere  die Ausbildung Jugendlicher zu jungen
Multiplikatorinnen.

Das Jugend-Internetportal des BMSG www.jugendinfo.at sowie die Website
www.jugendinfo.cc führen direkt zum Internetauftritt aller österreichischen
Jugendinfos auf nationaler, lokaler und regionaler Ebene.

Weiters wurde das Internetportal www.yap.at mit umfassenden
Kinderrechtsinformationen eingerichtet, das laufend aktualisiert für die allgemeine
Information zum Thema online bleibt. ln Österreich kann man somit auf ein gutes
Netzwerk und Angebot im Bereich Jugendinformation zurückgreifen.

Der direkte Kontakt der Einrichtungen mit den Jugendlichen selbst gewährt auch,
dass Anregungen und Kritik direkt aufgenommen und in das Arbeitsprogramm der
Anbieter integriert werden können.

Zudem wurde im Rahmen des Weißbuchprozesses durch das BMSG in Österreich
eine Befragung mit Jugendlichen durchgeführt. Dabei wurden sowohl
jugendadäquate Fragebögen in den einzelnen Jugendinfostellen aufgelegt, als auch
dieser im Internet unter www.weissbuch.at zur Beantwortung bereit gestellt.
Innerhalb von nur drei Wochen haben sich 2012 Jugendliche aus ganz Österreich im
Alter von 13 bis 25 Jahren daran beteiligt.

Eine der wesentlichen Erkenntnisse daraus ist, Informationen für Jugendliche sollen
spezifisch für Jugendliche in speziellen Einrichtungen bzw. dort wo Jugendliche
anzutreffen sind und nicht in so genannten allgemeinen Bürger- bzw.
Serviceeinrichtungen angeboten werden.

Daher wurde die Kooperation mit den Jugendinfos Österreichs noch weiter verstärkt
und Projekte seitens des BMSG finanziert.

Das BMSG setzt zudem einen Informationsschwerpunkt zum Thema Europa. In
Zusammenarbeit mit den Jugendinfos der Länder, der Bundes-Jugendvertretung und
der Ständigen Vertretung werden derzeit Informationspakete geschnürt, die in allen
Jugendinfos erhältlich sein werden. Zudem wird daran gearbeitet Informationen
aufzubereiten, die „den persönlichen Nutzen Europas" für jede/n einzelne/n sichtbar
macht.

Neben Europa-Information werden ab Herbst in der hauseigenen
Jugendinformationsstelle meines Ressorts auch spezielle zielgruppenspezifische
Informationsveranstaltungen zu den Themen „politische Bildung" und
„Jugendmitbestimmung" stattfinden.

Frage 7:

Seitens der EU und den jeweiligen auf nationaler Ebene Zuständigen gibt es
teilweise klare Vorgaben bzw. Wünsche. Diese werden derzeit gelistet bzw.
aufbereitet. Hierbei müssen auch die Themenbereiche Freiwilligenarbeit und „mehr
Wissen  über die Jugend" berücksichtigt werden,  da bereits auch zu  diesen


Themenbereichen die Vorschläge seitens der EK für gemeinsame Zielsetzungen
verabschiedet sind.

Zudem sind die Mitgliedsstaaten durch die am 28. Mai 2004 angenommene
„Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der
Mitgliedstaaten über soziale Integration und Jugendliche" (Dok. 9601/04) nunmehr
aufgefordert, Strategien und Vorschläge zu erstellen, mit denen die Ausarbeitung
wirksamer Maßnahmen der sozialen Integration im Rahmen der Jugendpolitik
sichergestellt wird.

Des weiteren wurde am 28. Mai 2004 die „Erklärung des Rates und der im Rat
vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu Rassismus und
Intoleranz in Bezug auf Jugendliche" (Dok. 9405/04) angenommen. Die Erklärung
betont insbesondere die Rolle der Jugendlichen bei der Bekämpfung von Rassismus
und Intoleranz und die diesbezügliche notwendige Unterstützung der Jugendlichen
auf lokaler, nationaler und globaler Ebene und schlägt dazu u.a. auch eine
Sensibilisierungskampagne „Für Vielfalt, gegen Diskriminierung" im Jahr 2005 vor.

Alle diese Themenbereiche werden nunmehr - unter Federführung der
Beratungsgruppe Weißbuch - bearbeitet und Umsetzungsvorschläge entworfen bzw.
konkretisiert.

Frage 8:

Auch für Frage 8 gilt die Beantwortung für Fragen 1 bis 7. Ergänzt sei jedoch, dass
primär die bereits oben erwähnte Beratungsgruppe „Weißbuch" in enger Kooperation
mit den Beamt/innen meines Hauses für die Vorbereitung der Maßnahmen ist und
der Zeitplan hinsichtlich der österreichischen EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr
2006 erstellt wird, da u.a. anlässlich der geplanten Jugendminister/innenkonferenz
das EU-Weißbuch Jugend mit den Themen Jugendinformation und Partizipation ein
Schwerpunkt gesetzt werden wird.

Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit den - gemäß Bundesverfassung - für
Jugendarbeit zuständigen Landesregierungen, wobei seitens meines Ressorts die
Ergebnisse der Budgetverhandlungen abzuwarten sind.