1947/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.08.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ
040502/172-I/4/04
Herrn Präsidenten
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien,
am 27. August 2004
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1956/J vom 28. Juni 2004
der Abgeordneten Marianne Hagenhofer und KollegInnen, betreffend
Verkauf von Bundeseigentum (Immobilien), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich festhalten, dass
vor Standortveränderungen oder Übersiedlungen als oberste Prämissen in jedem Fall das Bemühen um eine
serviceorientierte und bürgerfreundliche Verwaltung, Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit stehen. Außerdem fließen Grundsätze des Facility Managements
sowie im Lichte der wirtschaftlichen Lebensdauer der Einmietung (des
Standortes) Kennzahlen aus den Bereichen Organisation, EDV, Telekommunikation,
Mobiliar, Beleuchtung, Innenausbau, Instandhaltung, Miete und Betriebskosten
etc. in eine Gesamtbetrachtung ein, deren Analyse und Schlussfolgerungen
Grundlagen für die strategische Entscheidung der Ressortleitung ermitteln
helfen sollen. Die Betrachtung erfolgt primär unter betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten.
Das Bundesministerium für Finanzen geht
davon aus, dass mit der Übertragung von Liegenschaften des Bundes in die
Verwaltung bzw. das Eigentum der BIG eine bessere Vermarktung im Sinne der
Bundesinteressen verbunden ist.
Bei den getätigten Verkäufen, die in
Art XI BFG iVm § 64 BHG ihre gesetzliche Deckung finden, handelt es sich um
nicht (mehr) benötigte Liegenschaften, oftmals leerstehend, vielfach
kostenintensiv und von Grund auf sanierungsbedürftig. Allfällige
(Sanierungs)kosten sind daher jedenfalls in die betriebswirtschaftliche
Betrachtung miteinzubeziehen.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf
in, dass ich im Rahmen meiner Zuständigkeit gemäß der einschlägigen Regelungen
im Bundesfinanzgesetz dem Budgetausschuss des Nationalrates alljährlich über
Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen, zuletzt unter
Zl. 15 0003/1-I/5/04, berichtet habe.
Vor Beantwortung der
einzelnen Fragen halte ich fest, dass ich auf Grund der Ausführungen in der
Präambel davon ausgehe, dass von der Anfrage lediglich die Veräußerung jener
Bundesimmobilien erfasst ist, in denen Dienststellen des Bundes untergebracht
sind bzw. untergebracht waren und in weiterer Folge eine Einmietung dieser
Bundesdienststellen in Immobilien Dritter erforderlich war bzw. wird.
Ich weise darauf hin, dass Veräußerungen von Bundesimmobilien im
Zusammenhang mit dem Standortwechsel und nachfolgender Einmietung von
Bundesdienststellen in Immobilien Dritter nicht in die Kompetenz des
Bundesministers für Finanzen fallen; diese sind vom zuständigen Bundesminister
zu verantworten bzw. es sind auch dahingehende Auskünfte bzw.
Fragebeantwortungen von den jeweiligen Bundesministern zu erteilen.
Aufgrund der gegebenen Zuständigkeit beschränkt sich meine
Beantwortung daher lediglich auf jene Bundesimmobilien, die von der
Finanzverwaltung genutzt werden bzw. genutzt wurden.
Was die grundsätzliche Frage der Veräußerung des gesamten
unbeweglichen Bundesvermögens in einem Haushaltsjahr betrifft, darf ich aber
auf meine zu erstattenden Berichte gemäß entsprechender Regelung des jeweiligen
Bundesfinanzgesetzes verweisen.
Der zuletzt ergangene Bericht ist gemäß Art. XI Abs. 3 BFG 2004
unter Zl. 15 0003/1-I/5/04 vom 3. Februar 2004, betreffend das
Haushaltsjahr 2003 dem zuständigen Budgetausschuss vorgelegt und
von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen worden.
Zu 1. bis 4.:
Seit dem Haushaltsjahr 2000 wurden keine Immobilien veräußert, die
von der Finanzverwaltung genutzt wurden. Einmietungen von Dienststellen in
Immobilien Dritter waren daher nicht erforderlich. Die getätigten Ver-
äußerungen betreffen aufgelassene Dienststellen, für die ein Bundesbedarf nicht
mehr gegeben war.
Eine detaillierte Auflistung erscheint unter dem Gesichtspunkt des
damit verbundenen Verwaltungsaufwandes als nicht zweckmäßig.
Zur Information teile ich aber mit, dass in den Jahren 2000 bis
2003 unbewegliches Bundesvermögen im Gesamtvolumen von:
2000: rd. ATS 473,6 Mio (rd. EUR 34,4 Mio)
2001:
rd. ATS 497,2 Mio (rd. EUR 36,0 Mio)
2002:
rd. EUR 35,9 Mio.
2003:
rd. EUR 36,0 Mio.
veräußert wurde.
Zu 5.:
Gemäß Bundesimmobiliengesetz, BGBl. I Nr. 141/2000, sind mit
Wirksamkeit 1.1.2001 die in der Anlage A dieses Gesetzes aufgelisteten,
bundeseigenen Liegenschaften der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) übertragen
worden. Von dieser Übertragung sind sämtliche, mit Ausnahme der in der Anlage B
aufgezählten - wegen ihrer kulturhistorischen Bedeutung weiterhin beim
Eigentümer Bund zu verbleibenden Liegenschaften - bundeseigene Liegenschaften
erfasst.
Ich ersuche um Verständnis, dass ich mit Rücksicht auf den damit
nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand die Aufzählung jedes einzelnen Objektes
für nicht sinnvoll und zweckmäßig erachte.
Ich möchte jedoch festhalten, dass im Falle der Veräußerung der
übertragenen Liegenschaften durch die BIG Nachbesserungsansprüche des Bundes
vereinbart wurden.
Zu 6.:
Die Verwaltung der Anteilsrechte an der BIG wird vom
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wahrgenommen; die vorliegende Frage
betrifft daher grundsätzlich eine Angelegenheit, welche in die Zuständigkeit
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit fällt.
Ich teile jedoch in diesem Zusammenhang mit, dass auch die BIG
keine Immobilien veräußert hat, die von der Finanzverwaltung genutzt wurden.
Eine Einmietung von Dienststellen meines Ressorts in Immobilien Dritter war
daher nicht erforderlich.
Zu 7. und 8.:
Im Rahmen der Veräußerung bzw. Übertragung von der
Finanzverwaltung genutzter Bundesimmobilien wurden Maklerbüros nicht
eingebunden; dahingehende Zahlungen sind daher nicht erfolgt.
Zu 9. bis 11.:
Das Bundesimmobiliengesetz 1992 samt Novellen hat für ausgewählte
Objekte Fruchtgenuss an Bundesliegenschaften begründet, wodurch der Bund
veranlasst war, Miete zu bezahlen.
Im Sinne der Einleitung verstehe ich die einzelnen Fragen
dahingehend, ob es bei Dienststellen und Ämtern der Finanzverwaltung im Falle
von Anmietungen bei Privaten im Zusammenhang mit einem Standortwechsel wegen
Veräußerungen von Bundesimmobilien zu Kostensteigerungen gekommen ist.
In diesem Zusammenhang teile ich mit, dass die BIG keine Objekte
verkauft hat, die Amtsgebäude der Finanzverwaltung waren, so dass aus diesem
Grunde auch keine privaten Anmietungen erforderlich waren.
Der Mietaufwand der Finanzverwaltung seit dem Jahr 2000 stellt
sich wie folgt dar:
2000 € 5,550.060,-
2001 € 42,769.263,-
2002 € 45,362.904,-
2003 € 41,729.986,-
Wie bereits zur Frage 5. ausgeführt, ist ein Großteil der
bundeseigenen Liegenschaften an die BIG übertragen worden. Aufgrund dieses
Übertragungsgesetzes ist der Bund Mieter in diesen Gebäuden und zur Zahlung von
Mieten verpflichtet. Daher hat sich der Mietaufwand ab dem Jahr 2001
erhöht.
Zu 12. bis 14.:
Derzeit ist aufgrund des jüngsten Ermächtigungsgesetzes die
Veräußerung der Objekte 1010 Wien, Himmelpfortgasse 2 und 4 sowie
Johannesgasse 1 (Teile des BMF an der Kärntnerstraße) mit einem
Verkehrswert von 50 Mio.€ und 1010 Wien, Riemergasse 2 mit
einem Verkehrswert von 9,05 Mio.€ (ehemaliges Finanzamt für den 1.
Bezirk) geplant.
Bezüglich des von der Finanzverwaltung nicht mehr genutzten
Objektes in der Riemergasse, für das ein Bundesbedarf nicht mehr gegeben ist,
ist beabsichtigt, eine professionelle Hilfe durch einen Makler in Anspruch zu
nehmen. Die Höhe der Kosten kann derzeit noch nicht beziffert werden.
Mit
freundlichen Grüßen