1947/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.08.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ 040502/172-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

Wien, am 27. August 2004

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1956/J vom 28. Juni 2004  der Abgeordneten Marianne Hagenhofer und KollegInnen, betreffend Verkauf von Bundeseigentum (Immobilien), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass vor Standortveränderungen oder Übersiedlungen  als oberste Prämissen in jedem Fall das Bemühen um eine serviceorientierte und bürgerfreundliche Verwaltung, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit stehen. Außerdem fließen Grundsätze des Facility Managements sowie im Lichte der wirtschaftlichen Lebensdauer der Einmietung (des Standortes) Kennzahlen aus den Bereichen Organisation, EDV, Telekommunikation, Mobiliar, Beleuchtung, Innenausbau, Instandhaltung, Miete und Betriebskosten etc. in eine Gesamtbetrachtung ein, deren Analyse und Schlussfolgerun­gen Grundlagen für die strategische Entscheidung der Ressortleitung ermitteln helfen sollen. Die Betrachtung erfolgt primär unter betriebs­wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

 

Das Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass mit der Übertragung von Liegenschaften des Bundes in die Verwaltung bzw. das Eigentum der BIG eine bessere Vermarktung im Sinne der Bundesinteressen verbunden ist.

 

Bei den getätigten Verkäufen, die in Art XI BFG iVm § 64 BHG ihre gesetzliche Deckung finden, handelt es sich um nicht (mehr) benötigte Liegenschaften, oftmals leerstehend, vielfach kostenintensiv und von Grund auf sanierungsbedürftig. Allfällige (Sanierungs)kosten sind daher jedenfalls in die betriebswirtschaftliche Betrachtung miteinzubeziehen.

 

In diesem Zusammenhang weise ich darauf in, dass ich im Rahmen meiner Zuständigkeit gemäß der einschlägigen Regelungen im Bundesfinanzgesetz dem Budgetausschuss des Nationalrates alljährlich über Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen, zuletzt unter Zl. 15 0003/1-I/5/04, berichtet habe.

 

Vor Beantwortung der einzelnen Fragen halte ich fest, dass ich auf Grund der Ausführungen in der Präambel davon ausgehe, dass von der Anfrage lediglich die Veräußerung jener Bundesimmobilien erfasst ist, in denen Dienststellen des Bundes untergebracht sind bzw. untergebracht waren und in weiterer Folge eine Einmietung dieser Bundesdienststellen in Immobilien Dritter erforderlich war bzw. wird.

 

Ich weise darauf hin, dass Veräußerungen von Bundesimmobilien im Zusammenhang mit dem Standortwechsel und nachfolgender Einmietung von Bundesdienststellen in Immobilien Dritter nicht in die Kompetenz des Bundesministers für Finanzen fallen; diese sind vom zuständigen Bundesminister zu verantworten bzw. es sind auch dahingehende Auskünfte bzw. Fragebeantwortungen von den jeweiligen Bundesministern zu erteilen.

Aufgrund der gegebenen Zuständigkeit beschränkt sich meine Beantwortung daher lediglich auf jene Bundesimmobilien, die von der Finanzverwaltung genutzt werden bzw. genutzt wurden.

 

Was die grundsätzliche Frage der Veräußerung des gesamten unbeweglichen Bundesvermögens in einem Haushaltsjahr betrifft, darf ich aber auf meine zu erstattenden Berichte gemäß entsprechender Regelung des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes verweisen.

 

Der zuletzt ergangene Bericht ist gemäß Art. XI Abs. 3 BFG 2004 unter Zl. 15 0003/1-I/5/04 vom 3. Februar 2004, betreffend das Haushaltsjahr 2003 dem zuständigen Budgetausschuss vorgelegt und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen worden.

 

Zu 1. bis 4.:

Seit dem Haushaltsjahr 2000 wurden keine Immobilien veräußert, die von der Finanzverwaltung genutzt wurden. Einmietungen von Dienststellen in Immobilien Dritter waren daher nicht erforderlich. Die getätigten Ver-
äußerungen betreffen aufgelassene Dienststellen, für die ein Bundesbedarf nicht mehr gegeben war.

 

Eine detaillierte Auflistung erscheint unter dem Gesichtspunkt des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes als nicht zweckmäßig.

 

Zur Information teile ich aber mit, dass in den Jahren 2000 bis 2003 unbewegliches Bundesvermögen im Gesamtvolumen von:

      2000: rd. ATS 473,6 Mio (rd. EUR 34,4 Mio)

      2001: rd. ATS 497,2 Mio (rd. EUR 36,0 Mio)

      2002: rd. EUR  35,9 Mio.

      2003: rd. EUR  36,0 Mio.

veräußert wurde.

 

Zu 5.:

Gemäß Bundesimmobiliengesetz, BGBl. I Nr. 141/2000, sind mit Wirksamkeit 1.1.2001 die in der Anlage A dieses Gesetzes aufgelisteten, bundeseigenen Liegenschaften der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) übertragen worden. Von dieser Übertragung sind sämtliche, mit Ausnahme der in der Anlage B aufgezählten - wegen ihrer kulturhistorischen Bedeutung weiterhin beim Eigentümer Bund zu verbleibenden Liegenschaften - bundeseigene Liegenschaften erfasst.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich mit Rücksicht auf den damit nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand die Aufzählung jedes einzelnen Objektes für nicht sinnvoll und zweckmäßig erachte.

 

Ich möchte jedoch festhalten, dass im Falle der Veräußerung der übertragenen Liegenschaften durch die BIG Nachbesserungsansprüche des Bundes vereinbart wurden.

 

Zu 6.:

Die Verwaltung der Anteilsrechte an der BIG wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wahrgenommen; die vorliegende Frage betrifft daher grundsätzlich eine Angelegenheit, welche in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit fällt.

 

Ich teile jedoch in diesem Zusammenhang mit, dass auch die BIG keine Immobilien veräußert hat, die von der Finanzverwaltung genutzt wurden. Eine Einmietung von Dienststellen meines Ressorts in Immobilien Dritter war daher nicht erforderlich.

 


Zu 7. und 8.:

Im Rahmen der Veräußerung bzw. Übertragung von der Finanzverwaltung genutzter Bundesimmobilien wurden Maklerbüros nicht eingebunden; dahingehende Zahlungen sind daher nicht erfolgt.

 

Zu 9. bis 11.:

Das Bundesimmobiliengesetz 1992 samt Novellen hat für ausgewählte Objekte Fruchtgenuss an Bundesliegenschaften begründet, wodurch der Bund veranlasst war, Miete zu bezahlen.

 

Im Sinne der Einleitung verstehe ich die einzelnen Fragen dahingehend, ob es bei Dienststellen und Ämtern der Finanzverwaltung im Falle von Anmietungen bei Privaten im Zusammenhang mit einem Standortwechsel wegen Veräußerungen von Bundesimmobilien zu Kostensteigerungen gekommen ist.

 

In diesem Zusammenhang teile ich mit, dass die BIG keine Objekte verkauft hat, die Amtsgebäude der Finanzverwaltung waren, so dass aus diesem Grunde auch keine privaten Anmietungen erforderlich waren.

 

Der Mietaufwand der Finanzverwaltung seit dem Jahr 2000 stellt sich wie folgt dar:

                  2000             5,550.060,-

                  2001          € 42,769.263,-

                  2002          € 45,362.904,-

                  2003          € 41,729.986,-

 

Wie bereits zur Frage 5. ausgeführt, ist ein Großteil der bundeseigenen Liegenschaften an die BIG übertragen worden. Aufgrund dieses Übertragungsgesetzes ist der Bund Mieter in diesen Gebäuden und zur Zahlung von Mieten verpflichtet. Daher hat sich der Mietaufwand ab dem Jahr 2001 erhöht.

 

Zu 12. bis 14.:

Derzeit ist aufgrund des jüngsten Ermächtigungsgesetzes die Veräußerung der Objekte 1010 Wien, Himmelpfortgasse 2 und 4 sowie Johannesgasse 1 (Teile des BMF an der Kärntnerstraße) mit einem Verkehrswert von 50 Mio.€ und 1010  Wien, Riemergasse 2 mit einem Verkehrswert von 9,05 Mio.€ (ehemaliges Finanzamt für den 1.  Bezirk) geplant.

 

Bezüglich des von der Finanzverwaltung nicht mehr genutzten Objektes in der Riemergasse, für das ein Bundesbedarf nicht mehr gegeben ist, ist beabsichtigt, eine professionelle Hilfe durch einen Makler in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Kosten kann derzeit noch nicht beziffert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen