1952/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
28. Juni 2004 unter der Nr. 1944/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Personalabbau durch die Schwarz-Blaue Bundesregierung - Schüssel II
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Eingangs möchte ich festhalten, daß bei der Beantwortung nachstehender Fragen,
die sich auf die Zeit vor dem 1.5.2003 beziehen, Bedienstete des ehemaligen
Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport (BMöLS) in den Aufstellun-
gen nicht enthalten sind.

Kraft BMG-Novelle 2003 wurden die Bediensteten des ehemaligen BMöLS mit Wirk-
samkeit vom 1.5.2003 in den Planstellenbereich des Bundeskanzleramtes-Zentral-
leitung übernommen und sind daher ab diesem Zeitpunkt von der Anfragebeantwor-
tung umfaßt.

Personaleinsparungen

Zu Frage 1:

Mit Stellenplan 2000 wurden insgesamt 27 Planstellen eingespart.

Davon  18  in der Zentralleitung  und 9 in nachgeordneten  Dienststellen  und

ausgegliederten Bereichen.

Mit Stellenplan 2001 wurden insgesamt 115 Planstellen eingespart.

Davon 23 in der Zentralleitung und 92 in nachgeordneten Dienststellen und

ausgegliederten Bereichen.


Mit Stellenplan 2002 wurden insgesamt 32 Planstellen eingespart.

Davon 23 in der Zentralleitung und 9 in nachgeordneten Dienststellen und

ausgegliederten Bereichen.

Mit Stellenplan 2003 wurden insgesamt 84 Planstellen eingespart.

Davon 43 in der Zentralleitung und 41  in nachgeordneten Dienststellen und

ausgegliederten Bereichen.

Bis 30.6.2004 wurden insgesamt 21 Planstellen eingespart.

Davon 19 in der Zentralleitung und 2    in nachgeordneten Dienststellen und

ausgegliederten Bereichen.

Da nur die nach Ausscheiden von Bediensteten aus dem Dienststand frei gewor-
denen Planstellen eingespart wurden, waren keine Personen betroffen.

Weiterführende Aussagen (Aufschlüsselung nach Organisationseinheiten) können
in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ohne unverhältnismäßigen Verwaltungs-
aufwand getroffen werden. Das gilt auch für die Beantwortung aller weiteren Fra-
gen, wo die angefragte Aufschlüsselung nach Organisationseinheiten nicht erfolgt
ist.

Zu Frage 2:

2000:

Zentralleitung: 18

nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Bereiche 14

2001:

Zentralleitung: 6

nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Bereiche 11

2002:

Zentralleitung: 10

nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Bereiche 18


2003:

Zentralleitung: 7

nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Bereiche 13

Bis 30.6.2004:

Zentralleitung: 2

nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Bereiche 1

Zu Frage 3:
30.

Zu Frage 4:
21.

Zu Frage 5:

Zentralleitung: 78

nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Bereiche 29

Zu Frage 6:

Zum Stichtag 31.12.2003 gab es in der Zentralleitung 39 und in nachgeordneten

Dienststellen und ausgegliederten Bereichen 5 freie Planstellen.

Zum Stichtag 30.6. 2004 gab es in der Zentralleitung 49 und in nachgeordneten

Dienststellen und ausgegliederten Bereichen 7 freie Planstellen.

In ausgegliederten Bereichen gibt es keine freien Planstellen, da diese nach Abgän-
gen der Beamten gestrichen werden.

Zu den Fragen 7 und 8:

Aufgrund rechtzeitiger organisatorischer Vorkehrungen konnten personelle Defizite

vermieden werden.

Zu Frage 9:
Nein.

Zu den Fragen 10 und 11:

In einem Fall, wurde eine derartige Ruhestandsversetzung durchgeführt; es wurde

dagegen kein Rechtsmittel erhoben.


Personalentwicklunq

Zu Frage 12:

2000:

Zentralleitung: 15
Nachgeordnete Dienststellen 1

2001:

Zentralleitung: 16
Nachgeordnete Dienststellen 5

2002:

Zentralleitung: 18
Nachgeordnete Dienststellen 5

2003:

Zentralleitung: 18
Nachgeordnete Dienststellen 8

2004:

Zentralleitung: 17
Nachgeordnete Dienststellen 2

Versetzungen zum Bundeskanzleramt (BKA) sind in der Aufstellung nicht inkludiert.

Zu Frage 13:

Künftige Neueinstellungen richten sich nach dem Bedarf in den Organisationsein-
heiten; sie können nicht prognostiziert werden, da allfällige Abgänge (Pensionierun-
gen, Austritte, etc.) nicht vorhersehbar sind.

Zu Frage 14:

In keinem Fall gab es ein Auswahlverfahren durch Unternehmensberater, Personal-
vermittler, etc.

Zu Frage 15:

Zum Stichtag 30.6.2004 sind in meinem Ministerium 7 Personen über Personallea-
singfirmen tätig. Diese Personen werden ausschließlich in der Zentralstelle verwen-
det.

Zu Frage 16:

Bis Mai 2003 wurden im BKA keine Honorare an Personalleasingfirmen für die

Vermittlung bzw. zur Verfügungsstellung von Dienstnehmern bezahlt.

Aufgrund der durch die BMG-Novelle 2003 erfolgten Übernahme der Aufgaben des
ehem. BMÖLS trat das BKA in die bestehenden Personalleasingverträge ein bzw.
wurden in weiterer Folge neue Verträge abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt wur-


den folgende Honorare (ohne der Personalkosten der verliehenen Personen) vom
Bundeskanzleramt bezahlt:

Ab Mai 2003:

Personaldienstleistungen: Honorar: € 6.751 ,-

Im Jahr 2004 (bis 30.6.2004):
Personaldienstleistungen: Honorar: € 5.809,-

Zu Frage 17:

Bislang konnte mit dem bestehenden Gehaltsschema das entsprechend qualifizierte

Personal gefunden werden.

Zu Frage 18:

Zum Stichtag 30.6.2004 befanden sich 37 MitarbeiterInnen (32 Zentralleitung, 5

nachgeordnete Dienststellen) in Ausbildung.

Zu Frage 19:

Im Jahr 2003 wurden insgesamt € 95.302,60 für die Weiterbildung der Bediensteten
ausgegeben, im Jahr 2004 sind hiefür € 120.000,- budgetiert. Weiterführende An-
gaben über die Ausgaben der Jahre 2000, 2001 und 2002 können nicht gemacht
werden, da die entsprechenden Daten erst seit 2003 zentral erfaßt werden.

Zu Frage 20:

Im Jahr 2003 haben insgesamt 140 bezahlte Bedienstete an Weiterbildungsveran-
staltungen teilgenommen, davon waren 103 Frauen und 37 Männer. Weiterführende
Angaben über die Vorjahre können nicht gemacht werden, da die entsprechenden
Daten erst seit 2003 zentral erfaßt werden.


Zu Frage 21:

In den Jahren 2000, 2001 und 2003 wurden keine Lehrlingsausbildungsplätze ge-
strichen Im Jahr 2002 wurden 5 Lehrlingsausbildungsplätze und im Jahr 2004 wur-
den 4 Lehrlingsausbildungsplätze gestrichen.

In den Jahren 2005 und 2006 werden jeweils 2 Lehrlingsausbildungsplätze gestri-
chen.

Zu Frage 22:

Im Stellenplan 2004 sind insgesamt 15 Lehrlingsausbildungsplätze (davon 14 in der
Zentralleitung und 1 in nachgeordneten Dienststellen) vorgesehen und im Stellen-
plan 2005 befindet sich im Stadium der Endabstimmung.

Zu Frage 23:

In der 8. Sitzung des Ministerrates Pkt. 31. vom 6. Mai 2003 werden die Personal-
endstandsziele 2003 bis 2006 je Ressort für die Bereiche mit Einsparungsvorgaben
fixiert. Die Ausgliederung der Universitäten und der Austrian Development Agency
GmbH zum 1. Jänner 2004 und die Verschiebung von Zollwachbediensteten vom
Finanzressort zum Innenressort erforderten die Adaption der Ziele.

Zu Frage 24:

Dem Ministerrat ist halbjährlich ein Bericht über den Grad der Zielerreichung vorzu-
legen. Die Erstellung des Berichts und der MR-Vortrag erfolgt von der Sektion III für
den gesamten Bundesdienst. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen
wird je Quartal ein Personalbericht erstellt, in dem über den Zwischenstand berich-
tet wird. Adressat des Personalberichts sind außer mir noch der Bundesminister für
Finanzen und der Staatssekretär für Finanzen. Darüber hinaus erhalten alle Res-
sorts monatlich einen Zwischenstand der Personalstände und der Zielvorgaben in
Tabellenform. Weiters ist im Ministerratsbeschluß vom 6. Mai 2003 festgelegt, daß
sich der Ministerrat zeitnahe mit der Thematik befaßt, wenn das routinemäßige
Reporting zeigt, daß die Zielerreichung gefährdet wird.

Zu Frage 25:

Einsparungsvorgaben beziehen sich immer auf das gesamte Ressort. Bei ausge-
gliederten bzw. privatisierten Unternehmungen werden Planstellen nach den Ab-
gängen von Beamten gestrichen. Diese zählen jedoch nicht zu den Einsparungs-
vorgaben für das Ressort. Auf dieser Grundlage ergeben sich die Einsparungsvor-
gaben für die Jahre 2003 bis 2006 wie folgt:

2003:     42 Planstellen

2004:     30 Planstellen

2005:     17 Planstellen

2006:     16 Planstellen.


Zu den Fragen 26 und 27:
Nein.

Zu Frage 28:

2006 werden in meinem Ressort (inkl. nachgeordneter Dienststellen) 22 Bediens-
tete die Altersgrenze für eine Ruhestandsversetzung erreicht haben. Ob ein Antrag
gestellt wird bzw. ob darunter Funktionsträger sein werden, kann nicht vorausgesagt
werden.

Zu Frage 29:

Es kann derzeit noch nicht gesagt werden, ob eine Nachbesetzung stattfindet.

Zu Frage 30:

2000:

1 Gruppenleiter in der Sektion IV

1 Abteilungsleiter in der Sektion I

2001:

3   Abteilungsleiter in der Sektion II
1 Abteilungsleiter in der Sektion IV

2002:

1 Sektionsleiter in der Sektion II

1 Abteilungsleiter in der Sektion I

2003:

1 Sektionsleiter in der Sektion IV

4   Abteilungsleiter in der Sektion I

2   Abteilungsleiter in der Sektion II
4 Abteilungsleiter in der Sektion IV
1 Abteilungsleiter in der Sektion VI

Bis 30.6.2004:

1 Abteilungsleiter in der Sektion I

1 Abteilungsleiter in der Sektion IV

Zu Frage 31:

Leiter der Sektion I: befristet bis 2004
Leiter der Sektion II: befristet bis 2007
Leiter der Sektion III: befristet bis 2007
Leiter der Sektion IV: befristet bis 2008
Leiter der Sektion VI: befristet bis 2005


Zu Frage 32:

Es kann derzeit nicht vorausgesagt werden, ob 2004 oder 2005 noch Ausschrei-
bungen für die Funktion von Sektionsleitern erfolgen.

Zu Frage 33:

Das Organigramm entnehmen Sie bitte der Beilage C.

Änderungen im größeren Umfang sind nicht geplant, in der laufenden Entwicklung
kann es jedoch vereinzelt zu Änderungen kommen.

Zu Frage 34:

Für die Ratspräsidentschaft Österreichs im Jahr 2006 werden zusätzliche Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter im Ressort benötigt. Weiterführende Angaben können zum
gegebenen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden, da derzeit erst der konkrete Be-
darf an Zusatzpersonal für die Ratspräsidentschaft erhoben wird.

Ausgliederungen & Privatisierungen

Zu Frage 35:

Amt des Österreichischen Statistischen Zentralamtes                        171

Amt der Österreichischen Staatsdruckerei                        8

Amt der Bundestheater                        49

Amt der Bundessporteinrichtungen                        16

Zu Frage 36:
Keine

Zu Frage 37:
Keine.

Zu Frage 38:

Es sind grundsätzlich keine Ausgliederungen und Privatisierungen geplant. Die
Überprüfung von Synergien und mögliche Bündelung von Leistungen ist
Gegenstand der laufenden Zusammenarbeit aller Ressorts.

Zu Frage 39:
Keine.


Zu den Fragen 40.41 und 42:
Siehe Frage 39.

Zu Frage 43:

Bundestheater-Holding GmbH: jährlich 133,645 Millionen Euro

Bundesanstalt „Statistik Österreich": jährlich 50,391 Millionen Euro.
Zusätzlich wurden zur Abdeckung der Aufwendungen in der Startphase für EDV-
Investitionen, für die Einrichtung von Datenbanken, für Zusatzaufwendungen, die
durch die neue Rechtsform und Anfangsinvestitionen, die durch zusätzliche Aufga-
ben bedingt sind, folgende Beträge geleistet:

2000:      42,4 Millionen Schilling
2001:      35 Millionen Schilling
2002:      1,453 Millionen Euro

Bundessporteinrichtungen:

Bundeszuschuss gemäß § 5 Abs.2 des Bundesgesetzes über die Neuorganisation

der Bundessporteinrichtungen (BSEOG):

2000:      € 1,357.455

2001:          223.178

Bundeszuschuss gemäß § 5 Abs.3 BSEOG:

2000:      € 1,816.820

2001:      € 1,810.125

2002:      € 1,817.000

2003:      € 1,817.000

2004:          425.000 (bis 30.6.2004)

Bundeszuschuss gemäß § 10 Abs.1 BSEOG:

2000:      € 2,603.213

2001:      € 2,847.248

2002:      € 2,725.000

2003:      € 2,725.000

2004:      € 2,043.750 (bis 30.6.2004)

Bundeszuschuss gemäß § 10 Abs.3 BSEOG:

2000:      € 773.312

2001:      € 742.062

2002:      € 834.512

2003:      € 861.000

2004:      € 384.000 (bis 30.6.2004)


Zu Frage 44:

Bundestheater-Holding GmbH im Jahr 2003 und 2004:

VA-Ansatz 1/13117 „Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)"

Bundesanstalt „Statistik Österreich" im Jahr 2003 und 2004:
VA-Ansatz 1/10227 „Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)"

Bundessporteinrichtungen:

Im Jahr 2003 (vom 1.1.2003 bis 30.4.2003):

VA-Ansatz 1/70336 „Förderungen" und VA-Ansatz 1/70338 „Aufwendungen"

Im Jahr 2003 (vom 1.5.2003 bis 31.12.2003):

VA-Ansatz 1/10636 „Förderungen" und VA-Ansatz 1/10638 „Aufwendungen"

Im Jahr 2004:

VA-Ansatz 1/10636 „Förderungen" und VA-Ansatz 1/10638 „Aufwendungen".

Zu Frage 45:
Keine.

Allgemeine Fragen

Zu Frage 46:

Die Vertretung Österreichs in Angelegenheiten des Bundeskanzleramtes obliegt
Bediensteten derjenigen Abteilungen, die nach der jeweiligen Sachkompetenz
zuständig sind.

Zu Frage 47:
Keine.

Zu Frage 48:

Derzeit sind sechs MitarbeiterInnen karenziert, die bei der EU-Kommission oder bei

anderen Internationalen Organisationen tätig sind.

Zu Frage 49:

Expertenpositionen werden von der EU individuell besetzt, sie werden nicht national

vergeben.

Zu Frage 50:

Eine Beantwortung dieser Frage ist ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand
nicht möglich, weil dazu die Durchsicht der Personalakten sämtlicher karenzierter
MitarbeiterInnen erforderlich wäre.


Zu Frage 51:

Das Regierungsprogramm sieht vor, nachhaltige Schritte im Sinne einer
Angleichung der öffentlichen Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechte in Österreich
zu unternehmen.

Art und Umfang bzw. Ausgestaltung angepasster Dienstrechtsbestimmungen
können nur Ergebnis eines unter den Ressorts abgestimmten Prozesses sein.

Zu Frage 52:

Diese Frage kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden und wird im Zuge

der in der vorigen Frage beschriebenen Prozesses zu beantworten sein.