1952/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
28. Juni 2004 unter der Nr. 1944/J
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Personalabbau durch die
Schwarz-Blaue Bundesregierung - Schüssel II
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs möchte ich festhalten, daß
bei der Beantwortung nachstehender Fragen,
die sich auf
die Zeit vor dem 1.5.2003 beziehen, Bedienstete des ehemaligen
Bundesministeriums
für öffentliche Leistung und Sport (BMöLS) in den Aufstellun-
gen nicht enthalten sind.
Kraft BMG-Novelle 2003 wurden die
Bediensteten des ehemaligen BMöLS mit Wirk-
samkeit vom
1.5.2003 in den Planstellenbereich des Bundeskanzleramtes-Zentral-
leitung übernommen und sind daher
ab diesem Zeitpunkt von der Anfragebeantwor-
tung umfaßt.
Personaleinsparungen
Zu Frage 1:
Mit Stellenplan 2000 wurden insgesamt 27 Planstellen eingespart.
Davon 18 in der Zentralleitung und 9 in nachgeordneten Dienststellen und
ausgegliederten Bereichen.
Mit Stellenplan 2001 wurden insgesamt 115 Planstellen eingespart.
Davon 23 in der Zentralleitung und 92 in nachgeordneten Dienststellen und
ausgegliederten Bereichen.
Mit Stellenplan 2002 wurden insgesamt 32 Planstellen eingespart.
Davon 23 in der Zentralleitung und 9 in nachgeordneten Dienststellen und
ausgegliederten Bereichen.
Mit Stellenplan 2003 wurden insgesamt 84 Planstellen eingespart.
Davon 43 in der Zentralleitung und 41 in nachgeordneten Dienststellen und
ausgegliederten Bereichen.
Bis 30.6.2004 wurden insgesamt 21 Planstellen eingespart.
Davon 19 in der Zentralleitung und 2 in nachgeordneten Dienststellen und
ausgegliederten Bereichen.
Da nur die nach Ausscheiden von
Bediensteten aus dem Dienststand frei gewor-
denen Planstellen eingespart
wurden, waren keine Personen betroffen.
Weiterführende Aussagen
(Aufschlüsselung nach Organisationseinheiten) können
in der zur
Verfügung stehenden Zeit nicht ohne unverhältnismäßigen Verwaltungs-
aufwand
getroffen werden. Das gilt auch für die Beantwortung aller weiteren Fra-
gen, wo die
angefragte Aufschlüsselung nach Organisationseinheiten nicht erfolgt
ist.
Zu Frage 2:
2000:
Zentralleitung: 18
nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Bereiche 14
2001:
Zentralleitung: 6
nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Bereiche 11
2002:
Zentralleitung: 10
nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Bereiche 18
2003:
Zentralleitung: 7
nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Bereiche 13
Bis 30.6.2004:
Zentralleitung: 2
nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Bereiche 1
Zu Frage 3:
30.
Zu Frage 4:
21.
Zu Frage 5:
Zentralleitung: 78
nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte Bereiche 29
Zu Frage 6:
Zum Stichtag 31.12.2003 gab es in der Zentralleitung 39 und in nachgeordneten
Dienststellen und ausgegliederten Bereichen 5 freie Planstellen.
Zum Stichtag 30.6. 2004 gab es in der Zentralleitung 49 und in nachgeordneten
Dienststellen und ausgegliederten Bereichen 7 freie Planstellen.
In
ausgegliederten Bereichen gibt es keine freien Planstellen, da diese nach
Abgän-
gen der Beamten gestrichen werden.
Zu den Fragen 7 und 8:
Aufgrund rechtzeitiger organisatorischer Vorkehrungen konnten personelle Defizite
vermieden werden.
Zu Frage 9:
Nein.
Zu den Fragen 10 und 11:
In einem Fall, wurde eine derartige Ruhestandsversetzung durchgeführt; es wurde
dagegen kein Rechtsmittel erhoben.
Personalentwicklunq
Zu Frage 12:
2000:
Zentralleitung: 15
Nachgeordnete
Dienststellen 1
2001:
Zentralleitung: 16
Nachgeordnete
Dienststellen 5
2002:
Zentralleitung: 18
Nachgeordnete
Dienststellen 5
2003:
Zentralleitung: 18
Nachgeordnete
Dienststellen 8
2004:
Zentralleitung: 17
Nachgeordnete
Dienststellen 2
Versetzungen zum Bundeskanzleramt (BKA) sind in der Aufstellung nicht inkludiert.
Zu Frage 13:
Künftige Neueinstellungen richten sich
nach dem Bedarf in den Organisationsein-
heiten; sie können nicht
prognostiziert werden, da allfällige Abgänge (Pensionierun-
gen, Austritte, etc.) nicht vorhersehbar sind.
Zu Frage 14:
In keinem Fall gab es ein Auswahlverfahren durch
Unternehmensberater, Personal-
vermittler, etc.
Zu Frage 15:
Zum Stichtag 30.6.2004 sind in meinem
Ministerium 7 Personen über Personallea-
singfirmen tätig. Diese Personen
werden ausschließlich in der Zentralstelle verwen-
det.
Zu Frage 16:
Bis Mai 2003 wurden im BKA keine Honorare an Personalleasingfirmen für die
Vermittlung bzw. zur Verfügungsstellung von Dienstnehmern bezahlt.
Aufgrund der durch die BMG-Novelle
2003 erfolgten Übernahme der Aufgaben des
ehem. BMÖLS
trat das BKA in die bestehenden Personalleasingverträge ein bzw.
wurden in weiterer Folge neue Verträge abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt wur-
den folgende Honorare (ohne der
Personalkosten der verliehenen Personen) vom
Bundeskanzleramt bezahlt:
Ab Mai 2003:
Personaldienstleistungen: Honorar: € 6.751 ,-
Im Jahr 2004
(bis 30.6.2004):
Personaldienstleistungen:
Honorar: € 5.809,-
Zu Frage 17:
Bislang konnte mit dem bestehenden Gehaltsschema das entsprechend qualifizierte
Personal gefunden werden.
Zu Frage 18:
Zum Stichtag 30.6.2004 befanden sich 37 MitarbeiterInnen (32 Zentralleitung, 5
nachgeordnete Dienststellen) in Ausbildung.
Zu Frage 19:
Im Jahr 2003 wurden insgesamt € 95.302,60 für die
Weiterbildung der Bediensteten
ausgegeben, im Jahr 2004 sind hiefür € 120.000,-
budgetiert. Weiterführende An-
gaben über die Ausgaben der Jahre
2000, 2001 und 2002 können nicht gemacht
werden, da die entsprechenden Daten erst seit 2003 zentral erfaßt
werden.
Zu Frage 20:
Im Jahr 2003 haben insgesamt 140
bezahlte Bedienstete an Weiterbildungsveran-
staltungen
teilgenommen, davon waren 103 Frauen und 37 Männer. Weiterführende
Angaben über
die Vorjahre können nicht gemacht werden, da die entsprechenden
Daten erst seit 2003 zentral erfaßt
werden.
Zu Frage 21:
In den Jahren 2000, 2001 und 2003
wurden keine Lehrlingsausbildungsplätze ge-
strichen Im
Jahr 2002 wurden 5 Lehrlingsausbildungsplätze und im Jahr 2004 wur-
den 4 Lehrlingsausbildungsplätze
gestrichen.
In den Jahren 2005 und 2006 werden
jeweils 2 Lehrlingsausbildungsplätze gestri-
chen.
Zu Frage 22:
Im Stellenplan 2004 sind insgesamt 15
Lehrlingsausbildungsplätze (davon 14 in der
Zentralleitung und 1 in nachgeordneten
Dienststellen) vorgesehen und im Stellen-
plan 2005 befindet sich im Stadium der Endabstimmung.
Zu Frage 23:
In der 8. Sitzung des Ministerrates
Pkt. 31. vom 6. Mai 2003 werden die Personal-
endstandsziele 2003 bis 2006 je
Ressort für die Bereiche mit Einsparungsvorgaben
fixiert. Die Ausgliederung der Universitäten
und der Austrian Development Agency
GmbH zum 1. Jänner 2004 und die
Verschiebung von Zollwachbediensteten vom
Finanzressort zum Innenressort erforderten die Adaption der Ziele.
Zu Frage 24:
Dem Ministerrat ist halbjährlich ein
Bericht über den Grad der Zielerreichung vorzu-
legen. Die Erstellung des Berichts
und der MR-Vortrag erfolgt von der Sektion III für
den gesamten Bundesdienst. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen
wird je Quartal ein Personalbericht
erstellt, in dem über den Zwischenstand berich-
tet wird. Adressat des Personalberichts sind außer mir noch der Bundesminister
für
Finanzen und der Staatssekretär für
Finanzen. Darüber hinaus erhalten alle Res-
sorts monatlich einen Zwischenstand der Personalstände und der Zielvorgaben in
Tabellenform. Weiters ist im
Ministerratsbeschluß vom 6. Mai 2003 festgelegt, daß
sich der Ministerrat zeitnahe mit der
Thematik befaßt, wenn das routinemäßige
Reporting zeigt, daß die Zielerreichung gefährdet wird.
Zu Frage 25:
Einsparungsvorgaben beziehen sich immer
auf das gesamte Ressort. Bei ausge-
gliederten bzw. privatisierten Unternehmungen werden Planstellen nach den Ab-
gängen von Beamten gestrichen. Diese zählen jedoch nicht zu den Einsparungs-
vorgaben für
das Ressort. Auf dieser Grundlage ergeben sich die Einsparungsvor-
gaben für die Jahre 2003 bis 2006
wie folgt:
2003: 42 Planstellen
2004: 30 Planstellen
2005: 17 Planstellen
2006: 16 Planstellen.
Zu den Fragen 26 und 27:
Nein.
Zu Frage 28:
2006 werden in meinem Ressort (inkl.
nachgeordneter Dienststellen) 22 Bediens-
tete die
Altersgrenze für eine Ruhestandsversetzung erreicht haben. Ob ein Antrag
gestellt wird
bzw. ob darunter Funktionsträger sein werden, kann nicht vorausgesagt
werden.
Zu Frage 29:
Es kann derzeit noch nicht gesagt werden, ob eine Nachbesetzung stattfindet.
Zu Frage 30:
2000:
1 Gruppenleiter in der Sektion IV
1 Abteilungsleiter in der Sektion I
2001:
3 Abteilungsleiter
in der Sektion II
1 Abteilungsleiter in der Sektion IV
2002:
1 Sektionsleiter in der Sektion II
1 Abteilungsleiter in der Sektion I
2003:
1 Sektionsleiter in der Sektion IV
4 Abteilungsleiter in der Sektion I
2 Abteilungsleiter in der Sektion II
4 Abteilungsleiter in der Sektion IV
1 Abteilungsleiter in der Sektion VI
Bis 30.6.2004:
1 Abteilungsleiter in der Sektion I
1 Abteilungsleiter in der Sektion IV
Zu Frage 31:
Leiter der
Sektion I: befristet bis 2004
Leiter der Sektion II: befristet bis 2007
Leiter der Sektion III: befristet bis 2007
Leiter der Sektion IV: befristet bis
2008
Leiter der Sektion VI: befristet bis 2005
Zu Frage 32:
Es kann derzeit nicht vorausgesagt
werden, ob 2004 oder 2005 noch Ausschrei-
bungen für die Funktion von
Sektionsleitern erfolgen.
Zu Frage 33:
Das Organigramm entnehmen Sie bitte der Beilage C.
Änderungen im größeren Umfang sind
nicht geplant, in der laufenden Entwicklung
kann es jedoch vereinzelt zu
Änderungen kommen.
Zu Frage 34:
Für die Ratspräsidentschaft
Österreichs im Jahr 2006 werden zusätzliche Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter im Ressort benötigt. Weiterführende Angaben können zum
gegebenen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden, da derzeit erst der konkrete Be-
darf an Zusatzpersonal für die
Ratspräsidentschaft erhoben wird.
Ausgliederungen & Privatisierungen
Zu Frage 35:
Amt des Österreichischen Statistischen Zentralamtes 171
Amt der Österreichischen Staatsdruckerei 8
Amt der Bundestheater 49
Amt der Bundessporteinrichtungen 16
Zu Frage 36:
Keine
Zu Frage 37:
Keine.
Zu Frage 38:
Es sind grundsätzlich keine
Ausgliederungen und Privatisierungen geplant. Die
Überprüfung von
Synergien und mögliche Bündelung von Leistungen ist
Gegenstand der laufenden
Zusammenarbeit aller Ressorts.
Zu Frage 39:
Keine.
Zu den Fragen 40.41 und 42:
Siehe
Frage 39.
Zu Frage 43:
Bundestheater-Holding GmbH: jährlich 133,645 Millionen Euro
Bundesanstalt
„Statistik Österreich": jährlich 50,391 Millionen Euro.
Zusätzlich wurden zur Abdeckung der
Aufwendungen in der Startphase für EDV-
Investitionen, für die Einrichtung von Datenbanken, für Zusatzaufwendungen, die
durch die neue Rechtsform und
Anfangsinvestitionen, die durch zusätzliche Aufga-
ben bedingt sind, folgende Beträge geleistet:
2000: 42,4 Millionen
Schilling
2001: 35
Millionen Schilling
2002: 1,453
Millionen Euro
Bundessporteinrichtungen:
Bundeszuschuss gemäß § 5 Abs.2 des Bundesgesetzes über die Neuorganisation
der Bundessporteinrichtungen (BSEOG):
2000: € 1,357.455
2001: € 223.178
Bundeszuschuss gemäß § 5 Abs.3 BSEOG:
2000: € 1,816.820
2001: € 1,810.125
2002: € 1,817.000
2003: € 1,817.000
2004: € 425.000 (bis 30.6.2004)
Bundeszuschuss gemäß § 10 Abs.1 BSEOG:
2000: € 2,603.213
2001: € 2,847.248
2002:
€ 2,725.000
2003: € 2,725.000
2004: € 2,043.750 (bis 30.6.2004)
Bundeszuschuss gemäß § 10 Abs.3 BSEOG:
2000: € 773.312
2001: € 742.062
2002: € 834.512
2003: € 861.000
2004: € 384.000 (bis 30.6.2004)
Zu Frage 44:
Bundestheater-Holding GmbH im Jahr 2003 und 2004:
VA-Ansatz 1/13117 „Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)"
Bundesanstalt
„Statistik Österreich" im Jahr 2003 und 2004:
VA-Ansatz 1/10227 „Aufwendungen (Gesetzl.
Verpflichtungen)"
Bundessporteinrichtungen:
Im Jahr 2003 (vom 1.1.2003 bis 30.4.2003):
VA-Ansatz 1/70336 „Förderungen" und VA-Ansatz 1/70338 „Aufwendungen"
Im Jahr 2003 (vom 1.5.2003 bis 31.12.2003):
VA-Ansatz 1/10636 „Förderungen" und VA-Ansatz 1/10638 „Aufwendungen"
Im Jahr 2004:
VA-Ansatz 1/10636 „Förderungen" und VA-Ansatz 1/10638 „Aufwendungen".
Zu Frage 45:
Keine.
Allgemeine Fragen
Zu Frage 46:
Die Vertretung Österreichs in
Angelegenheiten des Bundeskanzleramtes obliegt
Bediensteten
derjenigen Abteilungen, die nach der jeweiligen Sachkompetenz
zuständig sind.
Zu Frage 47:
Keine.
Zu Frage 48:
Derzeit sind sechs MitarbeiterInnen karenziert, die bei der EU-Kommission oder bei
anderen Internationalen Organisationen tätig sind.
Zu Frage 49:
Expertenpositionen werden von der EU individuell besetzt, sie werden nicht national
vergeben.
Zu Frage 50:
Eine Beantwortung dieser Frage ist
ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand
nicht möglich,
weil dazu die Durchsicht der Personalakten sämtlicher karenzierter
MitarbeiterInnen erforderlich wäre.
Zu Frage 51:
Das Regierungsprogramm sieht vor, nachhaltige Schritte im Sinne einer
Angleichung
der öffentlichen Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechte in Österreich
zu
unternehmen.
Art und Umfang bzw. Ausgestaltung
angepasster Dienstrechtsbestimmungen
können nur Ergebnis eines unter den
Ressorts abgestimmten Prozesses sein.
Zu Frage 52:
Diese Frage kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden und wird im Zuge
der in der vorigen Frage beschriebenen Prozesses zu beantworten sein.