1957/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 7. Juli 2004, Nr. 1987/J, betreffend Rechnungshofbericht zur AGES -
Erfüllung der Emp-
fehlungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Der Zweck des Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetzes ist der Schutz der Gesund-
heit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie
die wirksame und effiziente Evaluierung der
Ernährungssicherheit und die epidemiologische Überwachung und Abklärung
übertragbarer
und nicht übertragbarer
Infektionskrankheiten beim Menschen.
Mit der Ausgliederung der AGES konnten
hoheitliche Zuständigkeiten entlang der Lebensmit-
telkette gebündelt werden. Die Schaffung
der AGES stellt eine konsequente Weiterentwicklung
der europäischen Lebensmittelpolitik auf nationaler Ebene dar.
Der Rechnungshof
weist in seinem Bericht darauf hin, dass die mit der Ausgliederung erfolgte
Restrukturierung
gute Voraussetzungen für den Abbau struktureller Schwachstellen geschaf-
fen hat. Ich erlaube mir aus dem
Rechnungshofbericht folgende Beschreibung der Ausgangs-
lage zu zitieren:
„Zudem waren die Strukturen bei den
betroffenen nachgeordneten Dienststellen des BMLFUW
sowie des damaligen BMSG höchst reformbedürftig. Problemfelder waren
insbesondere die
aufgetretenen Kapazitätsüberhänge, eine
unzureichende Standortverteilung, Parallelstruktu-
ren, ein Investitionsstau, Koordinationsmängel, fehlende Standards in
der Analyse, eine nicht
ausreichend flexible Verwaltung, der
unzureichende Standard und isolierte Strukturen im IT-
Bereich sowie ein mangelnder Datenaustausch. Weiters bestanden
fachübergreifende Syner-
giepotenziale insbesondere in den Bereichen Labor, Analytik und Forschung.“
Ich stimme mit dem
Rechnungshof überein, dass die Notwendigkeit einer Neustrukturierung
der in der Agentur eingebrachten ehemaligen Bundesdienststellen außer
Zweifel stand. Da der
Restrukturierungsbedarf durch das Erfordernis einer weit reichenden
räumlich-
organisatorischen Reorganisation enorm ist (vgl. Rechnungshof), ersuche
ich auch um Ver-
ständnis, dass die
Reformen Schritt für Schritt zügig umgesetzt werden.
Ich darf darauf hinweisen, dass der
Grundstein für eine kunden- und vor allem konsumenten-
orientierte, flexible und effiziente Ausrichtung zur Sicherstellung des
gesundheitspolitischen
Versorgungsauftrages gelegt wurde. Selbstverständlich bin ich bereits mit Frau
Bundesminis-
terin Rauch-Kallat, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung in einen Prozess
getreten, die
Empfehlungen des Rechnungshofes zu
bearbeiten und umzusetzen.
Zu Frage 1:
Die Geschäftsführung der AGES hat bereits
2003 ein Unternehmenskonzept mit einer ausge-
wogenen Unternehmensstrategie vorgelegt. Im Rahmen des jährlich zu erstellenden
Ar-
beitsprogrammes werden die Schwerpunkte für das nächste Jahr geplant. Damit
werden Um-
fang und Qualität der Leistung gesichert.
Oberste Priorität hat dabei die Sicherstellung der
objektiven und unabhängigen Leistungserbringung zum Schutz der
Gesundheit von Mensch,
Tier und Pflanze.
Zu Frage 2:
Die langfristige
Absicherung des finanziellen Handlungsspielraumes der AGES ist für mich von
großer Bedeutung.
Daher wird auch die im Gesetz vorgesehene Reevaluierung der Basiszu-
wendung zum Anlass genommen, die finanzielle Lage der AGES genauestens zu
prüfen. In
diesem Prozess hat die Geschäftsführung der AGES einen Businessplan vorgelegt,
der von
Gutachtern evaluiert wird und Basis für die Budgetverhandlungen mit dem
Finanzministerium
ist. Ich werde mich in Abstimmung mit Frau Bundesministerin Rauch-Kallat für eine
Nachbes-
serung der finanziellen Zuwendungen gemäß § 12 Abs. 3 und 6 des Gesundheits-
und Ernäh-
rungssicherheitsgesetzes zugunsten der AGES
bestmöglich einsetzen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Seit Gründung der
AGES werden Schritt für Schritt Systeme im Bereich Finanzen (Controlling
und
Rechnungswesen) ausgebaut. Weitere logische Schritte sind die Umsetzung von
umfas-
senden Controlling-Systemen, Integration der
jährlichen Arbeitsprogrammplanung in diese
Systeme sowie die Implementierung
von Kennzahlensystemen und eine Leistungsdokumenta-
tion. Die Bildung eigener Rechnungskreise wird nach Einrichtung der
Basissysteme nunmehr
entwickelt. Es darf von einer raschen und konsequenten Umsetzung dieser
Schritte ausge-
gangen werden.
Zu Frage 5:
Die Festlegung der Zuordnung der
Eigentümervertretung wurde vom Nationalrat mit dem Ge-
sundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
beschlossen und regelt klar die Kompetenzberei-
che des BMLFUW und des BMGF in Bezug auf die AGES.
Zu den Fragen 6 und 7:
In diesem Zusammenhang darf ich Leitsätze
aus dem Unternehmenskonzept der AGES vom
Juli 2003 zitieren:
-
„Der
Mensch steht im Mittelpunkt unserer Dienstleistungen. Schutz der Gesundheit
von Mensch, Tier und Pflanzen ist die Kernaufgabe der AGES.
-
Wir erbringen aufgrund gesetzlicher Grundlagen
Dienstleistungen für Bürger, Un-
ternehmen und Behörden. Dabei stehen hoheitliche, amtliche und
übertragene
Leistungen im Vordergrund.
-
Privatwirtschaftliche Leistungen unterliegen dem Prinzip
der Kostendeckung und
dürfen die Grundsätze von Objektivität, Unparteilichkeit und
Unbefangenheit nicht
gefährden. Mit der Erbringung der privatwirtschaftlichen Leistungen
sollen beste-
hende Ressourcen besser genutzt und das Know-how abgesichert und
ausgebaut
werden."
Bei Einhaltung dieser Leitsätze werden
Interessenskollissionen zwischen privatwirtschaftlichen
und hoheitlichen Leistungen vermieden.
Die angesprochenen problematischen Nachfragesegmente
werden im Zuge einer tiefgehen-
den Aufgabenkritik definiert.
Zu Frage 8:
Mein Ressort hat seine Vorstellungen bezüglich einer
Verbesserung der Koordination im Be-
reich der mittelbaren Bundesverwaltung in den Verfassungskonvent
eingebracht.