1961/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen, haben
am 9. Juli 2004 unter der Nummer 2005/J-NR/2004 eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des
Ressorts für das Bundesland Wien an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Während das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten grundsätzlich
gesamtösterreichische Interessen zu vertreten hat, können gewisse außenpolitische Initiativen
und Leistungen meines Ressorts im besonderen Interesse aller oder stärker im Interesse
einzelner Bundesländer stehen. So habe ich am 6. Juni 2001 die Initiative der „Regionalen
Partnerschaft" ins Leben gerufen, die nicht nur Gesamtösterreich, sondern auch allen
österreichischen Bundesländern und den an Österreich grenzenden, neuen EU-Mitgliedstaaten
zugute kommt.

Mein Ressort tritt im Rahmen der EU konsequent für die Verankerung von Anliegen der
Regionen und Länder und für die Einbindung der regionalen und kommunalen Ebene ein.
Auch die vom Außenministerium wahrgenommene, zusammenfassende Betreuung der
Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den


Gebietskörperschaften und den Nachbarstaaten ist für die Bundesländer von wesentlicher
Relevanz und wird mit der Zielsetzung der Förderung von gutnachbarschaftlichen
Beziehungen und stabilem Wirtschaftswachstum auf beiden Seiten der Grenze als politische
Priorität wahrgenommen.

Wichtige Leistungen des Außenministeriums, die insbesondere auch im Interesse des
Bundeslandes Wien unternommen werden, sind Maßnahmen zur weiteren Stärkung der
Attraktivität Wiens als Amtssitz internationaler Organisationen und zur Ansiedlung
zusätzlicher internationaler Organisationen und Einrichtungen.

Im Berichtszeitraum hat mein Ressort für den Amtssitz Wien durch Zurverfügungstellung von
mietfreien Büros für internationale Organisationen, Förderung der Ansiedlung neuer
Organisationen, Durchführung von Konferenzen in Wien und die Unterstützung von
Botschaften aus Entwicklungsländern insgesamt Leistungen in Höhe von € 15.867.339,09
erbracht. Diese Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

Ausgaben 29.10.-31.12. 1999                  2.240.287,74

Ausgaben 2000                    4.676.777,99

Ausgaben 2001                    2.645.837,76

Ausgaben 2002                    2.545.500,17

Ausgaben 2003                    2.845.856,11

Ausgaben 1.1.-31.7.2004                    913.079,30

Summe                    15.867.339,07

Zusätzlich wurden im Berichtszeitraum noch folgende sonstige Leistungen für den Amtssitz
Wien erbracht:

ü  1999 - 2004: Leitung der Task Force für die Asbestentsorgung des Vienna
International Centre (VIC) und Leitung der österreichischen Delegation bei den
diesbezüglichen Verhandlungen mit den im VIC angesiedelten internationalen
Organisationen (VBOs);


ü  2000 - 2002: Leitung der Verhandlungen für eine Neuregelung des Gemeinsamen
Reparaturfonds des VIC für die Jahre 2002 - 2006. Dies führte zur Änderung des
Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der
Internationalen Atomenergieorganisation, der Organisation der Vereinten Nationen für
Industrielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation
des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über die Errichtung
und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen
und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien, BGBl. III
Nr. 131/2003;

ü  2002 - 2004: Verhandlungen mit den VBOs über den Bau eines weiteren, in das VIC
zu integrierenden Konferenzzentrums, wodurch der Amtssitz Wien und Wien als
Konferenzstadt eine wesentliche Stärkung erfahren wird (vgl. auch die entsprechende
Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Finanzierung des Internationalen
Amtssitz- und Konferenzzentrums Wien (IAKW-Finanzierungsgesetz),
BGBl. Nr. 150/1972 idgF, durch BGBl.
I Nr. 40/2004);

ü   2003 - 2004: Leitung der Verhandlungen mit den VBOs unter Einbeziehung des BMI
und des BMF sowie der Stadt Wien zur Verbesserung der Sicherheitssituation des
VIC;

ü   2002 - 2004: Verhandlungen mit der OSZE unter Einbeziehung des BMWA sowie der
Stadt Wien über die Errichtung eines permanenten OSZE-Amtssitzes im Zentrum
Wiens (Wallnerstraße 6 - 6a, der Baubeginn ist für Herbst 2004 geplant);

ü   2002 - 2003: Verhandlungen mit der OPEC unter Einbeziehung der Stadt Wien über
die Renovierung des OPEC-Amtssitzes und eine entsprechende Kostenteilung;

ü   2000 - 2003: Renovierung der Konferenzfazilitäten der OSZE in der Hofburg.

Im Berichtszeitraum konnten folgende internationale Organisationen und Einrichtungen in
Wien angesiedelt werden:

1. Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC),
1999, vgl. Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Stelle
zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, BGBl. III Nr. 84/2001


2.     UNOPS - United Nations Office for Project Services, 2000

3.     Migration and Asylum Initiative (MAI), 2001, im Rahmen des ICMPD

4.     Zentrale Kontaktstelle des Haager Verhaltenskodex zur Verhinderung der
Weiterverbreitung ballistischer Raketen (HCOC), 2002

5.     Office of Internal Oversight Services (OIOS) der VN, 2003

6.     Renewable Energy and Energy Efflciency Partnership (REEEP), 2003

7.     European Space Policy Institute (ESPI) der European Space Agency (ESA), 2004

Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum folgende neue Amtssitzabkommen mit
internationalen Organisationen in Wien geschlossen bzw. bestehende Amtssitzabkommen
oder -regelungen geändert:

         Vereinbarung über die Durchführungsmodalitäten zum Protokoll über die
Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften zwischen der
Österreichischen Bundesregierung und der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften, BGBl. III Nr. 24/2000;

         Abkommen  zwischen der Republik Österreich und  dem Internationalen
Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) über den Amtssitz des
Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung,

BGBl. III Nr. 145/2000;

         Änderung  des  Abkommens  zwischen  der Republik  Österreich und  der
Organisation   der   erdölexportierenden   Länder   über   den   Amtssitz   der
Organisation der erdölexportierenden Länder, BGBl. III Nr. 99/2001;

         Abkommen  zwischen  der  Republik   Österreich  und  der  Internationalen
Kommission zum Schutz der Donau über den Amtssitz der Internationalen
Kommission zum Schutz der Donau; BGBl. III Nr. 227/2001;

         Änderung des Bundesgesetzes über die Rechtsstellung von Einrichtungen der
OSZE in Österreich, BGBl. I Nr. 157/2002.

Zur stärkeren Positionierung des Amtssitzes konnten auch öffentlichkeitswirksame und
thematische Schwerpunkte gesetzt werden:


Der internationale Bekanntheitsgrad von Wien wurde durch die Verleihung eines
„United Nations Vienna Civil Society Award" gestärkt.

Die Ansiedlung des Haager Kodex gegen die Verbreitung ballistischer Raketen
(115 Mitgliedstaaten) führte nicht nur zu einer intensiven Konferenztätigkeit dieser Einheiten
in der Bundeshauptstadt, sondern stärkte Wien zusätzlich zu den Tätigkeiten von IAEA und
CTBTO als internationales Zentrum der Non-Proliferation und Verifikation. Wiens
zunehmende Bedeutung auf dem Gebiet der Nicht-Verbreitung von Massenvernichtungs-
waffen und Trägersystemen hat auch UNO-Generalsekretär Annan im Juli dieses Jahres
ausdrücklich hervorgehoben.

Im Bereich der Terrorismusbekämpfung konnte 2002 aufbauend auf einem freiwilligen
Beitrag meines Ressorts in Höhe von USD 1 Million und mit dem von Österreich und dem
UNODC organisierten Terrorismussymposium ein Prozess initiiert werden, der nach den
Budgetverhandlungen in New York zu einer Stärkung der Terrorismusarbeit des UNODC in
Wien führte.

Aber auch andere Themen konnten einem breiten internationalen Publikum präsentiert
werden: Zum Weltwassertag 2002 und zum Weltwasserjahr 2003 wurden über die
Koordinationstätigkeit des Außenministeriums und der Stadt Wien die Leistungen der Wiener
Wasserversorgung vorgestellt.

Neben den Maßnahmen aus Amtssitzinteressen setzt mein Ressort eine Fülle weiterer
umfangreicher Initiativen, die auch den Bundesländern - und dabei wieder insbesondere Wien
- zugute kommen. So werden Auslandsreisen von RepräsentantInnen der österreichischen
Bundesländer von den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland in direktem Kontakt
oder im Wege des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten unterstützt.

Ebenso werden im Rahmen der bilateralen und multilateralen Tätigkeit des
Außenministeriums wirtschaftliche Anliegen des Bundeslandes und/oder von Unternehmen
mit Wien-Bezug, die vor allem im Export tätig sind, unterstützt. Eine Unterstützung erfolgt
dabei in Form von aktiven Interventionen im jeweiligen Partnerland sowie im Rahmen meiner


Amtsgespräche, wobei in der Regel zwecks Nachverfolgung entsprechende Memoranda
übergeben werden.

Darüber hinaus schließt mein Ressort auch Abkommen mit verschiedenen Ländern ab, die der
Bewahrung oder Besserung von internationalen Rahmenbedingungen dienen. So verbessern
Investitionsschutzabkommen und Doppelbesteuerungsabkommen die Geschäftsbedingungen
für österreichische und damit in Wien ansässige Firmen wesentlich.

Als Serviceleistung erörtert das Außenministerium auch EU-Fachfragen mit VertreterInnen
der Bundesländer. So führt die Europäische Kommission mit der Republik Österreich
sogenannte "Paketsitzungen" über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch, die von
meinem Ressort und dem Bundeskanzleramt gemeinsam organisiert werden. Ziel ist es, die
Anwendung und Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in Österreich durch eine Aussprache zu
fordern und zu beschleunigen. Gegenstand des Informationsaustausches sind sowohl neue
Beschwerdefälle bzw. anhängige Vertragsverletzungsverfahren als auch die Transformation
der einschlägigen Rechtsakte der Union in das österreichische Recht.

Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der Auslandskulturpolitik des
Außenministeriums werden auch Initiativen einzelner Österreicherinnen und Österreicher
gefördert. Bedingt durch die Konzentration des künstlerischen und wissenschaftlichen
Schaffens in der Bundeshauptstadt entfallen rund 25% der jährlichen Förderungen und
Aufwendungen im Bereich der Auslandskultur auf Wien. Für kulturelle Vorhaben wurden
zugunsten des Bundeslandes Wien folgende Summen verwendet:

       für 639 Einzelprojekte und Veranstaltungen im Jahr 2000 ein Gesamtkostenumfang
von Euro 1.558.105,07

       für 622 Einzelprojekte und Veranstaltungen im Jahr 2001 ein Gesamtkostenumfang
von Euro 1.214.559,62

       für 629 Einzelprojekte und Veranstaltungen im Jahr 2002 ein Gesamtkostenumfang
von Euro 1.359.945,64

       für 613 Einzelprojekte und Veranstaltungen im Jahr 2003 ein Gesamtkostenumfang
von Euro 1.175.557,74


Die aufgewendeten Mittel für Förderungen und Veranstaltungen der Kulturpolitischen
Sektion des Außenministeriums sowie der Kulturforen und Vertretungsbehörden im Ausland
für das Bundesland Wien liegen wahrscheinlich jedoch wesentlich höher. Detaillierte
Aussagen können aber nicht getroffen werden, da sich die Erfassung und Zuordnung von
Ausgaben im Einzelfall nicht immer eindeutig auf ein Bundesland beziehen. Beispielsweise
werden Leistungen und Aufwendungen, die für zwei oder mehrere Bundesländer getätigt
werden, mit dem Hinweis „keinem Bundesland zuordenbar" erfasst.

Aufgrund der Fülle der Aktivitäten meines Ressorts können nur einzelne Beispiele
hervorgehoben werden. Viele Dienstleistungen und Tätigkeiten meines Ressorts, etwa
hinsichtlich der konsularischen Hilfeleistungen für in Not geratene Staatsbürger, der
protokollarischen Betreuung österreichischer Delegationen oder der finanziellen
Unterstützung von Einzelpersonen oder Vereinen im Rahmen der

Entwicklungszusammenarbeit, sind nicht länderspezifisch ausgerichtet, werden aber häufig
auf direktes Ersuchen, in Zusammenarbeit oder in Abstimmung mit den Bundesländern,
darunter auch Wien, erbracht.

Zu Frage 2:

Folgende Vorhaben sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar:

         Asbestsanierung des Vienna International Centre (VIC);

         Verhandlungen  für  eine Novelle  zum Abkommen  über den  Gemeinsamen
Reparaturfonds des VIC für die Jahre 2007 bis 2011;

         Bau einer weiteren Konferenzhalle im VIC zur Stärkung des Amtssitzes und
Konferenzortes Wien;

         Verbesserung der Sicherheitssituation des VIC;

         Errichtung eines permanenten Amtssitzes für die OSZE in Wien 1,
Wallnerstraße 6-6a;


         Kostenbeteiligung des Bundes und der Stadt Wien an der Renovierung des
OPEC-Amtssitzes;

         Bemühungen um die Ansiedlung weiterer internationaler Organisationen und
Einrichtungen in den Bereichen Abrüstung, Energie und Wirtschaft;

         Bemühungen um Abhaltung zusätzlicher Großkonferenzen in Wien, sobald mit der
zweiten Konferenzhalle im VIC die Kapazitäten verfügbar sind;

         Abschluss   eines   Abkommens   zwischen  der  Republik   Österreich  und   der
Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) über
den   Amtssitz   der   Bezirkskontrollzentrale   des   oberen   Luftraums   für   die
zentraleuropäischen Flugsicherungsdienste (CEATS) im Herbst 2004;

         Koordination der Veranstaltungen zum Jubiläum „25 Jahre Vienna International
Centre“, inklusive der Organisation eines internationalen Symposiums am 18.
Oktober 2004.