1977/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom
9. Juli 2004, Nr.
2020/J, betreffend humanitäre Hilfeleistung im Ausland, beehre ich mich Fol-
gendes mitzuteilen:
Allgemeines:
Was die Definition und Abgrenzung der
Begriffe Nothilfe, Katastrophenhilfe, humanitäre Hilfe
oder Entwicklungszusammenarbeit betrifft,
darf auf die Beantwortung der an die Bundesminis-
terin für auswärtige Angelegenheiten gerichteten parlamentarischen
Anfrage, Nr. 2017/J, ver-
wiesen werden.
Zu den Fragen 1 und 3:
Seit dem 1.1.2002 wurden vom
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft an Zahlungen für Nahrungsmittelhilfe im Ausland folgende
Beträge geleistet:
Im Rahmen der
Nahrungsmittelhilfe-Konvention 99 (Food Aid Convention/FAC99) im Getreide-
jahr 2002-2003 Euro
1,489.360 und im Getreidejahr 2003-2004 Euro 1,490.000.
Im Rahmen des Welternährungsprogramms (World Food Programme/WFP) wurden
2002 Euro
420.000, 2003 Euro
1,275.633 geleistet und für 2004 stehen Euro 1,323.000 zur Verfügung.
Diese Geldmittel werden den Hilfsprojekten zugeordnet und aktiviert in
Abstimmung und nach
Maßgabe der durch das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten gestalteten ent-
wicklungspolitischen Leitlinien.
Durch eine Gesetzesnovelle zum
Entwicklungshilfegesetz vom Juli 2003, BGBl. I Nr. 65/2003,
wurde
das Budget für die Entwicklungszusammenarbeit Österreichs an die neu gegründete
und
ab 1.1.2004 tätige Austrian Development Agency (ADA) übertragen, zur
Durchführung der
bilateralen Programme in hilfsbedürftigen Partnerländern.
Leistungen des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-
schaft im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe erfolgen nunmehr in Abstimmung mit der
ADA und
dem Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten.
Schwerpunkte werden maßgeblich durch das Bundesministerium
für auswärtige Angelegen-
heiten bzw. dem Hilfebedarf/Anlassfall
entsprechend gesetzt.
Zu Frage 2:
Wenn im Zusammenhang
mit humanitärer Hilfeleistung mehrere Ressorts betroffen sind, findet
auf Beamtenebene eine
Koordination zwischen diesen Ressorts statt. Im Fall der Nahrungs-
mittelhilfe erfolgt dies unter Anleitung des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenhei-
ten.
Zu Frage 4:
Die Nahrungsmittelhilfe des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft erfolgt nur im Ausland und in Abstimmung mit dem
Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten bzw. ADA. Hierfür
besteht ein 3-Jahresbudget, welches gemäß
den Zusagen in der FAC99 und gegenüber dem WFP für Nothilfe jährlich
weiter geführt wird.
Das Budget für Entwicklungszusammenarbeit obliegt dem Bundesministerium für
auswärtige
Angelegenheiten bzw. der ADA.
Zu Frage 5:
Zu dieser Frage wird auf die Beantwortung
des Bundesministeriums für auswärtige Angele-
genheiten verwiesen. Eine Beteiligung aus den Mitteln des Bundesministeriums
für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für Nahrungsmittelhilfe wäre nur
durch Umlen-
kung bereits anderwärtig vergebener Mittel möglich.
Zu Frage 6:
Eine Fortführung der bisherigen Budgets für Nahrungsmittelhilfe ist beabsichtigt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Mittel für künftige Hilfeleistungen werden sich aus den Budgetverhandlungen ergeben.
Zu den Fragen 9 und 10:
Selbstverständlich
wird jeder Mitteleinsatz im In- und Ausland auf seine Effizienz überprüft. Die
Einsätze sind nach bisherigem Wissensstand immer positiv verlaufen. Es ist
dabei auch die Art
und
der Umfang eines Einsatzes relevant. Bei der Anwendung des Nahrungsmittelhilfe-
Abkommens wird nach
einem „Code of Conduct“ vorgegangen, an den sich die Durchführen-
den zu halten haben. Jede Hilfeleistung unterliegt einem Assessment (z.B. durch
die ADA),
sowohl im Voraus als auch nach Beendigung.
Auch ist es für den Bereich Humanitäre
Hilfe ganz allgemein Sache der Partner (z.B. Bundes-
ministerium für auswärtige Angelegenheiten/ADA - NGO - WFP - Empfängerland),
über eine
klare, effiziente und transparente
Mittelvergabe zu befinden.