198/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen,
haben am 19. März 2003 unter der Nummer 202/J-NR/2003 eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Diskriminierung von Menschen mit Behinderung
an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist auf Grund seines gesetz-
lichen Wirkungsbereichs legistisch nur hinsichtlich des Zugangs zum auswärtigen
Dienst und der berufsbegleitenden Fortbildung der in diesem Dienstbereich verwen-
deten Bediensteten federführend zuständig, nicht aber für Angelegenheiten der
Berufsausbildung oder der Berufsausübung außerhalb dieses Teiles des Allgemei-
nen Verwaltungsdienstes des Bundes.

Der Regelungsinhalt des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des
auswärtigen Dienstes - Statut, BGBI. l Nr. 129/1999, wurde bereits vor seiner Ein-
bringung in den Nationalrat von einer aus sachkundigen VertreterInnen des Bun-
desministeriums für auswärtige Angelegenheiten und des damals für das Dienst- und
Besoldungsrecht des Bundes zuständig gewesenen Bundesministeriums für Finan-
zen sowie der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Personalvertretung des
auswärtigen Dienstes gebildeten Arbeitsgruppe unter anderem auch dahingehend
überprüft, welche Auswirkungen der Gesetzesinhalt auf Personen mit Behinderungen


haben werde. Dabei wurde einvernehmlich festgestellt, dass dieses Bundesgesetz
keine Bestimmungen enthält, durch die Menschen mit Behinderung diskriminiert
werden. Im Rahmen der Vorbereitung auf das Europäische Jahr der Menschen mit
Behinderung 2003 wurde im Herbst 2002 das Statut-Gesetz erneut geprüft und dabei
nochmals festgestellt, dass dieses Bundesgesetz keine diskriminierenden Regelun-
gen im Sinne der Anfrage enthält.

 

Es ist daher heuer keine neuerliche Durchforstung der Berufsausübungs- und Zugangsgesetze auf Diskriminierung behinderter Menschen erfor-
derlich.

Zu Fragen 2 und 3:

Im übrigen wird auf die vom Bundeskanzler in Beantwortung der an ihn gerichteten
Anfrage Nr. 201/J-NR/2003 genannte Durchforstung der Berufsausbildungs-,
Ausübungs- und Zugangsgesetze durch eine interministerielle Arbeitsgruppe hinge-
wiesen.