1981/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1986/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Genossinnen wie folgt:

Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass der Zweck des Gesundheits-
und Ernährungssicherheitsgesetzes der Schutz der Gesundheit von Men-
schen, Tieren und Pflanzen sowie die wirksame und effiziente Evaluierung
der Ernährungssicherheit und die epidemiologische Überwachung und Ab-
klärung übertragbarer und nicht übertragbarer Infektionskrankheiten beim
Menschen ist.

Mit der Ausgliederung der AGES konnten hoheitliche Zuständigkeiten ent-
lang der Lebensmittel kette gebündelt werden. Die Schaffung der AGES
stellt eine konsequente Weiterentwicklung der europäischen Lebensmittel-
politik auf nationaler Ebene dar.

Der Rechnungshof weist in seinem Bericht darauf hin, dass die mit der
Ausgliederung erfolgte Restrukturierung gute Voraussetzungen für den
Abbau struktureller Schwachstellen geschaffen hat.

Ich sehe - ebenso wie der Rechnungshof - die Notwendigkeit einer Neu-
strukturierung der in der Agentur eingebrachten ehemaligen Bundes-
dienststellen. Da der Restrukturierungsbedarf durch das Erfordernis einer
weit reichenden räumlich-organisatorischen Reorganisation enorm ist (vgl.
Rechnungshof), können nicht alle erforderlichen Maßnahmen sofort umge-
setzt werden.


Der Grundstein für eine künden- und vor allem konsumentenorientierte,
flexible und effiziente Ausrichtung zur Sicherstellung des gesundheitspoli-
tischen Versorgungsauftrages wurde gelegt. Selbstverständlich habe ich
bereits mit Herrn Bundesminister DI Pröll und den Organen der AGES
(Aufsichtsrat und Geschäftsführung) begonnen, die Empfehlungen des
Rechnungshofes zu prüfen, zu bearbeiten und entsprechend umzusetzen.

Frage 1:

Die Geschäftsführung der AGES hat bereits 2003 ein Unternehmenskon-
zept mit einer ausgewogenen Unternehmensstrategie vorgelegt. Im Rah-
men des jährlich zu erstellenden Arbeitsprogramms werden die Schwer-
punkte für das nächste Jahr geplant. Dadurch werden Umfang und Quali-
tät der Leistungen der AGES gesichert. Oberste Priorität hat dabei die Si-
cherstellung der objektiven und unabhängigen Leistungserbringung zum
Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze.

Frage 2:

Die langfristige Absicherung des finanziellen Handlungsspielraumes der
AGES ist vor allem auch im Interesse des Schutzes der Gesundheit der
Menschen von großer Bedeutung. Daher wird auch die im Gesetz vorgese-
hene Evaluierung der Basiszuwendung zum Anlass genommen, die finan-
zielle Lage der AGES genauestens zu prüfen und bei Finanzbedarf auch
Geldmittel zuzuführen. In diesem Zusammenhang hat die Geschäftsfüh-
rung der AGES einen Businessplan vorgelegt, der von Gutachterinnen und
Gutachtern evaluiert wird und Basis für die Budgetverhandlungen mit dem
Finanzministerium ist. Ich werde mich in Abstimmung mit Herrn Bundes-
minister DI Pröll für eine entsprechende Nachbesserung der finanziellen
Zuwendungen gemäß § 12 Abs. 3 und 6 des Gesundheits- und Ernäh-
rungssicherheitsgesetzes zugunsten der AGES bestmöglich einsetzen.

Fragen 3 und 4:

Seit Gründung der AGES werden Schritt für Schritt Systeme im Bereich
Finanzen (Controlling und Rechnungswesen) ausgebaut. Weitere logische
Schritte sind die Umsetzung von umfassenden Controlling-Systemen, die
Integration der jährlichen Arbeitsprogrammplanung in diese Systeme so-
wie die Implementierung von Kennzahlensystemen und der Aufbau einer
Leistungsdokumentation. Die Bildung eigener Rechnungskreise wird nach
Einrichtung der Basissysteme nunmehr entwickelt. Es darf von einer ra-
schen und konsequenten Umsetzung dieser Schritte ausgegangen werden.

Frage 5:

Die Festlegung der Zuordnung der Eigentümervertretung wurde vom Nati-
onalrat mit dem Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz beschlos-
sen und regelt klar die Kompetenzbereiche des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und des Bun-
desministeriums für Gesundheit und Frauen in Bezug auf die AGES.


Fragen 6 und 7:

Im Unternehmenskonzept der AGES vom Juli 2003 sind unter anderem
folgende Leitsätze enthalten:

-          „Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Dienstleistungen.
Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen ist die
Kernaufgabe der AGES.

-          Wir erbringen aufgrund gesetzlicher Grundlagen Dienstleistun-
gen für Bürger, Unternehmen und Behörden. Dabei stehen ho-
heitliche, amtliche und übertragene Leistungen im Vordergrund.

-          Privatwirtschaftliche Leistungen unterliegen dem Prinzip der Kos-
tendeckung und dürfen die Grundsätze von Objektivität, Unpar-
teilichkeit und Unbefangenheit nicht gefährden. Mit der Erbrin-
gung der privatwirtschaftlichen Leistungen sollen bestehende
Ressourcen besser genutzt und das Know-how abgesichert und
ausgebaut werden."

Bei Einhaltung dieser Leitsätze werden Interessenskollisionen zwischen
privatwirtschaftlichen und hoheitlichen Leistungen vermieden.

Die angesprochenen problematischen Nachfragesegmente werden im
Zuge einer tiefgehenden Aufgabenkritik definiert.

Frage 8:

Vorstellungen bezüglich einer Verbesserung der Koordination im Bereich
der mittelbaren Bundesverwaltung wurden in den Verfassungskonvent
eingebracht.