1981/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1986/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Genossinnen wie folgt:
Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass der Zweck des
Gesundheits-
und
Ernährungssicherheitsgesetzes der Schutz der Gesundheit von Men-
schen, Tieren und Pflanzen sowie die wirksame und effiziente Evaluierung
der Ernährungssicherheit und die epidemiologische Überwachung und Ab-
klärung
übertragbarer und nicht übertragbarer Infektionskrankheiten beim
Menschen
ist.
Mit der Ausgliederung der AGES konnten hoheitliche
Zuständigkeiten ent-
lang der Lebensmittel kette gebündelt werden. Die Schaffung der AGES
stellt
eine konsequente Weiterentwicklung der europäischen Lebensmittel-
politik auf nationaler Ebene dar.
Der Rechnungshof weist in seinem
Bericht darauf hin, dass die mit der
Ausgliederung erfolgte Restrukturierung gute Voraussetzungen für den
Abbau
struktureller Schwachstellen geschaffen hat.
Ich sehe - ebenso wie der Rechnungshof - die
Notwendigkeit einer Neu-
strukturierung der in der Agentur eingebrachten ehemaligen Bundes-
dienststellen.
Da der Restrukturierungsbedarf durch das Erfordernis einer
weit reichenden räumlich-organisatorischen Reorganisation enorm ist (vgl.
Rechnungshof),
können nicht alle erforderlichen Maßnahmen sofort umge-
setzt
werden.
Der Grundstein für eine künden- und vor allem
konsumentenorientierte,
flexible
und effiziente Ausrichtung zur Sicherstellung des gesundheitspoli-
tischen Versorgungsauftrages wurde gelegt. Selbstverständlich habe ich
bereits mit Herrn Bundesminister DI Pröll und den Organen der AGES
(Aufsichtsrat und Geschäftsführung) begonnen, die Empfehlungen des
Rechnungshofes
zu prüfen, zu bearbeiten und entsprechend umzusetzen.
Frage 1:
Die Geschäftsführung der AGES hat bereits 2003 ein
Unternehmenskon-
zept
mit einer ausgewogenen Unternehmensstrategie vorgelegt. Im Rah-
men
des jährlich zu erstellenden Arbeitsprogramms werden die Schwer-
punkte
für das nächste Jahr geplant. Dadurch werden Umfang und Quali-
tät
der Leistungen der AGES gesichert. Oberste Priorität hat dabei die Si-
cherstellung
der objektiven und unabhängigen Leistungserbringung zum
Schutz
der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze.
Frage 2:
Die langfristige Absicherung des finanziellen
Handlungsspielraumes der
AGES ist vor allem auch im Interesse des Schutzes der Gesundheit der
Menschen
von großer Bedeutung. Daher wird auch die im Gesetz vorgese-
hene Evaluierung der Basiszuwendung zum Anlass genommen, die finan-
zielle
Lage der AGES genauestens zu prüfen und bei Finanzbedarf auch
Geldmittel
zuzuführen. In diesem Zusammenhang hat die Geschäftsfüh-
rung
der AGES einen Businessplan vorgelegt, der von Gutachterinnen und
Gutachtern
evaluiert wird und Basis für die Budgetverhandlungen mit dem
Finanzministerium
ist. Ich werde mich in Abstimmung mit Herrn Bundes-
minister
DI Pröll für eine entsprechende Nachbesserung der finanziellen
Zuwendungen gemäß § 12 Abs. 3 und 6 des Gesundheits- und Ernäh-
rungssicherheitsgesetzes
zugunsten der AGES bestmöglich einsetzen.
Fragen 3 und 4:
Seit Gründung der AGES werden Schritt für Schritt Systeme
im Bereich
Finanzen
(Controlling und Rechnungswesen) ausgebaut. Weitere logische
Schritte
sind die Umsetzung von umfassenden Controlling-Systemen, die
Integration
der jährlichen Arbeitsprogrammplanung in diese Systeme so-
wie
die Implementierung von Kennzahlensystemen und der Aufbau einer
Leistungsdokumentation.
Die Bildung eigener Rechnungskreise wird nach
Einrichtung
der Basissysteme nunmehr entwickelt. Es darf von einer ra-
schen
und konsequenten Umsetzung dieser Schritte ausgegangen werden.
Frage 5:
Die Festlegung der Zuordnung der Eigentümervertretung wurde vom Nati-
onalrat
mit dem Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz beschlos-
sen
und regelt klar die Kompetenzbereiche des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und des Bun-
desministeriums
für Gesundheit und Frauen in Bezug auf die AGES.
Fragen 6 und 7:
Im Unternehmenskonzept der AGES vom Juli 2003 sind unter
anderem
folgende
Leitsätze enthalten:
-
„Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer
Dienstleistungen.
Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen ist die
Kernaufgabe der AGES.
-
Wir erbringen aufgrund gesetzlicher Grundlagen
Dienstleistun-
gen für Bürger, Unternehmen und Behörden. Dabei stehen ho-
heitliche, amtliche und übertragene Leistungen im Vordergrund.
-
Privatwirtschaftliche Leistungen unterliegen dem Prinzip
der Kos-
tendeckung und dürfen die Grundsätze von Objektivität, Unpar-
teilichkeit und Unbefangenheit nicht gefährden. Mit der Erbrin-
gung der privatwirtschaftlichen Leistungen sollen bestehende
Ressourcen besser genutzt und das Know-how abgesichert und
ausgebaut werden."
Bei Einhaltung dieser Leitsätze werden
Interessenskollisionen zwischen
privatwirtschaftlichen
und hoheitlichen Leistungen vermieden.
Die angesprochenen problematischen Nachfragesegmente
werden im
Zuge
einer tiefgehenden Aufgabenkritik definiert.
Frage 8:
Vorstellungen bezüglich einer Verbesserung der
Koordination im Bereich
der
mittelbaren Bundesverwaltung wurden in den Verfassungskonvent
eingebracht.