1988/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.09.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 10.000/139-III/4a/04

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 3. September 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1994/J-NR/2004 betreffend ÖH-Wahlen, die die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 3.:

Die Neuorganisation auf Universitätsebene erfordert Anpassungen auch im Bereich der Hochschülerschaften. Die Hochschülerschaften sollten die Möglichkeit haben, dies weitgehend in der jeweiligen Satzung selbst zu regeln. Die Übertragung dieser Kompetenz auf die Hochschülerschaften setzt eine Novellierung des Hochschülerschaftsgesetzes voraus. Vor allem wichtig scheint mir eine Stärkung der Universitätsvertretungen, um die Interessen der Studierenden gegenüber der Universitätsleitung bestmöglich zu vertreten. Die geplante Hochschülerschaftsgesetz-Novelle steht mit dem, wie in der Anfrage ausgeführt, „beginnenden ÖH-Wahlkampf“ in keinem Zusammenhang. Mit der Hochschülerschaftsgesetz-Novelle soll vielmehr eine sachlich orientierte, zeitgemäße, effiziente und der neuen Universitätsorganisation angepasste Vertretung der Studierenden ermöglicht werden.

 

Ad 4.:

Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung bei den Hochschülerschaftswahlen sind vor allem von den Selbstverwaltungskörperschaften (Österreichische Hochschülerschaft und Hochschülerschaften an den Universitäten) selbst zu treffen. Dazu gehört insbesondere das Engagement der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter für die tatsächlichen Anliegen der Studierenden.

 

 

 

Ad 5.:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Österreichische Hochschülerschaft arbeiten auf vielen Gebieten eng zusammen. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf soziale, studienrechtliche, studienförderungsrechtliche und ähnliche Gebiete. So wird zum Beispiel jährlich mit der Österreichischen Hochschülerschaft ein Vertrag über die Durchführung der Anfängertutorien an den einzelnen Universitäten abgeschlossen und auch finanziert. Als weiteres positives Beispiel möchte ich erwähnen, dass die Studierendenanwaltschaft meines Ressorts in vielen Bereichen eng mit der Österreichischen Hochschülerschaft bzw. mit den Hochschülerschaften an den Universitäten zusammenarbeitet. Positiv zu bewerten ist auch die Zusammenarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden in den Rechtsmittelsenaten der Stipendienstellen der Studienbeihilfenbehörden, in der Wahlkommission sowie in der Kontrollkommission der Österreichischen Hochschülerschaft.

 

 

Die Bundesministerin:

 

E. Gehrer eh.